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Schleichende Kündigungen: Warnsignale bei Beförderung und Versetzung

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Handelsblatt-Analyse zeigt: Beförderungen, Versetzungen und Projektrollen können als verdeckte Kündigungsstrategien gegen Führungskräfte eingesetzt werden.

Schleichende Kündigung: Warnsignale und Schutz für Führungskräfte
Ein leerer Bürostuhl hinter einem Schreibtisch in einer modernen, lichtdurchfluteten Führungsetage während der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einer im August 2026 veröffentlichten Analyse beleuchtet das Handelsblatt Methoden, mit denen Unternehmen versuchen, Führungskräfte ohne die Zahlung hoher Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Diese sogenannten schleichenden Kündigungen kündigen sich oft durch spezifische betriebliche Veränderungen an, die auf den ersten Blick wie Karriereschritte wirken können, rechtlich jedoch den Kündigungsschutz schwächen oder die Position der Führungskraft untergraben.

Die Beförderungsfalle und strategische Umstrukturierung

Ein wesentliches Warnsignal stellt die Beförderung zum Geschäftsführer dar. Während dieser Schritt oberflächlich als Aufstieg erscheint, hat er weitreichende rechtliche Konsequenzen. Mit der Ernennung zum Organ eines Unternehmens endet in der Regel der gesetzliche Kündigungsschutz. Betroffene sind damit jederzeit kündbar und verlieren unter Umständen Ansprüche auf Boni oder Abfindungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weist darauf hin, dass diese Form der Beförderung gezielt eingesetzt werden kann, um eine spätere Trennung zu erleichtern, da das Arbeitsverhältnis in ein freies Dienstverhältnis übergeht.

Ein weiteres Indiz für eine geplante Trennung ist die Einführung einer Doppelspitze. Wenn einer Führungskraft plötzlich ein gleichberechtigter Partner zur Seite gestellt wird, deutet dies laut Experten oft auf eine schleichende Entmachtung hin. In solchen Fällen wird empfohlen, alle relevanten Vorgänge und Entscheidungsbefugnisse genau zu dokumentieren, um im Falle eines späteren Rechtsstreits Belege für die faktische Herabstufung oder den Entzug von Kompetenzen zu haben.

Versetzung und Projektarbeit als Instrumente der Ausgrenzung

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Führungskräfte ab Mitte 50 ein Angebot für eine Versetzung ins Ausland erhalten. Diese Maßnahme dient laut der Analyse häufig dazu, die bisherige Position im Heimatland dauerhaft neu zu besetzen. Ohne eine rechtlich bindende und schriftlich fixierte Rückkehrgarantie besteht das Risiko, dass nach Ende des Auslandseinsatzes kein adäquater Arbeitsplatz mehr zur Verfügung steht und die Führungskraft faktisch freigesetzt wird.

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Auch die kurzfristige Zuweisung einer Projektleitung kann ein Warnsignal sein. Was als prestigeträchtige Sonderaufgabe deklariert wird, führt in der Praxis oft zur Entkopplung von der bisherigen Hierarchie und dem operativen Kerngeschäft. Damit geht ein erhebliches Risiko der Entmachtung einher, da die Führungskraft nach Projektabschluss oft ohne festen Verantwortungsbereich dasteht, was die Rechtfertigung für eine betriebsbedingte Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erleichtern kann.

Präventive Maßnahmen und rechtliche Absicherung

Um sich gegen derartige Strategien zu schützen, raten Experten zu verschiedenen juristischen Gegenmaßnahmen. Bei einer Beförderung zum Geschäftsführer sollte darauf geachtet werden, den alten Anstellungsvertrag nicht aufzuheben, sondern lediglich ruhend zu stellen. Dies kann den ursprünglichen Kündigungsschutz für den Fall einer späteren Abberufung bewahren.

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Zudem betonen Juristen die Bedeutung einer konsequenten Dokumentation der eigenen Aufgabenbereiche und Erfolge. Bei Entsendungen oder dem Wechsel in Projektrollen sei zudem das Einfordern von schriftlichen Rückkehrgarantien essenziell, um die berufliche Zukunft abzusichern. Ein Experte des Berufsverbandes Die Führungskräfte (DFK) empfiehlt Managern, Veränderungen im Aufgabenprofil kritisch zu hinterfragen und bei ersten Anzeichen einer Ausgrenzung frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Verhandlungsposition für etwaige Abfindungsgespräche zu sichern.

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