PPWR, EU-Verpackungsreform

PPWR ab 12. August: EU-Verpackungsreform kostet Unternehmen bis zu 1.000 Euro

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit 12. August 2026 gelten strengere EU-Regeln für Verpackungen. Firmen kämpfen mit Registrierungspflichten, Kosten und drohenden Bußgeldern.

EU-Verpackungsverordnung PPWR: Neue Pflichten belasten Unternehmen ab August 2026
Ein Stapel Pappkartons auf einer Holzpalette in einem modernen Lagerhaus, symbolisch für Verpackungslogistik. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) am 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien. Während die Neuregelung darauf abzielt, das Abfallaufkommen deutlich zu reduzieren, sieht sich die Wirtschaft mit komplexen Registrierungspflichten und erheblichen administrativen Mehrkosten konfrontiert.

Neue ökologische Vorgaben und Fristen

Die PPWR setzt ambitionierte Ziele für die kommenden Jahre. Unter anderem führt die Verordnung einen spezifischen PFAS-Grenzwert für Lebensmittelverpackungen ein. Bis zum Jahr 2030 müssen Verpackungen zudem recyclingfähig gestaltet sein und dürfen maximal 50 Prozent Leerraum aufweisen. Langfristig sieht die EU eine Reduzierung des Verpackungsmülls um 15 Prozent bis zum Jahr 2040 im Vergleich zum Referenzjahr 2018 vor.

Obwohl viele dieser Pflichten aufgrund von Übergangsfristen erst ab 2028 oder 2030 verbindlich gelten, wie aus Leitlinien der EU-Kommission vom Juni 2026 hervorgeht, sorgen unmittelbare administrative Anforderungen bereits jetzt für Unruhe.

So müssen Unternehmen ab sofort die Herkunft sämtlicher verwendeter Verpackungsmaterialien lückenlos dokumentieren. Der Betrieb Cushion Pack, der zehn Mitarbeiter beschäftigt, bezifferte den dafür notwendigen zeitlichen Aufwand auf etwa eine Stunde pro Woche.

Bürokratische Hürden durch nationale Registrierungspflichten

Ein zentraler Kritikpunkt von Wirtschaftsverbänden ist die Verpflichtung für Händler, sich in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln zu registrieren und dort jeweils einen Bevollmächtigten zu benennen. Diese Regelung führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

Je nach Quelle belaufen sich die Kosten für diese Registrierung auf bis zu 1.000 Euro pro Land. Für kleinere Unternehmen werden Beträge von rund 300 Euro oder teilweise über 500 Euro pro EU-Staat genannt.

Anzeige

Wer sich mit neuen Handelsvorschriften und Dokumentationspflichten im EU-Raum befasst, sollte auch die Anforderungen an Warenbegleitdokumente genau kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Ihre Unterlagen jeder Prüfung standhalten. Fehlerfreie Zolldokumente: Kostenlosen Leitfaden jetzt sichern

Angesichts drohender Bußgelder von bis zu 200.000 Euro bei Verstößen sowie der Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wächst der Druck auf Markteilnehmer.

Die EU-Kommission hatte zwar bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten bis 2035 auszusetzen, und empfahl den Mitgliedstaaten zuletzt, vorerst keine Sanktionen zu verhängen. Ein EU-Beamter riet Berichten zufolge sogar dazu, die Vorgaben vorerst zu ignorieren.

Dennoch bleibt die Rechtslage unübersichtlich: Während der EU-Rat die Beratungen über eine Aussetzung der Pflicht eingestellt und diese im Juni gestrichen hatte, verhandelt das EU-Parlament noch über Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Umsatz. Eine erste Lesung dazu wird frühestens für Oktober 2026 erwartet.

Handel warnt vor Umsetzungschaos und Marktrückzug

Wirtschaftsvertreter äußerten deutliche Kritik an der aktuellen Situation. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte vor einem großen Durcheinander und forderte Nachbesserungen an den nationalen Pflichten.

Auch CDU/CSU-Europaabgeordnete wandten sich in einem Brief an die EU-Umweltkommissarin Roswall, um eine Vereinfachung der Regeln zu erwirken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wies zudem darauf hin, dass das nationale Verpackungsgesetz in Deutschland vorerst weiterhin bestehen bleibe.

Anzeige

In einem immer komplexeren regulatorischen Umfeld ist eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Logistik und Buchhaltung entscheidend. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Teams Informationsdefizite beseitigen und die abteilungsübergreifende Abwicklung fehlerfrei meistern. Gratis-E-Book für effiziente Export- und Zollprozesse herunterladen

Die praktischen Auswirkungen der neuen Verordnung zeigen sich bereits im operativen Geschäft vieler Betriebe. Zahlreiche kleine Unternehmen haben den Versand in andere EU-Länder eingestellt.

So beliefert der österreichische Onlinehändler Stofftiger nur noch den heimischen Markt und Deutschland, während die Illustratorin Johanna Breuch und die Honigmanufaktur Eggers den EU-weiten Versand gänzlich gestoppt haben.

Ein deutscher Papierhändler mit 15 Mitarbeitern rechnet durch die Einstellung von Lieferungen in Länder mit geringen Umsätzen mit einem Erlösausfall von 100.000 Euro. Der österreichische Handelsverband bezeichnete die neuen Regelungen angesichts dieser Entwicklung als existenzbedrohend für den Onlinehandel.

Die Verunsicherung in der Wirtschaft ist groß. Die IHK Bodensee-Oberschwaben meldete bereits 150 Anfragen zur neuen Verordnung; entsprechende Informationsseminare seien vollständig ausgebucht. EU-Umweltkommissarin Roswall äußerte die Hoffnung auf eine baldige Zustimmung zu ihren Vereinfachungsvorschlägen, um die Belastung für Unternehmen zu senken.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69951453 |