PPWR ab 12. August: Erste Labels stellen EU-Versand komplett ein
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 kommen auf den europäischen Onlinehandel weitreichende neue Verpflichtungen zu. Kurz vor dem Stichtag wird die Problematik insbesondere für kleine Marktteilnehmer deutlich, da die neuen bürokratischen Anforderungen laut Berichten der Süddeutschen Zeitung für viele kleine Onlinehändler eine existenzbedrohende Belastung darstellen könnten.
Verschärfte Nachweispflichten für den Versandhandel
Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die Pflicht zur Erstellung von Konformitätserklärungen für Versandkartons. Diese Regelung trifft Onlinehändler insbesondere dann, wenn sie Verpackungen unter eigenen Marken nutzen. Die EU-Kommission sorgte hierzu Anfang August für eine teilweise Entlastung: Bei der Verwendung von Standardkartons ohne spezifische Markenangabe verbleibt die Verantwortung für die Konformitätserklärung beim jeweiligen Verpackungsproduzenten.
Zusätzlich müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verpackungen festgelegte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) einhalten. Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zur Pflicht wird. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser europäischen Vorgaben durch das Verpackungsgesetz (VerpackDG), welches von den Unternehmen verlangt, ihre Rollen innerhalb der Lieferkette genau zu klären sowie entsprechende Daten und Nachweise bereitzustellen.
Erschwerter grenzüberschreitender Warenverkehr
Besonders weitreichende Folgen hat die PPWR für den grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb des EU-Binnenmarktes. Händler sind nun verpflichtet, in jedem Mitgliedstaat, in den sie Waren versenden, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Diese Anforderung führt bereits zu ersten Marktaustritten. Die Independent-Labels Uncut.TV, CMV Laservision und STC-Mediapool haben angekündigt, ihren Versand innerhalb der EU einzustellen. Sie beliefern künftig nur noch Kunden in Deutschland und Österreich sowie Empfänger außerhalb der Europäischen Union.
Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland keine Bagatellschwelle für die neuen Pflichten eingeführt hat. Somit gelten die Regelungen für Kleinstbetriebe in gleichem Maße wie für Großkonzerne.
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Kritik von Wirtschaftsverbänden an bürokratischen Lasten
Regionale und nationale Wirtschaftsverbände äußern deutliche Kritik an der Ausgestaltung der Verordnung. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) bemängelte die hohe bürokratische Belastung. Unternehmen müssten umfangreiche Dokumentationen erstellen, obwohl keine Schadensfälle im Zusammenhang mit den Verpackungen bekannt seien. Auch die IHK Südlicher Oberrhein kritisierte die Notwendigkeit von Konformitätserklärungen für Standardverpackungen als überzogen.
Der Verband Südwesttextil verwies auf die spezifischen Probleme der Textilbranche. Hier müsse künftig jeder einzelne Verpackungsbestandteil, von Etiketten bis hin zu Kleiderbügeln, gekennzeichnet werden. Die notwendige Registrierung in jedem einzelnen EU-Land stelle einen enormen administrativen Aufwand dar. Auf nationaler Ebene forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Nachbesserungen an der Verordnung, um die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten.
Langfristige Anforderungen und Verbote bis 2030
Die aktuelle Umstellung markiert lediglich den Beginn einer Reihe von Verschärfungen. Eine Vereinheitlichung der Kennzeichnungsvorschriften ist auf europäischer Ebene frühestens für das Jahr 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2030 greifen dann noch strengere Anforderungen an das sogenannte „Design for Recycling“.
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Zudem sieht die PPWR ab 2030 weitreichende Verbote vor. Davon betroffen sind leichte Plastiktüten, Obstnetze sowie Einwegplastikverpackungen in Restaurants. In Deutschland wird die ökologische Steuerung zusätzlich durch eine ab 2027 geplante Plastiksteuer ergänzt. Der Mittelstand sieht sich durch diese kumulierten Vorschriften und die damit verbundenen Kosten in den kommenden Jahren einer dauerhaften Belastungsprobe ausgesetzt.
