Rentenreform: Rentenalter steigt ab 2032 auf bis zu 70 Jahre
23.06.2026 - 07:20:41 | boerse-global.de
Die Rentenkommission hat ihren 76-seitigen Abschlussbericht an die Bundesregierung ĂŒbergeben. Die 33 Empfehlungen zielen auf grundlegende VerĂ€nderungen des deutschen Rentensystems ab.
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Dynamisierung: Rentenalter steigt mit der Lebenserwartung
Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach dem sogenannten â2:1-Modellâ steigt die Altersgrenze um zwei Drittel der zusĂ€tzlich gewonnenen Lebenszeit â etwa ein halbes Jahr pro Jahrzehnt.
Die Prognosen sind konkret: FĂŒr heute 42-JĂ€hrige bedeutet das ein Rentenalter von 68 Jahren. Der Geburtsjahrgang 2022 mĂŒsste bis 70 arbeiten. Bereits 2041 könnte die Grenze bei 67,5 Jahren liegen.
Die abschlagsfreie âRente mit 63â nach 45 Versicherungsjahren soll wegfallen. FĂŒr Versicherte mit 35 Beitragsjahren steigt die Grenze fĂŒr einen Renteneintritt mit AbschlĂ€gen von 63 auf 64 Jahre.
Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas nannte die VorschlĂ€ge ein âGesamtkunstwerkâ. Sie kĂŒndigte aber Vertrauensschutz und Ăbergangsfristen an. Eine HĂ€rtefallregelung soll Menschen mit gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen den Renteneintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne AbschlĂ€ge ermöglichen.
Aktienrente nach schwedischem Vorbild
Eine obligatorische kapitalgedeckte Zusatzrente soll das Rentenniveau stabilisieren. Das Modell orientiert sich am schwedischen System: BeitrĂ€ge flieĂen in einen Staatsfonds oder werden durch die Bundesbank angelegt.
Geplant ist ein zusÀtzlicher Beitragssatz von zunÀchst einem Prozent ab 2028. SpÀter steigt er auf zwei Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten paritÀtisch.
Das Ziel: Das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent halten, ab 2040 auf 50 Prozent anheben. Ein steuerfinanzierter Ăbergangsfaktor soll Neurentner ab 2032 absichern. Der Nachhaltigkeitsfaktor greift fĂŒr Bestandsrenten ab 2031 wieder vollstĂ€ndig.
Neue Regeln fĂŒr Australien
Parallel zu den nationalen Reformen hat die Deutsche Rentenversicherung im April die Richtlinien fĂŒr Deutschland-Australien aktualisiert. Zwei Abkommen bilden die Grundlage: Das erste von 2003 regelt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenzahlung ins Ausland. Das zweite von 2008 verhindert Doppelversicherungen und regelt die australische Betriebsrente.
Entsandte Arbeitnehmer können bei befristeten TĂ€tigkeiten bis 48 Monate im deutschen System bleiben. Ausnahmevereinbarungen erlauben einen Verbleib fĂŒr maximal fĂŒnf Jahre, mit Option auf VerlĂ€ngerung um drei Jahre.
Wer kĂŒnftig einzahlen soll
Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler deutlich ausweiten. KĂŒnftig sollen alle neuen SelbststĂ€ndigen, Abgeordnete und VorstĂ€nde in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Minijobs â mit Ausnahme von SchĂŒlern â sollen weitgehend versicherungspflichtig werden.
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Die Reaktionen fallen gemischt aus: Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer und der BDI lobten die Empfehlungen. ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger warnte vor Mehrkosten von 35 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr durch die neue KapitalsĂ€ule. Gewerkschaften von Verdi und IG Metall zeigten sich enttĂ€uscht ĂŒber die Anhebung des Rentenalters.
Parallel warnte die Deutsche Rentenversicherung vor geplanten KĂŒrzungen der BundeszuschĂŒsse um vier Milliarden Euro fĂŒr 2027. Solche Einsparungen könnten den Beitragssatz bereits im nĂ€chsten Jahr auf 18,8 Prozent steigen lassen. Ende 2025 verfĂŒgte die Rentenversicherung ĂŒber eine NachhaltigkeitsrĂŒcklage von 41,3 Milliarden Euro.
