Reformpaket 2026: Krankschreibung ab Tag 1, längere Befristungen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 15:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de
000 Stellen. Parallel dazu hat die Bundesregierung ein Reformpaket verabschiedet, das die Rechte von Betriebsräten und die Flexibilität am Arbeitsmarkt neu regelt.
Harte Verhandlungen bei VW
In Wolfsburg stehen die Zeichen auf Konfrontation. Der Aufsichtsrat diskutiert über den Abbau von weltweit bis zu 100.000 Stellen und die mögliche Schließung mehrerer Standorte. Betroffen sein könnten Werke in Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm.
Die IG Metall hat für heute zu bundesweiten Aktionstagen aufgerufen. Branchenkenner sehen die Ursachen in der Konkurrenz aus China und Versäumnissen bei der Elektromobilität. Die Arbeitnehmerseite pocht dagegen auf soziale Verantwortung und den Erhalt der Produktionskapazitäten in Deutschland.
Das Land Niedersachsen, das 20 Prozent an Volkswagen hält, hat sich bereits gegen die Schließung ganzer Werke ausgesprochen. Konzernchef Oliver Blume will morgen in München ein detailliertes „Zielbild 2030“ vorstellen, das den künftigen Kurs festlegen soll.
Reformpaket 2026: Was bringt die neue Gesetzgebung?
Flankiert werden die betrieblichen Auseinandersetzungen von gesetzlichen Neuregelungen. Das „Reformpaket 2026“ sieht unter anderem vor, dass Krankschreibungen künftig ab dem ersten Tag erfolgen müssen. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll abgeschafft werden.
Ein zentraler Punkt: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen ausgeweitet werden. Zudem entfällt bei Befristungen das bisherige Schriftformerfordernis.
Für hochbezahlte Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 177.500 Euro wird der Kündigungsschutz gelockert. Abfindungsoptionen sind als Ausgleich vorgesehen. Um die Mitbestimmung zu sichern, sollen künftig Regelungen gegen die Nutzung von Vorrats-SE-Gesellschaften greifen. Ein Großteil dieser Regelungen tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
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Strukturwandel: Mehr Produktivität, weniger Gesundheit
Die Notwendigkeit einer starken Mitbestimmung unterstreicht das „Strukturwandelbarometer 2026“. Eine Befragung von knapp 1.500 Betriebsratsvorsitzenden durch das IFES-Institut zeigt: Die Produktivität steigt in vielen Betrieben – aber häufig zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten.
54 Prozent der Befragten berichteten von Produktivitätssteigerungen in den letzten drei Jahren. Diese gingen jedoch mit einem verschlechterten Arbeitsklima und hohem Krankenstand einher. 63 Prozent der Betriebe klagen über Personalprobleme.
Dennoch zeigen sich viele Arbeitgeber zögerlich bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen oder älteren Bewerbern über 50 Jahren. 60 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden fordern eine stärkere Mitsprache der Belegschaft. Umsetzt wird diese derzeit aber nur in jedem neunten Betrieb.
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Industriegipfel fordert neue Strategie
Bereits am 6. Juli forderte ein Industriegipfel in Düsseldorf eine aktivere Industriepolitik. Vertreter von IG Metall und DGB übergaben eine Resolution an die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. Darin werden Planungssicherheit und Investitionen gefordert, um die heimische Industrie gegen den Druck durch die US-Zollpolitik und chinesische Subventionen zu rüsten.
IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner betonte: Europa brauche eine eigene Strategie, die Mitbestimmung als Erfolgsfaktor begreift.
Die langfristige Bedeutung des Themas zeigt sich auch im Programm des Deutschen BetriebsräteTages. Er findet vom 10. bis 12. November 2026 im Bonner Bundestag statt. Unter dem Motto „Wir gestalten Demokratie & Wirtschaft“ debattieren unter anderem Anke Rehlinger, Dennis Radtke und Dr. Gregor Gysi über die Zukunft der Mitbestimmung.
Neue Rechtsprechung: Weniger Bürokratie bei Kündigungen
Auch die Gerichte setzen neue Leitplanken. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellte fest: Die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Kündigungen innerhalb der ersten sechs Monate bleiben begrenzt. Beruht die Kündigung auf einem personenbezogenen Werturteil, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht dieselbe Faktentiefe mitteilen wie bei Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Juristen raten Arbeitgebern dennoch zur sorgfältigen Dokumentation. Sonst droht die Unwirksamkeit der Kündigung.
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