Plastiksteuer, Kunststoffverpackungen

Plastiksteuer: Bundesregierung plant 550 Euro je Tonne ab 2027

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 13:09 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Bundesregierung plant ab Mitte 2027 eine Verbrauchsteuer auf Kunststoff- und bestimmte Verbundverpackungen. Der Entwurf sieht 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff vor und stĂ¶ĂŸt wegen Inhalt und Gesetzgebungsverfahren auf Widerstand von VerbĂ€nden und Zollgewerkschaft.

Plastiksteuer soll zum 1. Juli 2027 kommen
In Plastik verpacktes KnÀckebrot (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will zum 1. Juli 2027 eine neue Steuer auf Plastikverpackungen einfĂŒhren. Nach dem Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes sollen dadurch im ersten vollen Jahr 2028 zusĂ€tzliche Einnahmen von 1,505 Milliarden Euro entstehen.

550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff

Der Steuersatz soll 550 Euro fĂŒr 1.000 Kilogramm Kunststoff betragen. Erfasst werden sollen grundsĂ€tzlich Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen, wenn der Kunststoffanteil mehr als fĂŒnf Prozent betrĂ€gt.

Die Bundesregierung begrĂŒndet die Abgabe mit zusĂ€tzlichen Einnahmen fĂŒr den Bundeshaushalt und einem möglichen RĂŒckgang des Verbrauchs von Kunststoffverpackungen. FĂŒr Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll auf Antrag eine Steuerentlastung möglich sein.

VerbÀnde kritisieren Schnellverfahren

WirtschaftsverbĂ€nde und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordern Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) auf, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Die neue Verbrauchsteuer dĂŒrfe nicht im Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren beschlossen werden, heißt es in einem Schreiben an das Kanzleramt.

Zu den acht Unterzeichnern gehören der Handelsverband Deutschland und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Die Organisationen kritisieren neben inhaltlichen Punkten, dass der Entwurf als Formulierungshilfe direkt an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD geleitet werden soll.

Milliardeneinnahmen ab 2028

Das Bundesfinanzministerium rechnet fĂŒr das Jahr 2027 mit zusĂ€tzlichen Einnahmen von 670 Millionen Euro. FĂŒr das erste vollstĂ€ndige Erhebungsjahr 2028 werden 1,505 Milliarden Euro veranschlagt.

Die geplante Abgabe verbindet zwei Ziele: Sie soll dem Bundeshaushalt zusĂ€tzliche Einnahmen verschaffen und zugleich den Einsatz von Kunststoff in Verpackungen verteuern. Der Entwurf setzt damit am Materialgewicht an und nicht unmittelbar am Verkaufspreis einzelner Produkte. FĂŒr Verbraucher dĂŒrfte die Wirkung daher davon abhĂ€ngen, ob Unternehmen die Kosten weitergeben oder durch Materialeinsparungen und alternative Verpackungen ausgleichen.

Besonders relevant ist die vorgesehene Entlastung fĂŒr Verpackungen aus recyceltem Kunststoff. Sie schafft einen finanziellen Anreiz, Rezyklate einzusetzen, setzt aber zugleich eine verlĂ€ssliche Erfassung des Kunststoffanteils und der RecyclingqualitĂ€t voraus. FĂŒr Unternehmen entstehen dadurch zusĂ€tzliche Anforderungen bei Dokumentation, Einstufung und Antragstellung.

Gesetzgebung und Auswirkungen

Die Kritik der VerbĂ€nde und der Zollgewerkschaft richtet sich nicht nur gegen die Steuerhöhe, sondern auch gegen das geplante Verfahren. Eine Formulierungshilfe fĂŒr die Koalitionsfraktionen kann ein Gesetzgebungsverfahren beschleunigen; die Kritiker verlangen stattdessen eine eigenstĂ€ndige und transparente Beratung. Das ist fĂŒr die praktische Umsetzung bedeutsam, weil GrenzfĂ€lle wie Verbundmaterialien, Verpackungen mit mehr als fĂŒnf Prozent Kunststoffanteil und die Anerkennung recycelter Bestandteile geklĂ€rt werden mĂŒssen.

Mit dem geplanten Start am 1. Juli 2027 bliebe betroffenen Unternehmen eine Übergangsphase fĂŒr Anpassungen. Die im Entwurf erwarteten Einnahmen von 1,505 Milliarden Euro im ersten vollen Jahr zeigen zugleich die finanzielle GrĂ¶ĂŸenordnung. Ob die Abgabe vor allem als Einnahmequelle wirkt oder den Verpackungsverbrauch messbar senkt, hĂ€ngt von der konkreten Ausgestaltung, der Weitergabe entlang der Lieferkette und den verfĂŒgbaren Alternativen ab.

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