Rentenfinanzierung, Bundesrechnungshof

Rentenfinanzierung: Bundesrechnungshof warnt vor 46 Prozent der Steuereinnahmen

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Geplante Reformen könnten den Anteil der Rentenausgaben an den Bundessteuern bis in die späten 2030er-Jahre auf nahezu 46 Prozent treiben.

Bundesrechnungshof warnt vor steigenden Rentenkosten bis 2040
Fassade eines historischen Regierungsgebäudes in Berlin bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung droht den Bundeshaushalt in den kommenden Jahrzehnten in erheblichem MaĂźe zu ĂĽberfordern. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs beanspruchen die Rentenzahlungen derzeit rund 29 % der gesamten Bundessteuereinnahmen.

Nach geltendem Recht dürfte dieser Anteil bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf 36,7 % anwachsen. Sollten die geplanten Reformpakete wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten in den späten 2030er-Jahren sogar nahezu 46 % des Steueraufkommens des Bundes für die Alterssicherung aufgewendet werden müssen.

Bereits für das Jahr 2024 errechnete die Prüfbehörde eine Beanspruchung von 28 % der Bundessteuereinnahmen; ohne Paket läge der Wert ab Anfang der 2030er-Jahre bei rund 33 %, mit Paket voraussichtlich bei 37 %.

Milliardenbelastungen fĂĽr den Bund bis 2040

Die aktuellen Haushaltsplanungen verdeutlichen das wachsende Finanzvolumen: Für die gesetzliche Rentenversicherung sind im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 127,4 Mrd. € und im Regierungsentwurf für 2027 132,0 Mrd. € vorgesehen.

Der allgemeine Bundeszuschuss beläuft sich dabei auf 97,6 Mrd. € im Jahr 2026 sowie 100,8 Mrd. € im Folgejahr. Für das Jahr 2023 bezifferte der Rechnungshof die nicht beitragsgedeckten Leistungen je nach Abgrenzung auf 68 Mrd. € im engen beziehungsweise 124 Mrd. € im weiten Rahmen, während der Bundeszuschuss bei 84 Mrd. € lag.

Besondere finanzielle Risiken sieht der Bundesrechnungshof im Rentenpaket I. Dieses verursache bis 2040 insgesamt 210 Mrd. € Folgekosten. Davon entfallen nach den Berechnungen der Behörde 145 Mrd. € auf die Garantie der 48-%-Haltelinie sowie 65 Mrd. € auf die Mütterrente III. Allein die Haltelinie belaste den Bund im Jahr 2026 mit 400 Mio. € und 2027 voraussichtlich mit 1,3 Mrd. €.

Anzeige

Der Bundesrechnungshof rechnet damit, dass die Rentenzahlungen bis 2040 auf 36,7 % der Bundessteuereinnahmen steigen — mit den geplanten Reformpaketen in den späten 2030er-Jahren sogar auf nahezu 46 %. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 % und soll 2028 auf 19,9 % steigen. Wer seine eigene Altersvorsorge unabhängig von politischen Reformen aufstellen will, findet in diesem kostenlosen Report die wichtigsten Rechenwege und Prüfschritte. Kostenlosen Renten-Report jetzt anfordern

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirft die Prüfinstitution vor, über Mehrkosten von mehr als 400 Mio. € für das Jahr 2026 nicht rechtzeitig informiert zu haben. Neben den Steuerzuschüssen geraten auch die Beitragszahler unter Druck: Während der Beitragssatz zur Rentenversicherung derzeit bei 18,6 % liegt, wird für das Jahr 2028 ein Anstieg auf 19,9 % erwartet.

Scharfe Kritik an fehlender Kostenbegrenzung und Streit um Reformen

Der Bundesrechnungshof bemängelt zudem das Fehlen wirksamer Instrumente zur Kostenbegrenzung. Sollte sich die geplante Einführung einer Kapitalrente verzögern oder deren Rendite geringer als erhofft ausfallen, seien weitere Steuermittel zur Stabilisierung erforderlich.

Die Bundesregierung hatte in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage dargelegt, dass ab 2028 eine obligatorische Kapitalrente in Höhe von schrittweise bis zu 2 % des Bruttolohns vorgesehen sei, Renditeerwartungen und Trägerschaften jedoch noch offenblieben.

Unterdessen verschärft sich die politische Auseinandersetzung über die weiteren Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die 33 Vorschläge vorgelegt hatte.

Anzeige

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren steht zur Debatte, und die geplante Kapitalrente ab 2028 ist noch nicht beschlossen — Renditeerwartungen und Trägerschaft sind offen. Wer sich auf solche Zusagen verlässt, trägt ein Risiko. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in fünf Schritten, wie Sie Ihre Rentenplanung auf mehrere Säulen stellen und steuerliche Spielräume nutzen. 5-Schritte-Leitfaden zur Rentenplanung sichern

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verlangte einen finalen Gesetzentwurf zur Rentenreform noch im Jahr 2026 und mahnte die verbindliche Umsetzung der Kommissionsvorgaben an. Einen wesentlichen Streitpunkt bildet die von der Kommission empfohlene Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Während Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) am Beispiel des Jahrgangs 1957 erhebliche Entlastungseffekte für Kassen und Staat sowie ein Potenzial von 125.000 zusätzlichen Arbeitskräften aufzeigen, stellt sich die SPD-Spitze gegen das Aus für den vorzeitigen Renteneintritt. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf forderte den Erhalt des Instruments oder alternativ eine Anpassung der erforderlichen Beitragsjahre.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70233325 |