POLITIK, Pflegekommission

POLITIK: Pflegekommission soll bis Anfang 2027 Reform vorschlagen

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 20:57 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesregierung will am Mittwoch ihre Pflegekommission einsetzen, die bis spĂ€testens Ende Januar 2027 umfassende VorschlĂ€ge fĂŒr eine nachhaltige Pflegereform machen soll.

Das geht aus der Vorlage fĂŒr die Einsetzung hervor, die am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete zuerst darĂŒber. Das neue Pflegegesetz soll laut dem Entwurf zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Auf drei Seiten beschreibt der Entwurf den "Arbeitsauftrag mit Zeitplan" der Pflegestrukturkommission. Den Vorsitz sollen die Berliner Juristin Gabriele Kuhn-Zuber und der ehemalige Caritas-GeneralsekretĂ€r Georg Cremer haben. Im September hatte die Koalition nach Verhandlungen bis kurz vor dem Kabinettstermin erste Schritte auf den Weg gebracht; das Gesetz soll vor allem die Pflegefinanzen kurzfristig stabil halten. Geplant ist etwa ein Anstieg der BeitragssĂ€tze fĂŒr Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte. Die Kommission soll eine zweite, weit grĂ¶ĂŸere Strukturreform vorbereiten.

Eigenanteile sollen begrenzt werden

Beauftragt werden sollen die Expertinnen und Experten damit, "konkrete, umsetzbare VorschlĂ€ge zur kurz-, mittel- und langfristigen, nachhaltigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung" vorzulegen. Das Ziel soll laut Regierungsentwurf "eine gute Balance zwischen Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung" sein. Die Pflegefinanzen stehen unter anderem wegen des immer stĂ€rkeren Anstiegs der Zahl der PflegebedĂŒrftigen unter Druck.

Eine Begrenzung der Eigenanteile soll geprĂŒft werden - ebenso eine ErgĂ€nzung durch Kapitaldeckungselemente in der Pflege. Dies erinnert an die geplante KapitalsĂ€ule in der Rentenversicherung. Auch in Zukunft sollen die Menschen ĂŒber "eine angemessene Teilabsicherung fĂŒr den Pflegefall" verfĂŒgen, heißt es. Eine Vollabsicherung fĂŒr den Pflegefall ist damit weiter nicht vorgesehen. JĂŒngere Generationen sollen mit der Finanzierung "nicht ĂŒberfordert" werden. ZusĂ€tzliche private Absicherung soll möglichst "attraktiver" werden.

Etwas vage bleibt der Auftrag: "Die Kommission wird Modelle fĂŒr verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prĂŒfen und VorschlĂ€ge machen. Das beinhaltet VorschlĂ€ge innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen."

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