Preisdumping bei SicherheitsauftrÀgen: § 60 VgV schreibt Ausschluss vor
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
FachbeitrĂ€ge beleuchten die komplexen rechtlichen und kalkulatorischen Anforderungen bei der Vergabe von Bewachungsleistungen. Ăffentliche und private Auftraggeber sowie Dienstleister stehen vor der Herausforderung, Angebote rechtssicher zu gestalten und dabei die Vorgaben der DIN 77200, gewerberechtliche Vorschriften nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) sowie laufende behördliche Kontrollen zur Einhaltung geltender Arbeitsstandards zu berĂŒcksichtigen.
Wie Fachanalysen vom 11. Oktober 2026 darlegen, bildet eine transparente und gesetzeskonforme Preisgestaltung die Grundvoraussetzung fĂŒr erfolgreiche Ausschreibungen in dieser Branche.
Personalkosten und Tariftreue in den EFB-PreisblÀttern
Der Lohnkostenanteil im Bewachungsgewerbe ist ĂŒberdurchschnittlich hoch und liegt oft bei ĂŒber 80% der Gesamtkosten. Wirtschaftlich tragfĂ€hige Angebote mĂŒssen daher Tariftreue gewĂ€hrleisten, indem sie die maĂgeblichen BDSW-Tarife sowie den gesetzlichen Mindestlohn verbindlich einpreisen.
ZusĂ€tzlich mĂŒssen anfallende Lohnzusatzkosten exakt aufgeschlĂŒsselt werden. Dazu zĂ€hlen gesetzliche und tarifliche ZuschlĂ€ge fĂŒr Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Entsprechende ZuschlĂ€ge fĂŒr Nachtarbeit fallen in der Praxis hĂ€ufig fĂŒr Einsatzzeiten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr an.
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Um diese Aufwendungen im Vergabeverfahren nachvollziehbar darzustellen, ist eine korrekte Kalkulation in den standardisierten FormblÀttern der EFB-PreisblÀtter 221 und 223 erforderlich.
Bestbieterprinzip und Ausschluss bei Preisdumping
Bei der Vergabe von SicherheitsauftrÀgen durch die öffentliche Hand greift das Bestbieterprinzip gemÀà § 127 des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrÀnkungen (GWB). Entscheidend ist nicht allein der niedrigste Angebotspreis, sondern das wirtschaftlichste Gesamtangebot.
Rechtliche Regelungen verhindern zudem einen ruinösen Preiskampf zu Lasten der BeschĂ€ftigten: Nach § 60 der Vergabeverordnung (VgV) fĂŒhrt unzulĂ€ssiges Preisdumping zum zwingenden Ausschluss eines Angebots aus dem Vergabeverfahren. Auftraggeber sind verpflichtet, auffallend niedrige Angebote zu prĂŒfen und auszuschlieĂen, wenn die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsschutzstandards nicht nachgewiesen werden kann.
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Qualifikationsvorgaben und Standards nach DIN 77200
Flankiert wird die preisliche Kalkulation von strengen qualitativen Voraussetzungen. Die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO sieht fĂŒr selbststĂ€ndige Bewachungsunternehmer eine 80-stĂŒndige IHK-Unterrichtung vor, wĂ€hrend fĂŒr unselbststĂ€ndig BeschĂ€ftigte eine 40-stĂŒndige Unterrichtung vorgeschrieben ist.
FĂŒr besonders sensible Einsatzbereiche reicht eine reine Unterrichtung jedoch nicht aus. Eine bestandene SachkundeprĂŒfung ist zwingend vorgeschrieben fĂŒr EinsĂ€tze im Ladendiebstahlschutz, auf Citystreifen, bei Einlasskontrollen in Diskotheken sowie fĂŒr Bewachungsaufgaben in AsylunterkĂŒnften und bei GroĂveranstaltungen.
Auf organisatorischer Ebene definieren die Teile DIN 77200-1 und DIN 77200-2 die Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen. FĂŒr Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) kommt ergĂ€nzend die europĂ€ische Norm DIN EN 50518 als verbindlicher Standard fĂŒr den Betrieb und die technische Infrastruktur zum Tragen.
