Revo-Übernahme: 500 Hotelarbeiter entlassen trotz Prism-Rettung
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 16:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Übernahme großer Teile der insolventen Revo Hospitality Group durch den indischen Konzern Prism führt zu einem massiven Stellenabbau in der deutschen Hotellandschaft. Trotz der Fortführung von 24 Standorten unter der Prism-Marke Sunday verlieren rund 500 Mitarbeiter ihre Anstellung. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert das Vorgehen der Beteiligten scharf und bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Kündigungswelle.
Übernahme durch indischen Investor Prism
Die Hotelgruppe Revo hatte bereits zu Beginn des Jahres einen Insolvenzantrag gestellt. Im Zuge des Verfahrens sicherte sich die indische Prism-Gruppe 24 Hotels aus dem Portfolio. Diese Häuser werden künftig unter der Marke Sunday betrieben, wodurch die Präsenz des Anbieters in Deutschland auf insgesamt 35 Hotels anwächst. Von dem Betriebsübergang sind diverse namhafte Hotelmarken betroffen, darunter H+ Hotels, H2, Dorint, Mercure sowie Vienna House Easy und Ramada.
Obwohl ein Investor für den Kern des Geschäftsbetriebs gefunden wurde, löste die Transaktion umfangreiche Entlassungen aus. Während Berichte von rund 500 betroffenen Arbeitsplätzen in ganz Deutschland sprechen, wurde diese Zahl vonseiten des Erwerbers Prism bisher bestritten.
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Massive Stellenstreichungen an regionalen Standorten
Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen des Personalabbaus an einzelnen Standorten in Sachsen und Schleswig-Holstein. Im Vienna House in Leipzig erhielten Ende Juli 15 von insgesamt 45 Beschäftigten ihre Kündigung. Noch gravierender stellt sich die Situation im H-Plus-Hotel Leipzig sowie im Hotel des Nordens in Flensburg dar. Dort wurde laut Gewerkschaftsangaben jeweils der halben Belegschaft gekündigt.
Die NGG fordert angesichts dieser Entwicklung einen sofortigen Stopp der Entlassungen und verlangt mehr Transparenz über die wirtschaftlichen Hintergründe und die künftige Personalplanung der neuen Betreiber.
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Gewerkschaft prüft rechtliche Schritte gegen Kündigungen
Ein zentraler Kritikpunkt der Arbeitnehmervertreter betrifft die Ausgestaltung der Kündigungen. Die NGG bezweifelt, ob die vorgenommene Sozialauswahl den rechtlichen Anforderungen entspricht. Zudem wird die Anwendung verkürzter Kündigungsfristen kritisiert. Da sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet, greift Paragraf 113 der Insolvenzordnung, der Kündigungsfristen auf maximal drei Monate begrenzt. Die Gewerkschaft stellt die Rechtmäßigkeit dieser kurzen Fristen im vorliegenden Fall infrage.
Juristen weisen darauf hin, dass betroffene Arbeitnehmer nur ein enges Zeitfenster für Gegenmaßnahmen haben. Für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Die weitere Entwicklung an den verbliebenen Standorten der Revo-Gruppe bleibt unterdessen Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
