Reformpaket, Krankmeldung

Reformpaket Juli: Krankmeldung ab Tag eins, Befristung bis 48 Monate

04.07.2026 - 23:48:46 | boerse-global.de

Geschäftsführer haften mit Privatvermögen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz. Neue Regeln zu Cybersicherheit und KI verschärfen die Anforderungen.

Arbeitsschutz: Persönliche Haftung für Chefs und neue Pflichten
Reformpaket - Ein Geschäftsmann im Anzug begutachtet Dokumente zum Arbeitsschutz. Im Hintergrund unscharf eine Industrieanlage. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) macht die Geschäftsführung direkt verantwortlich – und diese Pflicht ist nicht delegierbar.

Die rechtliche Basis ist knallhart: Gemäß § 3 ArbSchG müssen Unternehmen eine geeignete Organisation aufbauen und die nötigen Mittel bereitstellen. Fehler können teuer werden – bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit droht persönliche Haftung mit dem Privatvermögen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Geldstrafen und Organisationspflichten

Die Sanktionen haben es in sich. Nach § 25 ArbSchG sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß möglich. Besonders brenzlig wird es bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden – fehlt dann eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (GBU), drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Plus: Regressforderungen der Berufsgenossenschaften im sechsstelligen Bereich.

Ein zentraler Baustein: die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Schon ab dem ersten Mitarbeiter ist sie nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Pflicht. Für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es das Unternehmermodell mit anlassbezogener Betreuung. Die Regelbetreuung kostet jährlich zwischen 800 und 3.500 Euro. Fehlt die Sifa-Bestellung, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 schreibt zudem vor: Bei normaler Brandgefährdung müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

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Gefährdungsbeurteilung: Von der Pflege bis zur Baustelle

Die Gefährdungsbeurteilung erfasst längst auch mobile Arbeitsplätze. In der ambulanten Pflege müssen Arbeitgeber etwa den Einsatzweg zur Wohnung der Klienten einbeziehen. Faktoren wie mangelhafte Beleuchtung in Hauseingängen, defekte Aufzüge oder vereiste Gehwege sind zu berücksichtigen.

Im Bausektor bleibt die Absturzsicherung der kritischste Punkt. Statistiken von 2009 bis 2023 zeigen: 31 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle gehen auf Abstürze zurück. Bei Kontrollwochen der hessischen Regierungspräsidien im Juni 2026 erfüllten nur 21 Prozent der geprüften Baustellen die Arbeitsschutzmaßnahmen bei Gerüsten vollständig. Kein Wunder also, dass die Verhütung von Absturzunfällen für 2026 und 2027 als Schwerpunkt der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert ist.

Reformpaket: Neue Regeln für Krankmeldung und Befristung

Anfang Juli 2026 stellte die Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket mit 34 Maßnahmen vor. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen:

  • Krankmeldung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Geplant ist eine verpflichtende Attestpflicht ab dem ersten Tag.
  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll auf bis zu 48 Monate verlängert werden können – mit bis zu sechs Verlängerungen. Diese Regelung gilt bis Ende 2030. Ab Anfang 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen entfallen.
  • Hochverdiener: Für Beschäftigte mit einem Gehalt ab etwa 177.450 Euro pro Jahr (dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze) ist eine Lockerung des Kündigungsschutzes geplant. Eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung soll dann leichter möglich sein.
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Cybersicherheit: Neue Haftungsrisiken für Chefs

Die Haftungsfelder erweitern sich rasant durch technologische Entwicklungen. Ab 2026 verschärft sich die persönliche Haftung für Cybersicherheit. Die Leitungsebene muss Risikomanagementmaßnahmen genehmigen und deren Umsetzung überwachen. Ein dokumentiertes Risikoinventar und ein Incident-Response-Plan werden zur rechtlichen Notwendigkeit – sonst drohen Schadensersatzforderungen bei IT-Sicherheitsvorfällen.

Auch Künstliche Intelligenz bringt neue Pflichten. Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz umsetzen. Ab dem 2. August 2026 greifen die allgemeinen Anwendungsregeln. Unternehmen müssen die Nutzung von KI-Systemen präzise erfassen und dokumentieren.

Und noch eine Änderung steht bevor: Ab dem 7. Juli 2026 schreiben neue EU-Vorschriften für Neuwagen erweiterte Sicherheitssysteme vor – darunter Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung und Notfall-Spurhalteassistenten. Diese technischen Neuerungen müssen in die betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen für Dienstwagenfahrer einfließen.

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