Riester-Nachfolge, Selbstständige

Riester-Nachfolge: Selbstständige sollen künftig staatliche Zulagen erhalten

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reform sieht höhere Zulagen und neue Förderberechtigte vor; beim Starttermin und bei der Frühstartrente bleiben Fragen offen.

Altersvorsorge-Reform: Neues Depot soll Riester ab 2027 ablösen
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einer leeren Spardose und einer kleinen Pflanze in einem hellen Raum. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung und der Bundestag treiben die grundlegende Neuausrichtung der staatlich geförderten Altersvorsorge voran. Im Zentrum der Reform stehen die geplante Einführung des kapitalgedeckten Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 sowie Beratungen über die Ausgestaltung der künftigen Frühstartrente, bei der auch finanzielle Einschnitte und Begrenzungen diskutiert werden. Das Reformvorhaben soll das bisherige Riester-System ablösen und privaten Sparern durch staatliche Zulagen den Weg an den Kapitalmarkt erleichtern.

Grundlegender Umbau der Zulagen und Förderstrukturen

Das geplante Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente ablösen. Sparer können künftig in staatlich zertifizierte Produkte wie börsengehandelte Indexfonds (ETFs), aktiv gemanagte Aktienfonds und Anleihen investieren.

Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Zudem wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert: Künftig haben auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende Anspruch auf die staatliche Unterstützung.

Die Förderung wird von einem einkommensabhängigen auf ein beitragsproportionales System umgestellt. Der Staat bezuschusst die ersten 360 Euro Sparleistung mit 50 Cent je Euro und weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro mit 25 Cent je Euro.

Daraus ergibt sich eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro pro erwachsener Person, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den bisherigen 175 Euro darstellt.

Der jährliche Mindestsparbetrag steigt von 60 auf 120 Euro; wer darunter liegt, erhält keine Förderung. Bei genau 120 Euro Eigenleistung beträgt die Zulage 60 Euro. Für neue Verträge wird eine Mindesteinzahlung von 25 Euro monatlich verlangt.

Familien erhalten eine Kinderzulage von 1 Euro je selbst eingezahltem Euro bis maximal 300 Euro je Kind und Jahr, die ab 300 Euro Eigenbeitrag voll gewährt wird. Ein Elternteil mit zwei Kindern kann damit Zulagen von bis zu 1.140 Euro pro Jahr erzielen.

Unter 25-Jährige erhalten zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Der steuerliche Sonderausgabenabzug klettert parallel von 2.100 auf 2.340 Euro jährlich. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können fortgeführt oder in das neue Modell übertragen werden.

Verhandlungen um die Frühstartrente und Wohnförderung

Parallel dazu beriet der Bundestag am 25. September 2026 in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Frühstartrente. Nach den Plänen soll ab dem 1. Januar 2026 für Kinder vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein staatlicher Beitrag von 10 Euro monatlich in ein individuelles Altersvorsorgedepot fließen, sofern die Eltern einen Vertrag schließen.

Private Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich steuerfrei möglich. Zuletzt erhob der Bundesrat Einwendungen gegen eine steuerliche Begünstigung von Eigenbeiträgen auf Zweitverträge, die sonst Summen von bis zu 13.680 Euro jährlich begünstigt hätte. Die Bundesregierung stimmte dieser Begrenzung zu. Nicht überführte Mittel sollen mit Vollendung des 35. Lebensjahres verfallen.

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Im Rahmen des Altersvorsorge-Reformgesetzes bleibt auch die Eigenheimrente erhalten. Gefördert werden Bau, Kauf, energetische Maßnahmen oder Umschuldungen selbstgenutzter Immobilien. Ab 2028 soll der Besteuerungszeitraum für das Wohnförderkonto von 20 auf fünf Jahre verkürzt werden, während die jährliche Erhöhung um zwei Prozent entfällt.

Kritik an Zeitplan und verbraucherpolitische Bedenken

Aus der Wirtschaft und von Verbänden kommen gemischte Reaktionen. GDV-Vize Schumann mahnte, ein pünktlicher Start des Altersvorsorgedepots sei kaum noch rechtzeitig zu bewältigen. Zudem wird das staatliche Standardprodukt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums voraussichtlich erst nach dem Stichtag Anfang 2027 bereitstehen.

Die Wirtschaftsweise Werding betonte, dass eine solche Standardversicherung nach schwedischem Vorbild private Anbieter bei den Kosten unter Druck setze. Für Standarddepots soll eine Kostenobergrenze von maximal einem Prozent Effektivkosten gelten.

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SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier warnte davor, dass die Reform zu einer Mogelpackung werden könnte, bei der Anbieter profitierten, während die Versicherten das Anlagerisiko trügen. Sie forderte strikte Kostengrenzen und Transparenz für Sparer ohne vorerfahrung.

Deutsche-Bank-Chef Sewing und Bundesbank-Vize Mauderer sahen am 4. Oktober 2026 derweil Reformpotenzial in dem Vorhaben. Unterdessen bereitet sich die Finanzbranche vor: BCA kündigte für Oktober 2026 den Start einer Plattform mit ODDO BHF Asset Management und Xaver an, um Vermittler zu schulen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Frank Ulbricht betonte dabei, Vergütung müsse eine Qualitäts- und keine Provisionsdebatte sein.

In der Bevölkerung besteht noch Aufklärungsbedarf. Erhebungen zeigen, dass gut ein Drittel der Bürger noch nichts oder nur wenig über das Depot weiß; unter den Informierten fühlt sich über die Hälfte unzureichend aufgeklärt. Dennoch halten vier von zehn Bürgern eine Eröffnung im Jahr 2027 für wahrscheinlich. Verbraucherschützer raten Versicherten zu einer genauen Einzelfallprüfung der neuen Vertragsbedingungen.

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