Plastiksteuer, Kunststoffverpackungen

Plastiksteuer: Koalition plant 550 Euro je Tonne ab 2027

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 15:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD planen eine neue Abgabe auf Kunststoffverpackungen. Ab Juli 2027 sollen dadurch zunächst 805 Millionen Euro und ab 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt fließen.

Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD planen ab Juli 2027 eine Steuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen.

Milliardeneinnahmen ab 2028 erwartet

Das geht aus dem Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Für das Jahr 2027 rechnet der Bund mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro.

Ab 2028 sollen die Mehreinnahmen den Prognosen zufolge bei knapp 1,5 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Mit der Verbrauchsteuer sollen nach dem Gesetzentwurf zugleich Anreize geschaffen werden, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu verringern.

Welche Verpackungen betroffen wären

Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen sein, deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Dazu zählen unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln.

Die Steuer soll bei der Herstellung, beim Verbringen nach Deutschland oder bei der Einfuhr der betroffenen Verpackungen anfallen. Nach Angaben im Gesetzentwurf fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.

Ausnahme für Recyclingmaterial

Die Koalition erwartet, dass zunächst rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr besteuert werden könnten. Diese Menge dürfte der Begründung zufolge im Laufe der Zeit zurückgehen.

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen sollen bei der Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei bleiben.

Steuer als Lenkungsinstrument

Die geplante Abgabe verbindet zwei Ziele: Sie soll Kunststoffverpackungen verteuern und dadurch den Materialverbrauch senken, zugleich aber zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt schaffen. Erfasst würden nicht nur klassische Folien, sondern auch zahlreiche Transport- und Verkaufsverpackungen, Verschlüsse, Deckel und Kapseln mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent.

Die Größenordnung der erwarteten Einnahmen macht die Regelung fiskalpolitisch bedeutsam. Für 2027 veranschlagt der Gesetzentwurf 805 Millionen Euro, ab 2028 rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Diese Beträge hängen allerdings davon ab, wie Unternehmen ihre Verpackungen umstellen und wie stark der Einsatz von Kunststoff zurückgeht.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Unmittelbar steuerpflichtig wären Hersteller sowie Unternehmen, die betroffene Verpackungen nach Deutschland verbringen oder importieren. Die Abgabe wird damit zunächst an einer Stelle der Lieferkette erhoben. Ob und in welchem Umfang Unternehmen die Kosten über Preise weitergeben, dürfte vom jeweiligen Produkt, der Wettbewerbssituation und verfügbaren Alternativen abhängen.

Eine Ausnahme für recycelten Kunststoff setzt einen Anreiz für den Einsatz von Rezyklaten. Gleichzeitig können höhere Kosten für Verpackungen Investitionen in Mehrwegsysteme, recyclingfähige Materialien und materialärmere Konstruktionen beschleunigen. Für private Haushalte bliebe die Weitergabe der betroffenen Produkte steuerfrei; mögliche Preiswirkungen könnten sie dennoch indirekt erreichen.

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