Rettungsdienst-Tarifvertrag, Urlaub

Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub

03.06.2026 - 16:48:18 | boerse-global.de

Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und ASB Hamburg einigen sich auf neuen Tarifvertrag mit verbesserten ZuschlÀgen und Arbeitszeiten.

Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Rettungsdienst-Tarifvertrag: 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Urlaub - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und die ASB Rettungsdienst Hamburg GmbH haben auf der Interschutz 2026 den ersten Haustarifvertrag der Branche unterzeichnet.

Der Vertrag setzt neue MaßstĂ€be fĂŒr Arbeitszeiten und VergĂŒtung im Rettungsdienst. Unterzeichnet wurde das Abkommen am Mittwoch auf der weltweit grĂ¶ĂŸten Messe fĂŒr Brand- und Rettungsschutz in Hannover. Die Gewerkschaft spricht von einem „Meilenstein der Tarifgeschichte".

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Was der Vertrag bringt

Die Kernpunkte des neuen Tarifwerks lesen sich wie eine deutliche Aufwertung des Rettungsdienstpersonals. Die regelmĂ€ĂŸige Wochenarbeitszeit betrĂ€gt kĂŒnftig 39,5 Stunden. Dazu kommen 30 Tage Urlaub sowie gestaffelte ZuschlĂ€ge fĂŒr belastende Schichten:

  • 20 Prozent fĂŒr Nachtarbeit
  • 25 Prozent fĂŒr Sonntagsarbeit
  • 35 Prozent fĂŒr Arbeit an Feiertagen

Einmal jĂ€hrlich erhalten die BeschĂ€ftigten eine Sonderzahlung in Höhe eines halben Monatsgehalts. Im Krankheitsfall stockt der Arbeitgeber das Nettogehalt fĂŒr bis zu 26 Wochen auf 100 Prozent auf. Ein ungewöhnliches Detail: Der ASB ĂŒbernimmt die GewerkschaftsbeitrĂ€ge seiner Mitarbeiter.

Alarmierende Signale aus der Branche

Der Tarifabschluss kommt zu einem Zeitpunkt massiver finanzieller Unsicherheit. Erst am Montag hatten fĂŒnf große Hilfsorganisationen – neben dem ASB auch DLRG, DRK, Johanniter und Malteser – eine gemeinsame Warnung herausgegeben. Sie befĂŒrchten eine Unterfinanzierung der Notfallversorgung und fordern eine gesetzliche Garantie der Vollkostenfinanzierung.

Gleichzeitig verĂ€ndert sich das arbeitsrechtliche Umfeld grundlegend. Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas hatte Anfang Juni einen Reformvorschlag fĂŒr das Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Dieser sieht eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung vor und will statt einer starren tĂ€glichen Höchstarbeitszeit kĂŒnftig eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden einfĂŒhren. Die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden soll bestehen bleiben.

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Technik und Trends auf der Interschutz

Die Messe selbst, die unter dem Motto „Safeguarding Tomorrow" („Die Zukunft sichern“) steht, prĂ€sentiert bis Samstag mehr als 1.500 Aussteller aus ĂŒber 50 LĂ€ndern. WĂ€hrend die Tarifverhandlungen fĂŒr den ASB Hamburg im Mittelpunkt standen, zeigten andere Aussteller technische Neuheiten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte ein XXL-Rettungswagen auf Unimog-Basis, der fĂŒr extreme Wetterbedingungen ausgelegt ist und bis zu vier Patienten gleichzeitig transportieren kann. Hersteller wie Rosenbauer und Mercedes-Benz Trucks nutzten die Messe zudem fĂŒr die Premiere spezieller Elektro- und GelĂ€ndefahrzeuge fĂŒr den Rettungsdienst.

Rechtlicher Hintergrund

Der Tarifabschluss folgt auf ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2025. Die Richter hatten klargestellt, dass Gehaltserhöhungen, die ausschließlich BeschĂ€ftigten mit neuen VertrĂ€gen angeboten werden, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen können – insbesondere wenn langjĂ€hrige Mitarbeiter mit Ă€lteren VertrĂ€gen systematisch von spĂ€teren Erhöhungen ausgeschlossen bleiben.

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