Rosenthal: Agri-PV-Plan wird erneut ausgelegt, 6 Hektar fĂŒr BlĂŒhflĂ€chen
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 21:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der hessischen Stadt Rosenthal geht das Vorhaben fĂŒr eine neue Agri-Photovoltaik-Anlage in die nĂ€chste Etappe. Wie hna.de am 3. Oktober 2026 berichtete, haben die Stadtverordneten einstimmig fĂŒr die 11. Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans votiert.
Der Beschluss basiert auf dem Planentwurf mit Stand vom 12. August 2026. Durch das geschlossene Votum des Kommunalparlaments werden die Planungsunterlagen fĂŒr das Vorhaben im sĂŒdöstlichen Stadtgebiet erneut öffentlich ausgelegt, womit die offizielle Beteiligungsphase anlĂ€uft.
FlĂ€chennutzungsplan und betroffene FlurstĂŒcke
Das Projekt zielt auf die Errichtung einer Agri-PV-Anlage ab, welche die Erzeugung von Solarstrom mit der landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert. RĂ€umlich konzentriert sich die geplante Anlage auf den sĂŒdöstlichen Bereich von Rosenthal. Konkret liegen die dafĂŒr vorgesehenen FlurstĂŒcke in den Fluren 8, 9 und 22 der Gemarkung Rosenthal.
Mit der DurchfĂŒhrung und Ausarbeitung der baurechtlichen Schritte ist das PlanungsbĂŒro Panse aus Bautzen betraut. Planer Marvin Wenzk begleitet das Verfahren, das durch die erneute öffentliche Auslegung nun BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern sowie den TrĂ€gern öffentlicher Belange wieder die Gelegenheit gibt, Einsicht in die geĂ€nderten Planungen zu nehmen und Anmerkungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen.
Wer eine Agri-PV-Anlage plant, verliert die meiste Zeit nicht im Bau, sondern im Verfahren: FlÀchennutzungsplan Àndern, Artenschutz belegen, AusgleichsflÀchen herrichten. In Rosenthal zeigt ein aktuelles Beispiel, wie ein einstimmiger Beschluss die erneute Auslegung und damit die Beteiligungsphase einlÀutet. Unser Leitfaden fasst die Schritte zusammen, mit denen Kommunen und Projektentwickler dieses Verfahren strukturiert durchlaufen. Kostenlosen Genehmigungs-Leitfaden anfordern
Gutachten sieht Artenschutz bei AusgleichsmaĂnahmen gewahrt
Ein wesentlicher Baustein der Unterlagen ist das erstellte Artenschutzgutachten, das mögliche Auswirkungen der FreiflÀchenanlage auf die lokale Tierwelt untersucht hat. Die Untersuchung erfasste Vorkommen von Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel im Plangebiet. Laut Angaben des Planers werden die BrutstÀtten dieser sensiblen Vogelarten durch das geplante Vorhaben nicht beeintrÀchtigt.
Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel â an diesen drei Arten entscheidet sich, ob ein Agri-PV-Projekt durchkommt oder ein Jahr verliert. Im Rosenthaler Verfahren hat das Gutachten die BrutstĂ€tten als nicht beeintrĂ€chtigt bewertet, dafĂŒr sind 6 Hektar BlĂŒhflĂ€chen als Ausgleich vorgesehen. Unsere Checkliste zeigt, welche Nachweise und FlĂ€chen Sie frĂŒh einplanen mĂŒssen, damit die Auflagen den Projektstart nicht ausbremsen. Artenschutz-Checkliste jetzt sichern
Um den naturschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und den Lebensraum fĂŒr die Tierwelt zu sichern, sind im Rahmen der Planungen zugleich AusgleichsmaĂnahmen vorgesehen. Konkret mĂŒssen 6 Hektar FlĂ€che hergerichtet und als BlĂŒhflĂ€chen bereitgestellt werden.
Mit dem Beginn der erneuten Beteiligungsphase haben Verwaltung und Planer die formellen Voraussetzungen geschaffen, um das Genehmigungsverfahren auf Basis der RĂŒckmeldungen aus der Ăffentlichkeit und von Fachbehörden weiterzufĂŒhren.
