Psychische Gesundheit bei der Arbeit: EU-Parlament fordert verbindliche Regeln
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit der EuropĂ€ischen Woche fĂŒr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vom 19. bis zum 24. Oktober 2026 setzen die EuropĂ€ische Agentur fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und ihre nationalen Kontaktpunkte einen Schwerpunkt auf psychosoziale Risiken.
Die Aktionswoche ist Teil der Kampagne âGesunde ArbeitsplĂ€tzeâ fĂŒr die Jahre 2026 bis 2028 unter dem Motto âGemeinsam fĂŒr psychische Gesundheit bei der Arbeitâ, die am 13. Oktober 2026 anlief. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingten Belastungen wie Stress und Ăberlastung durch prĂ€ventive MaĂnahmen der Betriebe entgegenzuwirken.
Hohe Belastung unter europÀischen BeschÀftigten
Die Notwendigkeit prĂ€ventiver Konzepte unterstreichen mehrere Erhebungen der EU-OSHA. Nach den Ergebnissen der Befragung âOSH Pulse 2025â berichten 44 Prozent der BeschĂ€ftigten in der EuropĂ€ischen Union von starkem Zeitdruck oder ArbeitsĂŒberlastung.
Zudem gaben 37 Prozent an, unter allgemeiner Erschöpfung zu leiden, wĂ€hrend 29 Prozent ĂŒber arbeitsbedingten oder durch die Arbeit verstĂ€rkten Stress, Depressionen oder AngstzustĂ€nde klagten.
Laut weiteren Daten der EU-OSHA sehen sich 45 Prozent der BeschĂ€ftigten in der EU Risiken fĂŒr ihr psychisches Wohlbefinden ausgesetzt, und 29 Prozent berichten von arbeitsbedingtem Stress, Angst oder Depressionen.
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Bereits die ESENER-3-Erhebung aus dem Jahr 2019, die mehr als 45.000 Betriebe in 33 europĂ€ischen LĂ€ndern umfasste, wies den Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten oder SchĂŒlern als maĂgeblichen Risikofaktor aus. Gleichzeitig zeigte sich darin eine Zunahme von betrieblichen Verfahren gegen Mobbing und BelĂ€stigung sowie von AktionsplĂ€nen gegen Stress.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und politische Debatte
Auf europĂ€ischer Ebene verpflichtet die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG Arbeitgeber bereits grundsĂ€tzlich dazu, sĂ€mtliche Arbeitsrisiken zu bewerten. Allerdings ergaben Peer Reviews in den Jahren 2019 und 2024, dass allgemeine Arbeitsschutzpflichten nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten nicht ausreichen. LĂ€nder wie Belgien, Schweden und Finnland verfĂŒgen diesbezĂŒglich bereits ĂŒber eigene Rechtsrahmen.
Das EuropĂ€ische Parlament stimmte mit 413 zu 210 Stimmen bei 29 Enthaltungen fĂŒr einen legislativen Initiativbericht, der verbindliche EU-Regeln fĂŒr psychosoziale Risiken, Stress und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz verlangt. Die EuropĂ€ische Kommission muss innerhalb von drei Monaten auf diesen Bericht antworten.
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Der verabschiedete Endtext fordert vor einem konkreten Gesetzesvorschlag eine FolgenabschĂ€tzung und sieht keine gesetzliche Vermutung fĂŒr arbeitsbedingte GesundheitsschĂ€den mehr vor. Die Kommission plant zudem, bis Ende 2026 ein Gesetz fĂŒr hochwertige ArbeitsplĂ€tze vorzulegen.
Internationale AnsÀtze und nationale Umsetzungen
Begleitend zur EuropĂ€ischen Woche verwies EUROGIP auf eine Untersuchung von MĂ€rz 2026. Diese bietet einen Ăberblick ĂŒber PrĂ€ventionsansĂ€tze in zwölf Staaten, darunter sieben europĂ€ische LĂ€nder â Belgien, DĂ€nemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Schweden â sowie fĂŒnf auĂereuropĂ€ische Staaten: Australien, Japan, Kanada, SĂŒdkorea und die USA.
Zu den behandelten Schwerpunkten gehören Pflichten fĂŒr Arbeitgeber, die BerĂŒcksichtigung psychosozialer Faktoren bei GefĂ€hrdungsbeurteilungen, das Recht auf Nichterreichbarkeit sowie Strategien gegen Gewalt und BelĂ€stigung.
In den Mitgliedstaaten setzen nationale Stellen eigene Akzente. Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde Arbeidstilsynet betonte im Vorfeld der Aktionswoche, dass Ursachen fĂŒr Belastungen nicht im Kopf der BeschĂ€ftigten lĂ€gen, sondern in der Arbeitsorganisation, Planung und AusfĂŒhrung begrĂŒndet seien.
Arbeitgeber mĂŒssten die Bedingungen anpassen, statt sich auf Resilienztrainings zu beschrĂ€nken, und PrĂ€vention gemeinsam mit BeschĂ€ftigten, Sicherheitsbeauftragten sowie Gewerkschaften gestalten.
In Ăsterreich startete das Sozialministerium am 20. Oktober 2026 die EU-Kampagne. Der Berufsverband Ăsterreichischer PsychologInnen fordert in diesem Kontext eine Verankerung der Arbeits- und Organisationspsychologie im Psychologengesetz sowie die Arbeitspsychologie als dritte SĂ€ule im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Die Gewerbe- und Arbeitsaufsicht ITM in Luxemburg, die die Aktionswoche vom 19. bis zum 23. Oktober 2026 begeht, hob die kollektive PrĂ€vention gegen Risiken wie mangelnde Kommunikation, BelĂ€stigung und Ăberlastung hervor. Zudem veranstaltete die EU-OSHA am 20. Oktober 2026 ein Webinar aus Finnland zu nordischen PrĂ€ventionsansĂ€tzen.
