Qualifizierungschancengesetz, Kleine

Qualifizierungschancengesetz: Kleine Betriebe erhalten bis zu 100 Prozent Zuschuss

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Betriebe können je nach Größe und Beschäftigtengruppe Zuschüsse zu Weiterbildungskosten, Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.

Qualifizierungschancengesetz: So staffeln sich die Zuschüsse für Unternehmen
Ein heller, minimalistischer Flur in einem modernen Bildungszentrum mit natürlichem Lichteinfall und klaren Linien. Illustration mit AI erstellt.

Die Qualifizierung von Beschäftigten gewinnt vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels zunehmend an Bedeutung. Wie Fachpublikationen in aktuellen Berichten erläutern, bietet das Qualifizierungschancengesetz Arbeitgebern die Möglichkeit, staatliche Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Belegschaft in Anspruch zu nehmen.

Je nach Betriebsgröße und Zusammensetzung des Personals können Unternehmen signifikante Zuschüsse zu den Kursgebühren sowie zur Lohnfortzahlung erhalten.

Förderhöhen hängen von der Betriebsgröße ab

Die finanzielle Unterstützung ist nach der Größe der Belegschaft gestaffelt. Kleinere Unternehmen profitieren dabei von den höchsten Fördersätzen: Bei Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der Kurskosten sowie bis zu 75 Prozent als Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Für mittlere Unternehmen mit 50 bis 499 Mitarbeitenden beläuft sich der maximale Zuschuss auf bis zu 50 Prozent für Lehrgangskosten und Lohnfortzahlung. Bei größeren Betrieben ab 500 Mitarbeitenden liegt die Förderung bei bis zu 25 Prozent für beide Bereiche.

Darüber hinaus gibt es spezifische Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen. Für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen in Betrieben mit 50 bis 499 Mitarbeitenden erhöht sich der Zuschuss sowohl für die Kurskosten als auch für den Lohn auf bis zu 100 Prozent.

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Entlastung bei Beiträgen und Anforderungen an die Träger

Über die direkten Lehrgangs- und Lohnkosten hinaus sieht die Förderung zusätzliche Entlastungen vor. Arbeitgeber erhalten eine Erstattung des Sozialversicherungsbeitrags in Höhe von 20 Prozent. Liegt im Betrieb eine Betriebsvereinbarung vor oder greift ein Tarifvertrag, kommen weitere 5 Prozentpunkte hinzu.

Um die Fördergelder beanspruchen zu können, müssen die Weiterbildungen definierte Kriterien erfüllen. Die Maßnahme muss einen Mindestumfang von 120 Stunden aufweisen und von einem externen, zertifizierten Träger durchgeführt werden.

Beratungsangebote für interessierte Arbeitgeber

Die konkrete Umsetzung der Fördermöglichkeiten ist regelmäßig Gegenstand regionaler Informationsformate für Arbeitgeber. So veranstaltet die Initiative Existenz & Zukunft am Freitag, 9. Oktober 2026, von 9 Uhr an ein einstündiges Netzwerkfrühstück. Im Mittelpunkt stehen Personalentwicklung, Beschäftigtenqualifizierung und die dazugehörigen Fördermöglichkeiten.

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Als Referent tritt Dennis Schoon vom gemeinsamen Arbeitgeberservice Goslar und Wolfenbüttel auf. Veranstaltungsort ist erstmals das Solferino (Am Exer 17) in Wolfenbüttel, wo auch kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stehen. Eine Voranmeldung ist für die Teilnahme nicht zwingend vorgeschrieben, eine Rückmeldung per E-Mail wird von den Organisatoren jedoch erwünscht.

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