Rentensteuern 2026: Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Steigende GrundfreibetrĂ€ge entlasten viele Rentner, doch neue BFH-Urteile und der wachsende steuerpflichtige Anteil machen die Kalkulation komplexer. Auch fĂŒr Beamte und Auslandsrentner gelten verschĂ€rfte Regeln.
GrundfreibetrÀge: Wer 2026 keine Steuern zahlen muss
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro fĂŒr Alleinstehende. Wer im selben Jahr in Rente geht, muss nur noch 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern â der Rentenfreibetrag liegt dann bei 16 Prozent.
Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.300 Euro fÀllt 2026 unter UmstÀnden keine Einkommensteuer an. Nach Abzug der Kranken- und PflegeversicherungsbeitrÀge sowie Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschalen kann das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleiben. Die Pflicht zur SteuererklÀrung besteht dennoch.
Krankheitskosten absetzen: Diese PauschbetrÀge gelten
Rentner können auĂergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- und Pflegekosten steuerlich geltend machen. Auch ein Hausnotruf ist absetzbar â vorausgesetzt, eine medizinische Notwendigkeit liegt vor. Das entschied der Bundesfinanzhof bereits 2023.
FĂŒr Menschen mit Behinderung gibt es besondere PauschbetrĂ€ge:
- Bei Grad der Behinderung (GdB) 20: 384 Euro
- Bei GdB 100: 2.840 Euro
- Mit Merkzeichen âHâ (Hilflos) oder âBlâ (Blind): 7.400 Euro
Beamte und Rentner steuerlich gleichgestellt
Seit 2025 werden gesetzliche Renten und Beamtenpensionen steuerlich gleich behandelt â beide sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der Unterschied liegt in den Sozialabgaben: Beamte zahlen keine BeitrĂ€ge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten sie Beihilfeleistungen des Dienstherrn, die im Ruhestand bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten abdecken. Die Restkosten mĂŒssen privat versichert werden.
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BFH-Urteil: Auslandsrentner mĂŒssen mit Nachzahlungen rechnen
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X R 1/24) zeigt die Risiken fĂŒr Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Ein in Portugal lebender Rentner musste ĂŒber 76.000 Euro Einkommensteuer in Deutschland nachzahlen. Grund ist eine RĂŒckfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen: Da Portugal die EinkĂŒnfte wegen eines speziellen Steuerstatus (RNH) nicht besteuert hatte, fiel das Besteuerungsrecht an Deutschland zurĂŒck. Experten warnen: Bei beschrĂ€nkter Steuerpflicht im Ausland gilt der deutsche Grundfreibetrag in der Regel nicht.
Geplante Reform: Altersvorsorgedepot ab 2027
Die Bundesregierung plant eine umfassende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro jÀhrlich. Vorgesehen sind die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie eine Abflachung der Steuerprogression.
Ab Januar 2027 soll zudem das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen. EigenbeitrĂ€ge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr sind förderfĂ€hig, Zulagen von maximal 540 Euro möglich. Die Besteuerung im Ruhestand erfolgt beim geförderten Teil mit dem persönlichen Steuersatz, ungeförderte Teile werden bei AuszahlplĂ€nen mit vergĂŒnstigten SĂ€tzen zwischen 17 und 18 Prozent besteuert.
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Armutsrisiko im Alter: Die Zahlen sprechen eine klare Sprache
Trotz der geplanten Entlastungen bleibt das Armutsrisiko hoch. Die ArmutsgefÀhrdungsgrenze liegt 2025 bei 1.446 Euro brutto monatlich. Um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb dieser Schwelle zu erreichen, wÀre ein monatliches Bruttoentgelt von 3.771 Euro nötig.
In Ostdeutschland liegt ein GroĂteil der VollzeitbeschĂ€ftigten unter dieser Einkommensschwelle â in Sachsen-Anhalt sind es rund 60 Prozent. Bundesweit betrifft es etwa 44 Prozent der VollzeitbeschĂ€ftigten. Gleichzeitig steigen die Pflegekosten: Ein Pflegeheimplatz kostet 2026 durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt bei 1.775 Euro.
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