Playmobil-Werk, Dietenhofen

Playmobil-Werk Dietenhofen: Ex-Betriebsrat klagt wegen ausbleibender Zahlungen

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Willi Wening bestreitet die Verrechnung seiner BezĂŒge; die Horst BrandstĂ€tter Group verweist auf Gegenforderungen und vereinbarte Lohnfortzahlung.
Eine leere, stillgelegte Fabrikhalle mit verwaisten Maschinen und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Nach der Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen Ende Juni 2026 beschĂ€ftigt die Abwicklung der Belegschaft nun die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das ehemalige Betriebsratsmitglied Willi Wening hat Klage gegen die Horst BrandstĂ€tter Group eingereicht.

Anlass sind ausbleibende Zahlungen, ĂŒber die der Bayerische Rundfunk Anfang November 2026 berichtete. Rund 350 BeschĂ€ftigte des Standorts waren zuvor mit einem Schreiben vom 22. Juni 2026 unter Fortzahlung ihrer BezĂŒge freigestellt worden.

Vorwurf ausbleibender Zahlungen und Aufrechnung

Willi Wening gab an, seit vier Monaten quasi kein Geld mehr von dem Spielwarenhersteller erhalten zu haben. Eine gerichtliche Verhandlung in dem Verfahren wird voraussichtlich erst im Jahr 2027 erwartet. Der KlĂ€ger wehrt sich juristisch gegen den vollstĂ€ndigen Einbehalt seiner BezĂŒge durch das Unternehmen.

Die Horst BrandstĂ€tter Group trat den VorwĂŒrfen entgegen und erklĂ€rte, die Freistellung des Personals sei wie vereinbart unter Lohnfortzahlung vorgenommen worden.

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Bei den ausstehenden BetrĂ€gen Wenings seien die Zahlungen jedoch verrechnet worden. Dies sei auf Basis umfangreicher und nach Unternehmensangaben auch gerichtlich festgestellter Gegenforderungen erfolgt. Wening widersprach dieser Schilderung ausdrĂŒcklich und betonte, dass eine solche gerichtliche Feststellung der geltend gemachten AnsprĂŒche keineswegs vorliege.

Konflikt um TĂ€tigkeit als Schwerbehindertenvertreter

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist unter anderem die Anerkennung von Wenings TĂ€tigkeit. Als wesentlicher Streitpunkt zwischen den Parteien gilt die arbeitsrechtliche Bewertung und BerĂŒcksichtigung seiner Aufgaben als gewĂ€hlter Schwerbehindertenvertreter.

In der Praxis fĂŒhrt die Abwicklung von Betriebsschließungen hĂ€ufig zu Spannungen ĂŒber verbleibende AnsprĂŒche von FunktionstrĂ€gern. Gesetzliche Schutzvorschriften fĂŒr BetriebsrĂ€te und Schwerbehindertenvertretungen stellen besondere Anforderungen an Freistellungen und VergĂŒtungen, was im konkreten Fall die Fronten zwischen dem ehemaligen Arbeitnehmervertreter und der UnternehmensfĂŒhrung verhĂ€rtet hat.

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Arbeitsrechtliche Einordnung der Zahlungsverweigerung

Eine Aufrechnung von Arbeitgeberforderungen gegen das laufende Gehalt ist im deutschen Arbeitsrecht grundsÀtzlich möglich, unterliegt allerdings engen gesetzlichen Grenzen.

Eine Arbeitsrechtlerin wies darauf hin, dass die Aufrechnung an strenge Voraussetzungen gebunden sei, insbesondere mit Blick auf PfĂ€ndungsfreigrenzen und die rechtssichere Feststellung von GegenansprĂŒchen. Das Vorgehen des Arbeitgebers spreche in dieser Konstellation fĂŒr eine starke Eskalation des Konflikts.

Bis zu einer juristischen KlĂ€rung im Jahr 2027 bleibt die Lage fĂŒr den KlĂ€ger wirtschaftlich angespannt. FĂŒr die Branche verdeutlicht der Fall exemplarisch, welche komplexen arbeitsrechtlichen Nachwehen und Streitigkeiten die Schließung traditioneller Industriestandorte nach sich ziehen kann.

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