Ritter Sport, Markenrecht

Ritter Sport sieht Gericht bei quadratischem Riegel im Recht

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 13:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Berufungsverfahren bewertet das Oberlandesgericht Stuttgart die Verpackungen von Schokolade und Haferriegel als besonders ähnlich und sieht eine Verwechslungsgefahr. Wacker hat das quadratische Produkt bereits durch einen länglichen „Monnemer Klageriegel“ ersetzt; das Urteil soll am 5. November fallen.

Streit um Verpackung und Verkaufsstopp

  • Das Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung zur Klage von Ritter Sport gegen Wacker.
  • Der Haferriegel kam im November 2024 in Mannheim auf den Markt und wurde später vorübergehend aus dem Sortiment genommen.
  • Das Urteil soll am 5. November verkündet werden; anschließend kann der Weg zum Bundesgerichtshof offenstehen.
  • Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa
  • Wacker hat den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den «Monnemer Klageriegel» ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen.  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker wehren sich vor Gericht.  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild) - Bild: Marijan Murat/dpa Wacker hat den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den «Monnemer Klageriegel» ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal. - Bild: Bernd Weißbrod/dpa

Oberlandesgericht Stuttgart sieht Ritter Sport im Recht

Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage gegen die Mannheimer Firma Wacker. Der Streit betrifft den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“, dessen Verpackung nach Ansicht des Schokoladenherstellers seine Markenrechte verletzt.

Gericht erkennt Verwechslungsgefahr

Am Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport Anfang des Jahres verloren und Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht hält die Verpackungen für „überdurchschnittlich“ ähnlich und sieht wegen des vergleichbaren Verwendungszwecks eine Verwechslungsgefahr.

Vorsitzender Richter Christoph Stefani verwies darauf, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten, besonders aber auch in kleineren Geschäften, an ähnlichen Orten präsentiert würden. Beide Produkte würden zu ähnlichen Anlässen als Zwischenmahlzeit und Energielieferant direkt aus der Verpackung gegessen.

Ritter Sport verlangt Unterlassung und Schadenersatz

Die auf dem Haferriegel aufgedruckten Symbole reichten nach Einschätzung des Gerichts nicht aus, um einen ausreichenden Abstand zur Ritter-Sport-Verpackung herzustellen. Ritter Sport habe der Nutzung seiner Marke nicht zugestimmt; daraus folge ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Wacker brachte Riegel 2024 auf den Markt

Die Firma Wacker aus Mannheim brachte den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ im November 2024 auf den Markt. Geschäftsführer Matteo Wacker erklärte, die Verpackung sei von der quadratischen Struktur der Mannheimer Innenstadt inspiriert worden.

Die Verpackung erinnerte zugleich an die quadratische Ritter-Sport-Tafel. Der Riegel ist kleiner als die klassische 100-Gramm-Version, hat aber längere Seitenlaschen. Im Januar 2025 erhielt Wacker erstmals Post von Ritter Sport, später folgte die Klage.

Markenschutz seit 1996

Ritter Sport beruft sich auf eine seit 1996 geschützte Verpackungsform. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist eine neutrale Verpackung für Schokolade mit typischen Seitenlaschen und einer Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite registriert.

Der Hersteller aus Waldenbuch hat seine Markenrechte bereits früher gerichtlich verteidigt, unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen Milka. Im aktuellen Verfahren verlangt Ritter Sport neben Schadenersatz auch, die bisherige Verpackung nicht weiter zu nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückzurufen.

Wacker verweist auf Unterschiede

Geschäftsführer Matteo Wacker argumentiert, die „Monnemer Quadrate Bio“ seien keine Schokolade. Im Supermarkt würden Schokoladen bei Schokolade und die Haferriegel unter „Zerealien“ angeboten. Außerdem erfülle ein vollwertiger Snack ein anderes Bedürfnis als eine Süßigkeit.

Das Ehepaar Wacker zeigte sich nach der Verhandlung überrascht und hält sich weiterhin für im Recht. Nach Angaben der Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof bis zu 80.000 Euro kosten, sollten die Mannheimer verlieren.

Quadratischer Riegel vorübergehend aus Sortiment genommen

Der quadratische Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack ist inzwischen nicht mehr im Internet bestellbar. Wacker nahm das Produkt nach Angaben des Gründers vorübergehend aus dem Sortiment und ersetzte es durch einen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.

Hintergrund ist die Sorge vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte Matteo Wacker.

Urteil für 5. November angekündigt

Der Senat will sein Urteil am 5. November verkünden. Grundsätzlich kann das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen; andernfalls kann eine Partei noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Streit dreht sich um die Reichweite des Markenschutzes für eine Verpackungsform. Ritter Sport beruft sich auf eine seit 1996 geschützte quadratische Blanko-Verpackung mit typischen Seitenlaschen und Längsnaht. Entscheidend ist damit nicht allein, ob der Haferriegel Schokolade enthält, sondern ob die Gestaltung und die Waren im konkreten Einkaufsumfeld eine relevante Verwechslungsgefahr begründen.

Das Oberlandesgericht stellte auf mehrere Gemeinsamkeiten ab: Die Produkte werden im Einzelhandel in ähnlichen Bereichen angeboten, aus der Verpackung gegessen und als Zwischenmahlzeit beziehungsweise Energielieferant genutzt. Zugleich verwies Wacker auf Unterschiede bei Produktart, Platzierung und Verwendungszweck. Die juristische Abwägung betrifft daher die Ähnlichkeit der Waren ebenso wie die Kennzeichnungskraft und den Wiedererkennungswert der Verpackung.

Entscheidung und mögliche Folgen

Mit dem für den 5. November angekündigten Urteil könnte der Senat die bisherige Entscheidung des Landgerichts Stuttgart korrigieren. Ein Erfolg für Ritter Sport könnte Unterlassung, Schadenersatz und den Rückruf bereits ausgelieferter Ware nach sich ziehen; für Wacker stünde damit auch die bisherige quadratische Produktgestaltung auf dem Spiel.

Der Rechtsstreit zeigt zugleich, welche wirtschaftliche Bedeutung Verpackungsdesign im Lebensmittelhandel hat. Für kleinere Anbieter können Änderungen des Namens, der Form oder des Sortiments kurzfristig notwendig werden, während Markeninhaber ihre geschützten Gestaltungselemente gegen ähnliche Produkte verteidigen. Ob der Konflikt mit dem Stuttgarter Urteil endet, hängt auch davon ab, ob eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird oder eine Nichtzulassungsbeschwerde folgt.

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