Rentenversicherung fĂŒr SelbststĂ€ndige: Kabinett plant Pflicht ab 2027
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung bereitet eine weitreichende Reform der Altersvorsorge vor, die insbesondere die rund 3,6 Millionen SelbststĂ€ndigen in Deutschland betrifft. Auf Basis eines Abschlussberichts der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, der insgesamt 33 Empfehlungen umfasst, plant das Kabinett unter Bundeskanzler Merz die EinfĂŒhrung einer Rentenversicherungspflicht fĂŒr diese Berufsgruppe. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag sollen gegen Ende des Jahres 2026 beginnen, damit die neuen Regelungen bereits im Laufe des Jahres 2027 in Kraft treten können.
Finanzielle Belastungen und Wahlmöglichkeiten fĂŒr GrĂŒnder
Das Vorhaben sieht vor, SelbststĂ€ndige kĂŒnftig konsequent in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Derzeit verfĂŒgen laut Regierungsangaben aus dem Jahr 2024 etwa 2,6 Millionen der insgesamt 3,6 Millionen SelbststĂ€ndigen ĂŒber keine Pflichtversicherung. Von den Betroffenen sind schĂ€tzungsweise 1,6 Millionen als Solo-SelbststĂ€ndige tĂ€tig. Der geplante Beitragssatz belĂ€uft sich auf 18,6 Prozent des Gewinns, wobei die Versicherten die BeitrĂ€ge nach aktuellem Stand allein tragen sollen.
FĂŒr NeugrĂŒnder sind gestaffelte EinstiegssĂ€tze vorgesehen. In der Anfangsphase sollen die monatlichen BeitrĂ€ge 367 Euro betragen. Nach einem Zeitraum von drei Jahren erhöht sich dieser Betrag auf 735 Euro pro Monat. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich fĂŒr einen einkommensabhĂ€ngigen Beitrag zu entscheiden.
Kritik an dieser Struktur Ă€uĂerte die GrĂŒndungsberaterin Isabella Wichmann. Sie wies darauf hin, dass insbesondere in den ersten Jahren der SelbststĂ€ndigkeit die Bereitschaft, solch hohe finanzielle Risiken einzugehen, gering sei. Bei einem monatlichen Umsatz von beispielsweise 4.000 Euro blieben nach Abzug aller Kosten und der neuen BeitrĂ€ge oft nur wenige Hundert Euro als Reingewinn ĂŒbrig. Auch der CDU-Politiker Christian Rotkowsky warnte vor einer zu hohen Belastung fĂŒr Unternehmer.
PrÀvention von Altersarmut als Kernziel
Hintergrund der ReformplĂ€ne sind statistische Erhebungen zur sozialen Lage ehemaliger SelbststĂ€ndiger. Demnach ist fast jeder fĂŒnfte Betroffene im Alter von Armut bedroht; rund 4,4 Prozent beziehen derzeit Grundsicherung. Die Bundesregierung verfolgt mit der Versicherungspflicht das Ziel, diese LĂŒcken in den Erwerbsbiografien zu schlieĂen.
Wer sich mit den Auswirkungen der Rentenreform befasst, sollte auch die aktuellen Grenzen fĂŒr Sozialabgaben genau kennen. Diese kostenlose Ăbersicht zeigt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, ab welchem Einkommen keine weiteren BeitrĂ€ge anfallen. Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen hier kostenlos herunterladen
ZusĂ€tzlich zu der Rentenversicherungspflicht sieht das Paket weitere MaĂnahmen vor. So begrĂŒĂte Andreas Lutz vom Verband der GrĂŒnder und SelbststĂ€ndigen Deutschland (VGSD) zwar die geplante Einbeziehung in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab 2027, Ă€uĂerte sich jedoch kritisch zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse.
Die Gewerkschaft ver.di fordert unterdessen eine Beteiligung der Auftraggeber an den BeitrĂ€gen, orientiert am Modell der KĂŒnstlersozialkasse. Veronika Mirschel von ver.di warnte vor gebrochenen Versicherungsbiografien und empfahl den Betroffenen bereits jetzt eine freiwillige Pflichtversicherung. UnterstĂŒtzung fĂŒr eine Auftraggeberbeteiligung kam auch vom Wirtschaftswissenschaftler Enzo Weber vom Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
FĂŒr SelbststĂ€ndige und FĂŒhrungskrĂ€fte ist eine sichere Kalkulation der Sozialabgaben essenziell, um die RentabilitĂ€t des eigenen Unternehmens zu wahren. Dieser bewĂ€hrte Gratis-Report liefert Ihnen alle wichtigen Grenzwerte und Rechenbeispiele auf einen Blick. Gratis-Ăbersicht der Beitragsbemessungsgrenzen sichern
Politische WiderstÀnde und drohende Blockade im Bundesrat
Trotz der Entschlossenheit von Kanzler Merz und Ministerin Bas, das Gesamtpaket wie geplant umzusetzen, zeichnet sich politischer Widerstand ab. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 1. und 2. Juli 2026 auf die Umsetzung der KommissionsvorschlĂ€ge geeinigt, wozu auch die EinfĂŒhrung einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild gehört.
Allerdings droht Sachsens MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer mit einer Blockade im Bundesrat. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen, Schulze und Voigt, lehnt er insbesondere die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren ab. Die MinisterprĂ€sidenten der ostdeutschen BundeslĂ€nder fordern den Erhalt der Rente nach 45 Beitragsjahren.
Da die ostdeutschen LĂ€nder im Bundesrat ĂŒber insgesamt 19 Stimmen verfĂŒgen, könnten sie die fĂŒr eine Mehrheit notwendigen 35 Stimmen maĂgeblich beeinflussen. Kretschmer betonte, dass ohne substantielle VerĂ€nderungen an den PlĂ€nen zur Renten- und Pflegereform eine Zustimmung in der LĂ€nderkammer nicht möglich sei. Ein entsprechender Beschluss der Ost-MinisterprĂ€sidenten wurde fĂŒr diesen Donnerstag in Sachsen-Anhalt erwartet.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
