Probezeit-Kündigung, Arbeitsunfall

Probezeit-Kündigung nach Arbeitsunfall: LAG Bremen bestätigt Zulässigkeit

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Gericht bestätigte die Kündigung einer verunfallten Beschäftigten und verlangt für eine erfolgreiche Anfechtung besondere Nachweise.
Eine leere, helle Industriehalle mit poliertem Betonboden und großen Fenstern. Illustration mit AI erstellt.

Das Landesarbeitsgericht Bremen hat die rechtlichen Maßstäbe für die Wirksamkeit von Kündigungen während der Probezeit präzisiert. Eine Kündigung, die ein Arbeitgeber während einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit ausspricht, ist demnach nicht automatisch unwirksam.

Wie aus Berichten von Anfang November 2026 hervorgeht, wies das Gericht mit Urteil vom 25. August 2026 die Berufung einer Produktionsmitarbeiterin zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (Aktenzeichen 1 SLa 21/26).

Fehlender Kündigungsschutz in den ersten sechs Monaten

Im zugrunde liegenden Fall bestand das Arbeitsverhältnis der Klägerin erst seit knapp fünf Monaten, als sich am 20. August 2025 ein Arbeitsunfall ereignete. Da die sechsmonatige gesetzliche Wartezeit nach Paragraph 1 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht abgelaufen war, griff der allgemeine Kündigungsschutz für die Beschäftigte nicht ein.

Der Arbeitgeber sprach die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folglich noch innerhalb der Probezeit aus, während die Mitarbeiterin infolge des Unfalls arbeitsunfähig war.

Keine automatische Sittenwidrigkeit oder Treuwidrigkeit

Vor Gericht stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Kündigung an allgemeinen zivilrechtlichen Schutzvorschriften scheitert. Das Landesarbeitsgericht Bremen verneinte dies im konkreten Sachverhalt.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen und Beendigungen befasst, sollte die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsrechts genau kennen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne langwierige Gerichtsverfahren rechtssicher beenden. Gratis-E-Book mit Musterformulierungen für Aufhebungsverträge sichern

Trifft den Arbeitgeber an dem Arbeitsunfall kein oder lediglich ein geringes Verschulden, begründet der Ausspruch der Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit weder eine Treuwidrigkeit nach Paragraph 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches noch eine Sittenwidrigkeit gemäß Paragraph 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Ebenso wenig lag nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen das gesetzliche Maßregelungsverbot nach Paragraph 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Trennung stelle unter diesen Bedingungen keine unzulässige Benachteiligung dar, da die Arbeitgeberseite sich innerhalb des gesetzlich eingeräumten Spielraums der ersten Beschäftigungsmonate bewegte.

Hohe Anforderungen an die Darlegungslast der Beschäftigten

Die Entscheidung verdeutlicht zudem die prozessualen Hürden für Arbeitnehmer in der Probezeit. Das Gericht stellte klar, dass ein bloßer zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und der darauffolgenden Kündigung nicht genügt, um die Maßnahme erfolgreich anzufechten.

Anzeige

Neben Kündigungsfragen stellt bereits die korrekte Gestaltung des Arbeitsvertrags die Weichen für rechtliche Sicherheit im Unternehmen. Erfahren Sie in diesem kostenfreien Leitfaden, welche Klauseln aktuell zulässig sind und wie Sie teure Bußgelder vermeiden. 19 Muster-Formulierungen für rechtssichere Arbeitsverträge kostenlos herunterladen

Vielmehr trägt die klagende Arbeitnehmerseite die volle Darlegungslast für das Vorliegen besonderer Umstände, die auf einen Rechtsmissbrauch oder eine sittenwidrige Motivation hindeuten könnten. Das Landesarbeitsgericht Bremen bestätigte damit die strengen Maßstäbe, die an die Unwirksamkeit einer Kündigung während der Wartezeit auch nach einem erlittenen Betriebsunfall anzulegen sind.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70448556 |