Rente, Rentenkommission

Rente mit 63: Rentenkommission empfiehlt Abschaffung ab 2033

Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 10:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung will die Erwerbsquote Älterer steigern. Die Rente mit 63 soll abgeschafft, der Zugang zur Frührente erschwert werden.

Rente mit 63 vor dem Aus: Regierung plant längeres Arbeiten für Ältere
Erfahrene Fachkräfte im Gespräch in einem modernen Büro, die die Bedeutung älterer Arbeitnehmer im Berufsleben unterstreichen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung strebt an, ältere Erwerbstätige über einen längeren Zeitraum im Berufsleben zu halten. Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen Mitte August 2026 hervorgeht, ist dies ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.

Die Daten belegen eine signifikante Entwicklung am Arbeitsmarkt: So stieg die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen von 65,2 % im Jahr 2015 auf zuletzt 75,3 % im Jahr 2025.

Politische Forderungen nach Ende von Frühverrentungsprogrammen

Bereits im Mai 2026 hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche in einem Interview einen Stopp von Frühverrentungsprogrammen gefordert. Diese Position gewinnt nun durch Empfehlungen der Rentenkommission an Gewicht. Das Gremium rät dazu, die sogenannte Rente mit 63 abzuschabschaffen. Dabei müsse jedoch der Vertrauensschutz gewahrt bleiben.

Innerhalb der Politik und unter Experten wird intensiv über die Ausgestaltung dieser Übergangsfristen diskutiert. Die SPD-Politikerin Annika Klose forderte eine Umstellungsfrist von fünf Jahren für den Fall einer Abschaffung. Der Ökonom Martin Werding hingegen hält eine kürzere Übergangsphase von ein bis drei Jahren für ausreichend.

Als rechtliche Orientierung dient hierbei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, das eine fünfjährige Frist bei der damaligen Abschaffung der Frauenrente mit 60 als verfassungskonform einstufte. Sollte ein entsprechendes Gesetz im Jahr 2028 verabschiedet werden, würde die Rente mit 63 nach Berechnungen der Kommission erst ab dem Jahr 2033 vollständig wegfallen.

Verschärfte Bedingungen für den vorzeitigen Ruhestand

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen längerer Erwerbstätigkeit befasst, sollte auch die aktuellen Vorgaben zur Arbeitszeit kennen. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Betriebe dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation rechtssicher und unkompliziert umzusetzen. Kostenlose Mustervorlage: In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Parallel zur Debatte um die Rente mit 63 gibt es Vorschläge für eine grundlegende Reform der Zugangsvoraussetzungen. IAB-Direktor Bernd Fitzenberger schlägt vor, eine abschlagsfreie Frührente künftig nur noch maximal zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu ermöglichen.

Voraussetzung hierfür sollen neben 45 Versicherungsjahren zusätzlich mindestens 42 Jahre tatsächlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sein. Fitzenberger verwies darauf, dass nach der aktuellen Rechtslage auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege für die Anrechnung der 45 Versicherungsjahre herangezogen werden können.

Analysen des Momentum Instituts verdeutlichen die Auswirkungen verschärfter Zugangshürden. Im Jahr 2025 erreichten zwei Drittel der Pensionäre die Grenze von 45 Versicherungsjahren nicht. Während 46 % der Männer diese Marke knackten, waren es bei den Frauen lediglich 18 %.

Den betroffenen Frauen fehlten im Durchschnitt 63 Monate bzw. 5,3 Jahre an Versicherungszeit. Bei einer strikten Pflicht zu 45 Jahren hätten laut den Berechnungen 44.037 Personen (19.620 Männer und 24.417 Frauen) länger arbeiten müssen. Der Ökonom Nicolas Prinz warnte in diesem Zusammenhang vor einer Erhöhung des Pensionsalters durch die Hintertür.

Anzeige

Längeres Arbeiten erfordert klare betriebliche Prozesse, insbesondere bei der Rückkehr nach gesundheitlichen Auszeiten. Dieser Praxis-Leitfaden zeigt Verantwortlichen, wie ein rechtssicheres Eingliederungsmanagement funktioniert und Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Kostenlos: Die vollständige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung zum Download

Neuausrichtung bei Erwerbsminderung und Gesundheitsschutz

Die Alterssicherungskommission empfiehlt zudem eine Überarbeitung des Erwerbsminderungsbegriffs. Bei einem verbleibenden Leistungsvermögen von drei Stunden am Tag solle künftig stärker auf die tatsächlichen Chancen am Arbeitsmarkt geachtet werden. Gleichzeitig ist eine neue sogenannte Schutzrente für gesundheitlich belastete ältere Arbeitnehmer im Gespräch.

Ein weiterer Reformansatz betrifft die berufliche Wiedereingliederung: Die Dauer möglicher Arbeitserprobungen soll von derzeit sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Konkrete Gesetzesänderungen hierzu stehen jedoch noch aus.

Für die kommenden Jahre zeichnet sich ein Stufenmodell beim Vertrauensschutz ab: Während die Jahrgänge bis 1964 als stabil gelten, befinden sich die Jahrgänge 1965 bis 1968 in einem Übergangsbereich. Ab dem Geburtsjahrgang 1969 ist nach aktuellem Stand kein Schutz vor den Neuregelungen zu erwarten. Bereits bewilligte Rentenansprüche bleiben von den Kürzungen unberührt.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69954200 |