Plastiksteuer: 550 Euro je Tonne Kunststoffverpackung ab Juli 2027
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 20:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD treibt die Einführung einer nationalen Steuer auf Kunststoffverpackungen voran. Ein entsprechender Gesetzentwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz, der auf einem Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 basiert und von Umwelt- sowie Finanzministerium erarbeitet wurde, liegt vor.
Neben den finanziellen Belastungen für Hersteller und Verbraucher beziffert der Entwurf auch den bürokratischen Mehraufwand: Für die Wirtschaft werden einmalige Bürokratiekosten von knapp 9 Millionen Euro sowie wiederkehrende Ausgaben von rund 44 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Für die Zollverwaltung wird eine Belastung in ähnlicher Höhe erwartet, verbunden mit einem geschätzten Personalbedarf von 819 Vollzeitstellen.
Abgabe von 550 Euro pro Tonne ab Juli 2027
Vorgesehen ist, ab Juli 2027 eine Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen zu erheben. Steuerpflichtig werden dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent.
Darunter fallen Transport- und Verpackungsmittel, Folien, Verschlüsse, Deckel sowie Kunststoffkapseln. Die Steuer entsteht bei der Herstellung, Verbringung oder Einfuhr. Verpackungen aus recyceltem Material können auf Antrag von der Steuer befreit werden, und für Privatpersonen bleibt die Weitergabe steuerfrei.
Ziel der Maßnahme ist es, den Kunststoffverbrauch zu senken und die seit 2021 bestehende EU-Plastikabgabe stärker den Verursachern aufzuerlegen. Bislang begleicht der Bund die Abgabe von 80 Cent je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen aus dem Bundeshaushalt, was Deutschland jährlich rund 1,4 Milliarden Euro kostet.
Über die nationale Steuer werden für das Rumpfjahr 2027 Einnahmen von 805 Millionen Euro und ab 2028 knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich erwartet. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet im ersten Jahr mit rund 670 Millionen Euro und mittelfristig mit rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Pflichten für den Handel und Weitergabe an Verbraucher
Der Entwurf erlaubt es den Steuerschuldnern, die anfallenden Kosten auf Endkunden zu überwälzen. Nach Berechnungen aus Regierungskreisen könnte sich ein Joghurtbecher um 0,28 Cent verteuern, ein Becher mit Kartonmantel um 0,11 Cent.
Der Gesetzentwurf sieht ab Juli 2027 eine Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen vor — steuerpflichtig werden auch Folien und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent. Für Hersteller und Händler lohnt sich der frühe Blick auf Betroffenheit, Recycling-Ausnahmen und Anmeldefristen. Kostenlosen Leitfaden zur Plastiksteuer anfordern
Für eine 0,5-Liter-PET-Flasche werden 0,99 Cent veranschlagt, für die 1,5-Liter-Variante 1,93 Cent. Eine Shampooflasche mit 250 Millilitern Inhalt könnte um 1,65 Cent teurer werden, eine 8-Gramm-Plastiktüte um 0,44 Cent und eine eingeschweißte Gurke um 0,17 Cent.
Für den Versandhandel gelten besondere Fristen: Die Steueranmeldung muss bis zum zehnten Tag des Folgemonats erfolgen, die Zahlung innerhalb von zehn Tagen. Ausländische Händler müssen ihre Lieferungen vorab bei der Zolldirektion anzeigen.
Scharfer Protest aus Wirtschaft und Verbänden
Gegen das Vorhaben regt sich breiter Widerstand. In einem Schreiben vom 2. Oktober wandten sich acht Wirtschafts- und Branchenverbände, darunter Vertreter der Ernährungsindustrie, des Handels, der Kunststoffverpackungsindustrie sowie der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, an Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU). Sie fordern das Kanzleramt auf, das Vorgehen des Finanzministeriums zu stoppen, und warnen vor einem überhasteten Gesetzgebungsverfahren ohne reguläre Ressortabstimmung. Zudem verlangen sie eine Folgeabschätzung unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats.
Auch Fachvertreter äußern Vorbehalte. Christine Bunte von Plastics Europe Deutschland kritisierte, wesentliche Fragen der Umsetzung blieben ungelöst, und bezeichnete die Pläne als nationales Steuerexperiment.
Wer Verpackungen herstellt oder einführt, muss die Steueranmeldung künftig bis zum zehnten Tag des Folgemonats einreichen — ausländische Händler müssen Lieferungen vorab bei der Zolldirektion anzeigen. Unser Leitfaden zeigt, welche Fristen und Nachweispflichten jetzt zu klären sind. Fristen-Checkliste jetzt sichern
Henning Wilts vom Wuppertal Institut bewertete die Beträge als zu niedrig, um spürbare Lenkungswirkungen gegenüber billigem Neukunststoff aus Erdöl zu erzielen, und stufte die Abgabe auf Verbundverpackungen ab einem Anteil von 5 Prozent als ökologisch kontraproduktiv ein.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Steuer hingegen grundsätzlich, sprach sich jedoch für eine Beschränkung auf Einwegverpackungen und eine Ausweitung auf Materialien wie Papier, Pappe, Karton, Aluminium und Weißblech aus.
