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Schweizer Steuergutachten: F&E-Abzug soll sich verdoppeln

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Gutachten empfiehlt der Schweiz höhere Forschungsabzüge und deren Anwendung auf Bundesebene, während internationale Regeln zunehmend gelockert werden.

Schweiz plant stärkere F&E-Steuervorteile trotz OECD-Mindeststeuer
Moderne Architektur eines Forschungsgebäudes in einer alpinen Landschaft bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Die Schweiz kann trotz der internationalen Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne ihre steuerliche Attraktivität steigern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Professoren Robert Danon von der Universität Lausanne und Pascal Hinny von der Universität Freiburg, das im Auftrag des Verbands Swissholdings erstellt wurde.

Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete, empfehlen die Rechtsexperten insbesondere eine deutliche Ausweitung steuerlicher Entlastungen für Forschung und Entwicklung, um im veränderten globalen Steuerumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben.

Höhere Forschungsabzüge als Hebel im Steuerwettbewerb

Konkret schlagen Danon und Hinny vor, den Sonderabzug für Forschung und Entwicklung (F&E) auszubauen. Der maximale Satz dieses Abzugs solle von derzeit höchstens 50 Prozent auf beispielsweise 100 Prozent angehoben werden. Zudem solle dieses Instrument künftig auch bei der direkten Bundessteuer zur Anwendung kommen.

Laut dem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung reizen derzeit 16 Kantone die bereits bestehenden steuerlichen Spielräume nicht vollständig aus. Der Bundesrat beabsichtigt demnach, bis zum ersten Halbjahr 2027 grundlegende Eckwerte für entsprechende Anpassungen zu beschließen. Mit einer konkreten Gesetzesänderung ist allerdings kaum vor 2029 zu rechnen.

Die Schweiz hatte die OECD-Mindeststeuer im Jahr 2024 eingeführt. Die Regelung sieht eine Mindestbelastung von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne vor. Die Mehreinnahmen aus dieser Reform fließen nach Berichten der Weltwoche hauptsächlich den Kantonen zu.

Globale Verschiebungen setzen Mindeststeuer unter Druck

Die Debatte über die Schweizer Standortbedingungen findet vor dem Hintergrund einer zunehmenden Aufweichung des weltweiten Steuerregelwerks statt. Die OECD-Reform zielt auf international tätige Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro ab, sofern dieser Schwellenwert in mindestens zwei von vier Vorjahren erreicht wurde. Weltweit fallen rund 7.000 bis 8.000 Unternehmensgruppen unter diese GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion).

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Das Gutachten von Danon und Hinny für Swissholdings schlägt vor, den maximalen F&E-Sonderabzug von 50 auf bis zu 100 Prozent zu erhöhen und ihn auch bei der direkten Bundessteuer anzuwenden. Der Bundesrat will bis zum ersten Halbjahr 2027 Eckwerte beschließen, mit einer Gesetzesänderung ist kaum vor 2029 zu rechnen. Unser kostenloser Report ordnet den Vorschlag ein und zeigt, welche kantonalen Spielräume heute schon bestehen. Kostenlosen Steuer-Report anfordern

Obwohl sich ursprünglich 140 Länder auf die Grundsätze geeinigt hatten und ein Abkommen von 2021 von 135 Staaten getragen wurde, weicht die Realität inzwischen ab. So setzt China die Vorgaben nicht um. Die USA stiegen Anfang 2026 aus der OECD-Mindeststeuer aus.

Zudem schwächt eine Einigung der G-7-Staaten das Regelwerk über einen Side-by-Side-Ansatz ab. US-Finanzminister Scott Bessent bezifferte die Entlastung für US-Firmen auf rund 100 Milliarden US-Dollar an gesparten Auslandsteuern über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Im Zuge dieser Einigung wurde die Vergeltungssteuer nach Section 899 zurückgezogen. Während die OECD diesen Schritt als Meilenstein bezeichnet, sprechen Kritiker von einem schweren Rückschlag für das Vorhaben. Für eine vollständige Umsetzung ist die Zustimmung von 147 Staaten erforderlich.

Technischer Rahmen und internationale Reaktionen

Auf administrativer Ebene treibt die OECD die Detailvorgaben dennoch weiter voran. Am 11. September 2026 veröffentlichte die Organisation den überarbeiteten Informationsbericht für GloBE (GloBE Information Return).

Das US-Finanzministerium begrüßte die Veröffentlichung am selben Tag und setzt den Side-by-Side-Rahmen in Kraft, der für Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2025 gilt. Zuvor hatte die OECD im Januar 2026 ein Paket geschnürt, das unter anderem Erleichterungen über Safe-Harbour-Regeln und vereinfachte Steuersatzberechnungen umfasst.

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Seit 2024 gilt in der Schweiz die OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne — und die internationale Front bröckelt: Die USA sind Anfang 2026 ausgestiegen, China setzt die Vorgaben nicht um, die G-7 haben das Regelwerk über einen Side-by-Side-Ansatz abgeschwächt. Unser kostenloser Report zeigt, was diese Verschiebungen für Ihre GloBE-Berechnung bedeuten und wie Sie die Rechtsunsicherheit strukturiert einordnen. Steuer-Report jetzt anfordern

Auch andere europäische Standorte stehen vor Herausforderungen bei der Umsetzung der 15-prozentigen Mindeststeuer. In Zypern äußerte die zyprisch-amerikanische Handelskammer laut Berichten von Hellenic News Bedenken, dass die Reform die künftige Attraktivität für Neuinvestoren beeinträchtigen könnte.

Der zyprische Finanzminister Makis Keravnos erklärte demgegenüber, es gebe keine Anzeichen für einen Abzug von multinationalen Unternehmen aus dem Land.

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