Rentenreform, SelbststÀndige

Rentenreform: SelbststÀndige und Politiker sollen in Kasse einzahlen

21.06.2026 - 10:21:51 | boerse-global.de

Experten empfehlen die Ausweitung der Versicherungspflicht auf SelbststÀndige, Abgeordnete und VorstÀnde zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente.

Rentenkommission: Pflicht fĂŒr SelbststĂ€ndige und Politiker
Rentenreform - Eine Gruppe verschiedener Personen, die ĂŒber die Zukunft der Rente nachdenken, mit abstrakten Grafiken im Hintergrund. 21.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Expertenkommission zur Zukunft der Alterssicherung will SelbststĂ€ndige, Abgeordnete und VorstĂ€nde in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen. Nach rund fĂŒnfmonatiger Arbeit und etwa 150 Beratungsstunden ĂŒbergibt das Gremium sein etwa 80-seitiges Papier an Bundeskanzler Merz und BundestagsprĂ€sidentin Bas. Ziel: Die Rente trotz demografischem Wandel finanzierbar halten und das Niveau stabilisieren.

SelbststÀndige und Politiker sollen einzahlen

Ein Kernpunkt: Die Versicherungspflicht wird ausgeweitet. SelbststĂ€ndige, Abgeordnete und AG-VorstĂ€nde sollen kĂŒnftig in die gesetzliche Rente einzahlen. FĂŒr SelbststĂ€ndige mit privater Vorsorge prĂŒft die Kommission eine Opt-out-Lösung.

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Beamte bleiben vorerst außen vor. Stattdessen empfiehlt das Gremium eine Angleichung der Pensionen an das Rentenniveau. Langfristig sollen Verbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben beschrĂ€nkt werden. Beitragsfreie Minijobs will die Kommission nur noch fĂŒr SchĂŒler und Studenten erlauben.

Renteneintrittsalter steigt mit der Lebenserwartung

Die Kommission schlÀgt ein automatisches Modell vor: Von jedem zusÀtzlich gewonnenen Lebensjahr entfallen acht Monate auf die Erwerbsphase, vier Monate auf den Rentenbezug. Das VerhÀltnis liegt bei 2:1.

Die Rechnung: 2041 liegt die Altersgrenze bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. Die Rente mit 63 soll wegfallen. Statt starrer Altersgrenzen soll kĂŒnftig der individuelle Gesundheitsstatus ĂŒber den vorzeitigen Ruhestand entscheiden.

Kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild

Ein weiterer Baustein: eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente. Etwa zwei Prozent des Bruttolohns fließen in einen staatlich verwalteten Fonds. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur HĂ€lfte. Der Einstieg ist fĂŒr 2028 geplant.

Diese zusÀtzliche SÀule soll das Rentenniveau langfristig zwischen 48 und 50 Prozent sichern. Der Nachhaltigkeitsfaktor wird ab 2032 wieder voll wirksam.

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Höhere FreibetrĂ€ge fĂŒr Geringverdiener

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt laut Kommission bis 2028 auf etwa 19,9 Prozent. Um Geringverdiener besser zu schĂŒtzen, sieht das Konzept höhere FreibetrĂ€ge in der Grundsicherung vor. 20 bis 30 Prozent der eigenen RentenansprĂŒche sollen nicht mehr angerechnet werden.

Wesentliche Leistungen wie die MĂŒtterrente bleiben unangetastet. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die gesetzliche Rente bis zur Mitte des Jahrhunderts finanzierbar zu halten – ohne die jĂŒngere Generation ĂŒbermĂ€ĂŸig zu belasten.

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