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Schweizer Bau-GAV: Krankentaggeld betrĂ€gt in fĂŒnf VertrĂ€gen einheitlich 80 Prozent

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Baunex vergleicht fĂŒnf BauvertrĂ€ge: Das Krankentaggeld betrĂ€gt ĂŒberall 80 Prozent, wĂ€hrend Karenztage, PrĂ€mienanteile und freie Tage variieren.

Schweizer BauvertrÀge: Unterschiede bei Krankheit, PrÀmien und Ferien
Rohbau einer Baustelle mit StahlgerĂŒst vor einer Bergkulisse bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In der Schweizer Baubranche gelten je nach Teilsektor und Gesamtarbeitsvertrag unterschiedliche Bestimmungen fĂŒr Krankheitsabsenzen und UrlaubsansprĂŒche. Ein vom Fachportal Baunex veröffentlichter Branchenvergleich stellt die jeweiligen Regelungen aus fĂŒnf zentralen GesamtarbeitsvertrĂ€gen gegenĂŒber.

Die GegenĂŒberstellung zeigt deutliche Unterschiede bei den Karenztagen vor Beginn der Taggeldzahlung und bei der Verteilung der VersicherungsprĂ€mien, wĂ€hrend die Höhe des Krankentaggelds in den betrachteten Branchen einheitlich festgelegt ist.

Einheitliche EntschÀdigungshöhe bei differenzierten Karenztagen

Nach Angaben von Baunex belĂ€uft sich das Krankentaggeld in allen fĂŒnf verglichenen VertrĂ€gen auf jeweils 80 %. SpĂŒrbare Abweichungen bestehen hingegen bei den Karenztagen, also jenen unbezahlten oder vom Betrieb zu ĂŒberbrĂŒckenden Tagen zu Beginn einer krankheitsbedingten ArbeitsunfĂ€higkeit.

Im GAV der Elektrobranche ist 1 Karenztag vorgesehen. FĂŒr Maler und Gipser greift eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit: Bei weniger als vier Dienstjahren fallen 2 Karenztage an, ab dem vierten Dienstjahr reduziert sich der Anspruch auf 1 Karenztag. Im Westschweizer Vertrag CCT-SOR sind 2 Karenztage festgelegt.

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Aufteilung der PrÀmien und vertragliche Grundlagen

Unterschiede zeigen sich laut dem Vergleich auch bei der Finanzierung des Krankentaggelds. WĂ€hrend die PrĂ€mien fĂŒr das Krankentaggeld in den meisten der untersuchten Vereinbarungen hĂ€lftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden geteilt werden, gilt im CCT-SOR ein abweichender SchlĂŒssel. Dort tragen die Mitarbeitenden 1/3 und die Betriebe 2/3 der PrĂ€mie.

Als Grundlage des Branchenvergleichs fĂŒhrt das Portal mehrere zentrale Abkommen an: den Landesmantelvertrag fĂŒr das Bauhauptgewerbe (LMV 2026–2031), den GAV fĂŒr die GebĂ€udetechnik (2025–2028), die VertrĂ€ge fĂŒr das Elektrogewerbe sowie fĂŒr das Maler- und Gipsergewerbe (jeweils 2026–2029) und die Westschweizer Vereinbarung CCT-SOR 2024.

Bandbreite bei Ferien und bezahlten Feiertagen

Auch bei den arbeitsfreien Tagen ergeben sich je nach Teilbranche und Alter der BeschĂ€ftigten differenzierte Vorgaben. Die FerienansprĂŒche in den verglichenen VertrĂ€gen bewegen sich in einer Spanne von 22 bis 30 Tagen.

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Bei den bezahlten Feiertagen verzeichnet der Landesmantelvertrag mindestens 8 Tage, wĂ€hrend in den ĂŒbrigen im Bericht analysierten BranchenvertrĂ€gen höchstens 9 bezahlte Feiertage vorgesehen sind.

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