Reservestärkungsgesetz, BDA

Reservestärkungsgesetz: BDA warnt vor Chaos in der Betriebsplanung

01.06.2026 - 11:48:17 | boerse-global.de

Arbeitgeber lehnen geplante Übungspflicht für Reservisten ab und fordern mehr Transparenz bei der Personalplanung.

Reservestärkungsgesetz: BDA warnt vor Chaos in der Betriebsplanung - Foto: über boerse-global.de
Reservestärkungsgesetz: BDA warnt vor Chaos in der Betriebsplanung - Foto: über boerse-global.de

Die geplante Wehrpflicht-Reform für Reservisten stößt auf massiven Widerstand der Wirtschaft.

Der Vorstoß von Verteidigungsminister Boris Pistorius, Reservisten künftig auch im Frieden zu Übungen verpflichten zu können, sorgt für einen handfesten Konflikt mit den Arbeitgebern. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt das geplante Reservestärkungsgesetz entschieden ab.

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„Bewährtes Prinzip" verteidigt

BDA-Präsident Rainer Dulger warnt vor einem Systemwechsel. Das bisherige Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit" – bei dem sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber zustimmen müssen – habe sich bewährt. Die neuen Pflichten, so die Befürchtung, könnten zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen führen und die betriebliche Planung massiv stören.

Die Arbeitgeber fordern daher mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Konkret verlangt der BDA eine gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer, ihren Reservistenstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Nur so könnten Unternehmen Ausfälle durch Militärübungen besser einplanen. Ein weiterer Kritikpunkt: Die monatliche Vergütung für den freiwilligen Wehrdienst von rund 2.600 Euro brutto konkurriere direkt mit den Ausbildungsvergütungen in der freien Wirtschaft.

200.000 Reservisten bis 2035

Das Verteidigungsministerium verfolgt ehrgeizige Ziele. Die Zahl der einsatzbereiten Reservisten soll von rund 60.000 im Jahr 2025 auf 200.000 bis 2035 steigen. Insgesamt plant die Bundeswehr mit einer Truppenstärke von 460.000 Soldaten – darunter 260.000 aktive – um die Nato-Anforderungen im Krisenfall zu erfüllen.

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Der Gesetzesentwurf sieht gestaffelte Verpflichtungen vor:
* Ehemalige Wehrdienstleistende (mindestens sechs Monate Dienstzeit) könnten bis zum 45. Lebensjahr zu Übungen herangezogen werden.
* Berufssoldaten und Langzeitdiener wären sogar bis zum 65. Lebensjahr verpflichtet.
* Die Übungen sollen pro Jahr oder alle zwei Jahre zwischen zwei und drei Wochen dauern. Die maximale Gesamtdauer liegt zwischen sechs und zwölf Monaten, abhängig von der vorherigen Dienstzeit.

Patrick Ernst, Vorsitzender des Reservistenverbandes, betonte, dass die Dauer der einzelnen Übungen strikt begrenzt bleibe, auch wenn die Pflichten insgesamt ausgeweitet würden.

Rechtsstreit und Rekrutierung

Der Vorstoß kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Erst am heutigen Montag, dem 1. Juni 2026, wurde ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bekannt. Dieses kommt zu dem Schluss, dass Minister Pistorius rechtswidrig gehandelt habe, als er per Allgemeinverfügung die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren bei Auslandsreisen über drei Monate aussetzte. Die Experten stellten klar: Die Exekutive dürfe geltendes Recht nicht durch eigene Erlasse außer Kraft setzen.

Parallel zu den Gesetzesplänen läuft die Rekrutierung auf Hochtouren. Seit Januar 2026 verschickte das Ministerium rund 206.000 Briefe an junge Männer, um ihre Bereitschaft zum Militärdienst zu erkunden. Die Rücklaufquote liegt bei beachtlichen 86 Prozent. Wer nicht antwortet, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro.

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