Sanofi, EU-Kartellverfahren

Sanofi verpflichtet sich nach EU-Verfahren zu Impfstoffwerbung

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 10:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Sanofi verpflichtet sich nach Bedenken der EU-Kommission zu Änderungen in der Impfstoffwerbung. Bei Verstößen drohen dem Konzern hohe Sanktionen.

Sanofi wendet hohe EU-Strafen ab. - Bild: Eric Piermont/AFP/dpa
Sanofi wendet hohe EU-Strafen ab. - Bild: Eric Piermont/AFP/dpa

Sanofis Impfstoffwerbung in Deutschland und Frankreich

  • Sanofi verpflichtet sich, den konkurrierenden Grippeimpfstoff Fluad in eigener Werbung nicht schlecht darzustellen.
  • Die EU-Kommission hatte seit 2024 Bedenken gegen Aussagen zu Sanofis Impfstoff Efluelda.
  • Sanofi muss Werbematerial überarbeiten und online wissenschaftliche Belege für beide Impfstoffe anerkennen.
  • Bei Verstößen drohen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Geldbuße.

Sanofi und die Europäische Kommission haben ein Kartellverfahren zur Werbung für Grippeimpfstoffe mit verbindlichen Zusagen des französischen Pharmakonzerns beendet.

EU beanstandete vergleichende Werbung

Die Brüsseler Behörde hatte den Verdacht, Sanofi habe Efluelda in Deutschland und Frankreich seit 2024 mit falschen oder irreführenden Behauptungen als überlegen gegenüber Fluad dargestellt und dabei seine Marktmacht ausgenutzt.

Sanofi soll deshalb seine Werbematerialien überarbeiten und im Internet eine Erklärung veröffentlichen. Darin müssen die wissenschaftlichen Belege für den eigenen Impfstoff und das Konkurrenzprodukt anerkannt werden.

Durchsuchungen im September 2025

Im September 2025 durchsuchte die Kommission wegen des Verdachts Räumlichkeiten des Konzerns in Deutschland und Frankreich. Sanofi hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte, irreführende Informationen marktbeherrschender Pharmaunternehmen könnten den Wettbewerb verzerren und die Wahlfreiheit von Ärzten und Patienten untergraben.

Hohe Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Zusagen sind rechtsverbindlich. Hält Sanofi sie nicht ein, kann die Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Zusätzlich wäre ein tägliches Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung möglich.

Wettbewerb und Gesundheitsinformationen

Der Fall verbindet zwei sensible Bereiche: den Wettbewerb zwischen Arzneimittelherstellern und die Qualität von Informationen, auf deren Grundlage Ärztinnen, Ärzte und Patienten Impfentscheidungen treffen. Nach der dpa-Meldung beanstandete die EU-Kommission nicht den Impfstoff selbst, sondern die Darstellung eines Konkurrenzprodukts in der Werbung.

Die Verpflichtungen gelten für Sanofis Kommunikation in Deutschland und Frankreich. Dazu gehören überarbeitete Werbematerialien und eine online veröffentlichte Erklärung, die wissenschaftliche Belege für Efluelda und Fluad anerkennt. Damit soll die Auswahl nicht durch pauschale oder irreführende Überlegenheitsbehauptungen beeinflusst werden.

Verbindliche Zusagen mit hohem Risiko

Das Verfahren zeigt zugleich, dass Unternehmen eine formelle Geldbuße vermeiden können, wenn sie verbindliche Abhilfemaßnahmen anbieten. Für Sanofi bleibt die Vereinbarung dennoch folgenreich: Die Werbeaussagen müssen angepasst werden, und die Einhaltung steht unter dem Druck möglicher Sanktionen.

Bei einem Verstoß könnte die Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder ein tägliches Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängen. Für medizinisches Personal und Patienten bedeutet die Entscheidung vor allem, dass vergleichende Aussagen zu Grippeimpfstoffen stärker an wissenschaftlichen Nachweisen ausgerichtet werden sollen.

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