SBV-Wahlen: Formale MĂ€ngel machen Abstimmung regelmĂ€Ăig anfechtbar
06.06.2026 - 17:19:09 | boerse-global.de
Formale MĂ€ngel und Unklarheiten bei der Wahlberechtigung bringen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) regelmĂ€Ăig in rechtliche Schieflage. Das zeigt eine aktuelle Fachinformation des Instituts zur Fortbildung von BetriebsrĂ€ten (ifb).
WahlvorstĂ€nde unterschĂ€tzen besonders die TĂŒcken bei der Bestimmung des richtigen Wahlverfahrens und der Erstellung der WĂ€hlerverzeichnisse. Die Folge: folgenschwere Fehler, die die gesamte Wahl anfechtbar machen können.
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Wer darf wĂ€hlen â und wer nicht?
Die exakte Definition des wahlberechtigten Personenkreises ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Vorbereitung. Ein klassischer Fehler: Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit gelten als nicht wahlberechtigt. Wird das ĂŒbersehen, ist die WĂ€hlerliste fehlerhaft.
Auch Fristen rund um den Schwerbehindertenstatus sind tĂŒckisch. Wird die Gleichstellung eines Arbeitnehmers widerrufen, greift eine Nachfrist aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie endet genau drei volle Kalendermonate nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Widerrufs.
Vereinfacht oder regulÀr? Die entscheidende Grenze
Die Wahl der SBV folgt unterschiedlichen Verfahren â abhĂ€ngig von der BetriebsgröĂe. Sind weniger als 50 Wahlberechtigte im Betrieb, ist das vereinfachte Wahlverfahren zwingend vorgeschrieben. Liegt die Zahl darĂŒber, greifen die komplexeren Regeln des regulĂ€ren Verfahrens.
Die Briefwahl im vereinfachten Verfahren ist nur unter einer Bedingung zulĂ€ssig: Die Wahlversammlung muss digital stattfinden. UnabhĂ€ngig vom Format gilt: Die geheime Wahl ist Pflicht. VerstöĂe machen die gesamte Wahl anfechtbar.
Um die Interessen schwerbehinderter Kollegen dauerhaft zu sichern, mĂŒssen Inklusionsziele nach der Wahl auch verbindlich im Betrieb verankert werden. Erhalten Sie hier eine kostenlose Muster-Inklusionsvereinbarung inklusive einer 5-Schritte-Anleitung fĂŒr die rechtssichere Umsetzung. Kostenloses Muster und Anleitung jetzt herunterladen
Drei Mitglieder, ein Losentscheid
Der Wahlvorstand muss aus genau drei Mitgliedern bestehen. Die Wahlordnung fĂŒr die Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) erlaubt zudem die Bestellung von Ersatzmitgliedern â wichtig fĂŒr die ArbeitsfĂ€higkeit des Gremiums.
Und what passiert bei Stimmengleichstand? Eine Stichwahl gibt es nicht. Das Ergebnis wird dann zwingend durch Losentscheid herbeigefĂŒhrt.
Die rechtliche Bestandskraft der SBV-Wahl steht im Fokus â schlieĂlich geht es um die dauerhafte Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb.
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