Schweizer Bau-GAV: Krankentaggeld betrĂ€gt in fĂŒnf VertrĂ€gen einheitlich 80 Prozent
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Schweizer Baubranche gelten je nach Teilsektor und Gesamtarbeitsvertrag unterschiedliche Bestimmungen fĂŒr Krankheitsabsenzen und UrlaubsansprĂŒche. Ein vom Fachportal Baunex veröffentlichter Branchenvergleich stellt die jeweiligen Regelungen aus fĂŒnf zentralen GesamtarbeitsvertrĂ€gen gegenĂŒber.
Die GegenĂŒberstellung zeigt deutliche Unterschiede bei den Karenztagen vor Beginn der Taggeldzahlung und bei der Verteilung der VersicherungsprĂ€mien, wĂ€hrend die Höhe des Krankentaggelds in den betrachteten Branchen einheitlich festgelegt ist.
Einheitliche EntschÀdigungshöhe bei differenzierten Karenztagen
Nach Angaben von Baunex belĂ€uft sich das Krankentaggeld in allen fĂŒnf verglichenen VertrĂ€gen auf jeweils 80 %. SpĂŒrbare Abweichungen bestehen hingegen bei den Karenztagen, also jenen unbezahlten oder vom Betrieb zu ĂŒberbrĂŒckenden Tagen zu Beginn einer krankheitsbedingten ArbeitsunfĂ€higkeit.
Im GAV der Elektrobranche ist 1 Karenztag vorgesehen. FĂŒr Maler und Gipser greift eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit: Bei weniger als vier Dienstjahren fallen 2 Karenztage an, ab dem vierten Dienstjahr reduziert sich der Anspruch auf 1 Karenztag. Im Westschweizer Vertrag CCT-SOR sind 2 Karenztage festgelegt.
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Aufteilung der PrÀmien und vertragliche Grundlagen
Unterschiede zeigen sich laut dem Vergleich auch bei der Finanzierung des Krankentaggelds. WĂ€hrend die PrĂ€mien fĂŒr das Krankentaggeld in den meisten der untersuchten Vereinbarungen hĂ€lftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden geteilt werden, gilt im CCT-SOR ein abweichender SchlĂŒssel. Dort tragen die Mitarbeitenden 1/3 und die Betriebe 2/3 der PrĂ€mie.
Als Grundlage des Branchenvergleichs fĂŒhrt das Portal mehrere zentrale Abkommen an: den Landesmantelvertrag fĂŒr das Bauhauptgewerbe (LMV 2026â2031), den GAV fĂŒr die GebĂ€udetechnik (2025â2028), die VertrĂ€ge fĂŒr das Elektrogewerbe sowie fĂŒr das Maler- und Gipsergewerbe (jeweils 2026â2029) und die Westschweizer Vereinbarung CCT-SOR 2024.
Bandbreite bei Ferien und bezahlten Feiertagen
Auch bei den arbeitsfreien Tagen ergeben sich je nach Teilbranche und Alter der BeschĂ€ftigten differenzierte Vorgaben. Die FerienansprĂŒche in den verglichenen VertrĂ€gen bewegen sich in einer Spanne von 22 bis 30 Tagen.
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Bei den bezahlten Feiertagen verzeichnet der Landesmantelvertrag mindestens 8 Tage, wĂ€hrend in den ĂŒbrigen im Bericht analysierten BranchenvertrĂ€gen höchstens 9 bezahlte Feiertage vorgesehen sind.
