Rundfunkgebühren, Kraft

Rundfunkgebühren ab 2028: Neue 60-Stufen-Tarifstruktur tritt in Kraft

19.06.2026 - 16:33:24 | boerse-global.de

Neue 60-Stufen-Tarifstruktur entlastet KMU, während Großunternehmen ab 2028 mehr zahlen.

Schweizer Bundesrat reformiert Radio- und TV-Abgaben für Firmen
Rundfunkgebühren - Eine grafische Darstellung eines progressiven Tarifmodells mit ansteigenden Stufen vor dem Hintergrund einer Schweizer Stadtansicht. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das bisherige System mit 18 Tarifstufen wird auf 60 erweitert.

Kleine Firmen zahlen weniger, große mehr

Die feinere Abstufung soll die Mehrheit der abgabepflichtigen Betriebe entlasten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Neuregelung. Firmen mit einem Jahresumsatz über 111 Millionen CHF zahlen künftig mehr.

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Trotz der Verschiebung bleibt der Gesamtertrag stabil. Die Behörden rechnen weiter mit rund 180 Millionen CHF pro Jahr. Das entspricht etwa 13 Prozent des gesamten Gebührenaufkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Bundesgericht zwang zur Reform

Die Neuregelung ist die direkte Folge eines Urteils aus November 2024. Die Richter stuften die alte degressive Tarifstruktur als verfassungswidrig ein. Große Unternehmen wurden im Verhältnis zu ihrem Umsatz geringer belastet als kleine Betriebe.

Der Zeitplan sieht eine schrittweise Umsetzung vor:

  • 2027: Die Mindestumsatzschwelle steigt von 500.000 auf 1,2 Millionen CHF
  • 1. Januar 2028: Das vollständige neue Tarifmodell mit 60 Stufen tritt in Kraft

Das Vernehmlassungsverfahren zur entsprechenden Verordnung läuft bis zum 27. Oktober 2026.

Weitere Änderungen für Unternehmen

Neben der Medienabgabe gibt es weitere Neuerungen. Die Frist für die Verlustverrechnung wurde verlängert: Statt sieben Jahren können Verluste künftig über zehn Jahre verrechnet werden. Die Regelung gilt rückwirkend für Verluste ab der Steuerperiode 2020 und findet spätestens ab Januar 2028 Anwendung.

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Das Stimmvolk machte im Frühjahr 2026 zudem den Weg für die Individualbesteuerung frei. Einkommen und Vermögen werden dann unabhängig vom Zivilstand pro Person separat besteuert. Die Umsetzung muss bis spätestens Anfang 2032 erfolgen.

Blick nach Deutschland

Während die Schweiz die Gebührenmodelle konkretisiert, debattiert die deutsche Politik über Steuer- und Arbeitsrechtsreformen. Das Bundesfinanzministerium plant eine Unternehmenssteuerreform mit einer Zielbelastung von etwa 25 Prozent. Parallel wird über eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit diskutiert – mit Fokus auf tarifgebundene Unternehmen. Ein Koalitionsgipfel zu den Reformpaketen ist für Anfang Juli 2026 angesetzt.

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