Schwarzarbeit: Zoll leitet 6.121 Verfahren ein â Kontrollen verschĂ€rft sich
25.05.2026 - 23:30:21 | boerse-global.de
GroĂrazzien in Berlin und Rheinland-Pfalz sowie ein hartes Urteil in Bayern zeigen: Der Zoll geht massiv gegen illegale BeschĂ€ftigung vor. Die Kontrollen haben sich deutlich verschĂ€rft.
Razzia in Neukölln: Polizei, Zoll und Steuerfahndung im GroĂeinsatz
Am vergangenen Sonntag fĂŒhrten Ermittler eine koordinierte GroĂrazzia im Berliner Bezirk Neukölln durch. Ziel der Aktion war die BekĂ€mpfung von organisierter KriminalitĂ€t, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Ein gemeinsames Einsatzkommando aus Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Jobcenter durchsuchte mehrere Objekte. Sogar der Regierende BĂŒrgermeister Kai Wegner lieĂ sich vor Ort ĂŒber die MaĂnahmen informieren.
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Die Beamten stellten diverse SteuerverstöĂe fest, beschlagnahmten illegale Waren und sicherten Beweise fĂŒr Sozialbetrug. Besonders brisant: Unbekannte brachen wĂ€hrend des Einsatzes in ein verschlossenes, unmarkiertes Fahrzeug der Zollfahndung ein und stahlen einen Rucksack mit privaten GegenstĂ€nden und Dienstunterlagen. Die Berliner Polizei ermittelt nun wegen besonders schweren Diebstahls. Trotz dieses Zwischenfalls konnten die Ermittler vier illegale Spielautomaten sicherstellen und zahlreiche VerstöĂe dokumentieren.
Parallel dazu kontrollierte das Hauptzollamt Koblenz Baustellen in Koblenz, Mainz und Trier. Rund 90 Zollbeamte ĂŒberprĂŒften den Status von mehr als 270 Personen. Im Fokus standen VerstöĂe gegen SozialversicherungsbeitrĂ€ge, den Mindestlohn und sogenannte ScheinselbststĂ€ndigkeit. Das Ergebnis: 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Harte Strafe fĂŒr Gastronomen: Dreieinhalb Jahre Haft
Das Landgericht Traunstein verurteilte am 20. Mai einen Gastronomen aus Rosenheim zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Der Mann wurde wegen gewerbsmĂ€Ăigen Menschenhandels mit auslĂ€ndischen Staatsangehörigen in sieben FĂ€llen und Schwarzarbeit in 28 FĂ€llen schuldig gesprochen. ZusĂ€tzlich zur Haftstrafe muss er ĂŒber 215.000 Euro zahlen. Der gesamte finanzielle Schaden wird auf knapp 400.000 Euro geschĂ€tzt.
Die Risiken fĂŒr Arbeitgeber sind enorm: Wer SozialversicherungsbeitrĂ€ge vorenthĂ€lt, riskiert bis zu fĂŒnf Jahre GefĂ€ngnis. VerstöĂe gegen das Mindestlohngesetz können mit BuĂgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auch private Auftraggeber haften â mit potenziellen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Ab einer Geldstrafe von 2.500 Euro droht zudem ein Eintrag ins Wettbewerbsregister, der öffentliche AuftrĂ€ge unmöglich macht.
Mindestlohn steigt weiter â DIHK warnt
Die verschĂ€rften Kontrollen fallen in eine Zeit des Umbruchs. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde â ein Anstieg um 8,4 Prozent gegenĂŒber den vorherigen 12,82 Euro. FĂŒr Januar 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zeigt sich besorgt ĂŒber das Tempo der Anhebungen. Laut DIHK-Umfragen wollen rund 40 Prozent der Unternehmen ihre Preise erhöhen, um die höheren Lohnkosten auszugleichen. 13 Prozent denken ĂŒber Personalabbau nach. Diese wirtschaftlichen Belastungen fallen zusammen mit einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer fĂŒr Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent â Einsparungen, die jedoch nicht immer an die Kunden weitergegeben werden.
Streit um Arbeitszeit: Merz gegen Bas
Neben den Lohnfragen gewinnt eine grundsĂ€tzliche Debatte ĂŒber die Arbeitszeit an Fahrt. Kanzler Friedrich Merz verteidigt die geplanten Reformen zur Abschaffung der starren tĂ€glichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer flexibleren Wochengrenze. Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas zeigt sich skeptisch und distanziert sich von einer pauschalen Abschaffung. Die Gewerkschaften DGB und NGG drohen mit Protesten. Ein Forschungsergebnis des Hugo-Sinzheimer-Instituts deutet darauf hin, dass die Reform theoretisch Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden ermöglichen könnte. Ein Gesetzesentwurf wird fĂŒr Anfang Juni erwartet.
Kontrolldichte steigt: Jede vierte PrĂŒfung deckt VerstöĂe auf
Die jĂŒngsten Aktionen sind Teil einer verschĂ€rften Strategie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Die Statistik fĂŒr 2025 spricht eine deutliche Sprache: Bundesweit leitete die FKS 6.121 Verfahren ein. Im Durchschnitt decken Zollbeamte bei jeder vierten Kontrolle einen VerstoĂ gegen das Mindestlohngesetz auf.
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Die Rechtslage ist komplex. Allein beim Arbeitszeitbegriff existieren drei unterschiedliche Definitionen: eine fĂŒr den Arbeitsschutz, eine fĂŒr die VergĂŒtung und eine fĂŒr die Mitbestimmung des Betriebsrats. Aktuelle Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs setzen die deutschen Standards zusĂ€tzlich unter Druck â etwa mit der Entscheidung, dass RĂŒckreisen von Dienstreisen als Arbeitszeit zu werten sind, wenn der Arbeitgeber konkrete Anweisungen gibt.
Ausblick: Was kommt auf Unternehmen zu?
Das regulatorische Umfeld bleibt in Bewegung. Unternehmen mĂŒssen sich auf die nĂ€chste Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro im Januar 2027 vorbereiten und gleichzeitig den Gesetzesentwurf zur ArbeitszeitflexibilitĂ€t im Blick behalten.
FĂŒr Arbeitnehmer gilt: Die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MindestlohnansprĂŒche betrĂ€gt drei Jahre. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018 stellte zudem klar, dass vertragliche Ausschlussklauseln gegenĂŒber MindestlohnansprĂŒchen in der Regel unwirksam sind. Die Botschaft der Behörden ist eindeutig: Wer gegen die Regeln verstöĂt, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
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