Präsentismus, Beschäftigten

Präsentismus: 73% der Beschäftigten arbeiten krank zur Arbeit

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 16:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Fast drei Viertel der Arbeitnehmer gingen 2025 krank zur Arbeit. Politik plant schärfere Regeln, Ärzte warnen vor Überlastung.

Neue Daten der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigen: Fast drei Viertel der Beschäftigten gingen 2025 krank zur Arbeit. 2015 waren es noch 30 Prozent – der Wert hat sich mehr als verdoppelt.

Besonders junge Frauen zwischen 16 und 25 Jahren sind betroffen: 93 Prozent von ihnen arbeiten trotz Krankheit. Das belegt eine aktuelle Analyse der Arbeiterkammer vom heutigen Freitag.

Rechtfertigungsdruck steigt

Eine Civey-Umfrage unter 2.000 Erwerbstätigen aus dem Juni 2026 untermauert den Trend. Rund 72 Prozent der Befragten fühlen sich bei einer Krankmeldung unter Rechtfertigungsdruck. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar über 82 Prozent.

Ein Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht bezeichnet die Zahlen als deutliches Warnsignal fĂĽr die psychische Belastung in der Arbeitswelt. HauptgrĂĽnde: ein starkes PflichtgefĂĽhl und die Angst vor beruflichen Nachteilen.

Politik plant härtere Regeln

Parallel zu diesen Befunden will die Politik die hohen Krankenstände senken. Die Techniker Krankenkasse verzeichnete 2025 durchschnittlich 18,6 Fehltage pro Versichertem – 2021 waren es noch 13.

Geplant sind unter anderem:
- Allgemeine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
- EinfĂĽhrung von Teilkrankschreibungen
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (seit Ende 2023 für bis zu fünf Tage möglich)

Ärzte warnen vor Überlastung

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Hausärzte kritisieren die Pläne massiv. Ein Mediziner aus Riedstadt-Crumstadt spricht von einer medizinisch nicht notwendigen Fehlsteuerung. Die Praxen müssten mit 5 bis 20 zusätzlichen Patienten pro Tag allein für bürokratische Zwecke rechnen.

Widerstand kommt auch von Gewerkschaftsseite. Die Apothekengewerkschaft Adexa weist darauf hin, dass tarifgebundene Angestellte von einer Attestpflicht ab Tag 1 nicht betroffen wären. Der Bundesrahmentarifvertrag sieht eine Nachweispflicht erst ab dem vierten Kalendertag vor. Laut Koalitionsangaben sollen abweichende Tarifregelungen weiterhin Bestand haben.

KĂĽndigung wegen Online-Attest

Ein weiterer Fokus liegt auf Online-Krankschreibungen ohne Arztkontakt. Gesundheitsministerin Nina Warken will solche Angebote stoppen. Die Videosprechstunde soll erhalten bleiben – auch wenn derzeit nur rund 20 Prozent der Praxen sie anbieten.

Die Rechtsprechung zeigt bereits klare Kante: Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte im September 2025 die fristlose Kündigung eines IT-Consultants. Er hatte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeden Arztkontakt eingereicht. Die Richter werteten dies als schwerwiegenden Vertrauensbruch – ohne vorherige Abmahnung. Juristen warnen zudem: Bei solchen Attesten entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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Wirtschaftliche Folgen des Präsentismus

Die Diskussion findet vor dem Hintergrund erheblicher wirtschaftlicher Belastungen statt. Langzeiterkrankungen machen zwar nur 3,3 Prozent der Fälle aus – verursachen aber 40 Prozent der Krankheitstage. Eine Hitzewelle im Juni 2026 verursachte durch Produktivitätsverluste im verarbeitenden Gewerbe und im Handel zusätzlich Kosten in Milliardenhöhe.

Experten warnen: Die Folgen von Präsentismus – mangelnde Konzentration, Verschleppung von Krankheiten, erhöhtes Rückfallrisiko – gefährden die langfristige Leistungsfähigkeit der Belegschaften. Während Arbeitgeberverbände auf die Belastung durch ungerechtfertigte Krankenstände hinweisen, fordern Arbeitnehmervertreter bessere Präventionsmaßnahmen und stärkeren Schutz im Krankheitsfall.

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