Rumäniens E-Rechnungspflicht: Letzte Fristen für Unternehmen im Juli 2026
17.05.2026 - 00:31:49 | boerse-global.de
Die Übergangsfristen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) laufen am 1. Juli 2026 endgültig aus. Wer dann noch nicht über das nationale RO e-Factura-System abrechnet, riskiert empfindliche Strafen – bis zu 15 Prozent des Rechnungswerts.
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Das rumänische Finanzministerium und die Steuerbehörde ANAF haben in den vergangenen Monaten die gesetzlichen Grundlagen nachgeschärft. Ziel ist die Modernisierung der Steuerverwaltung und die Schließung der Mehrwertsteuerlücke, die 2020 noch bei erschreckenden 35,7 Prozent lag. Zum Vergleich: In Deutschland betrug die sogenannte VAT Gap im selben Zeitraum rund neun Prozent.
Neue Fristen für Selbstständige und Kleinstunternehmen
Bereits zum 1. Juni 2026 müssen bestimmte Einzelunternehmer und freiberuflich Tätige – etwa Fotografen, Influencer oder Berater – ihre Rechnungen über das System abwickeln. Betroffen sind Personen, die unter ihrer persönlichen Identifikationsnummer (CNP) wirtschaftlich aktiv sind. Sie müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im E-Rechnungsregister anmelden.
Die große Deadline für KMU mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro folgt am 1. Juli 2026. Diese Unternehmen hatten eine 18-monatige Schonfrist, um ihre Buchhaltungssysteme anzupassen. „Diese Zeit war als Atempause gedacht, nicht als Hintertür", betonen Steuerexperten vor Ort. Ab Juli gelten für sie dieselben strengen Regeln wie für Großunternehmen.
Arbeitszeit statt Kalendertage: Erleichterung für Unternehmen
Eine der wichtigsten Änderungen trat bereits am 15. Januar 2026 in Kraft. Die umstrittene Fünftagesfrist für die Übermittlung von Rechnungsdaten wurde von Kalendertagen auf Arbeitstage umgestellt. Hintergrund: Unternehmen, die am Wochenende oder an Feiertagen Rechnungen ausstellten, gerieten regelmäßig in Zeitnot. Die neue Regelung verschafft ihnen nun mehr Luft – ein Zeichen, dass die Regierung durchaus auf praktische Rückmeldungen hört.
Das Strafensystem: Von Bußgeldern bis zur 15-Prozent-Klausel
Die Sanktionen sind gestaffelt:
- Großunternehmen: 5.000 bis 10.000 RON (ca. 1.000 bis 2.000 Euro)
- Mittlere Unternehmen: 2.500 bis 5.000 RON
- Kleine Unternehmen und Einzelpersonen: 1.000 bis 2.500 RON
Besonders tückisch: Wer eine B2B-Rechnung komplett außerhalb des Systems ausstellt, muss mit einer Strafzahlung von 15 Prozent des Rechnungswerts rechnen. Diese Strafe trifft nicht nur den Aussteller, sondern auch den Empfänger, wenn er die nicht konforme Rechnung zur Vorsteuer geltend macht.
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Ausländische Unternehmen: Doppelte Pflicht
Für Unternehmen ohne feste Niederlassung in Rumänien, die dort aber mehrwertsteuerpflichtig sind, gilt ein Zweigleisiges System: Sie müssen Rechnungen sowohl über RO e-Factura melden als auch auf herkömmlichem Weg (E-Mail oder Post) an ihre Geschäftspartner senden. Innergemeinschaftliche Lieferungen mit ausländischer Umsatzsteuer-ID bleiben vorerst von diesen nationalen Regeln ausgenommen.
Ausblick: ViDA und die Zukunft
Rumänien hat sich von der EU-Kommission Sondergenehmigungen für sein System geholt, die bis Ende 2026 oder bis zur Einführung des EU-weiten „VAT in the Digital Age"-Rahmens (ViDA) gelten. Ab 2027 soll das nationale System vollständig an den europäischen Normstandard EN 16931 angepasst werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Zeit des Probebetriebs ist endgültig vorbei. Die Herausforderung liegt nun nicht mehr in der Erstanbindung an die ANAF-Server, sondern im täglichen Management von Ablehnungen, Neueinreichungen und digitalen Zertifikaten. Wer seine Prozesse jetzt nicht stabilisiert, wird im zweiten Halbjahr 2026 böse Überraschungen erleben.
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