Schwerbehinderung 2026: Bis zu 4.500 Euro Fahrtkosten-Pauschale
06.07.2026 - 01:09:10 | boerse-global.de
Besonders bei Fahrtkosten, PauschbetrÀgen und Fristen drohen Fallstricke.
Fahrtkostenpauschale: Bis zu 4.500 Euro ohne Einzelnachweise
Seit 2021 können Schwerbehinderte private Fahrtkosten pauschal geltend machen â ohne jeden Beleg. Die Regelung nach § 33 EStG erfasst alle Fahrten des Alltags: Arztbesuche, BehördengĂ€nge, EinkĂ€ufe.
Die Höhe der Pauschale hÀngt vom Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen ab:
- 900 Euro bei GdB ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung)
- 4.500 Euro bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5
Die BetrĂ€ge trĂ€gst du in der Anlage fĂŒr auĂergewöhnliche Belastungen ein. Achtung: Die individuelle zumutbare Belastungsgrenze wird trotzdem berĂŒcksichtigt.
Neue Urteile: Wann gilt das Merkzeichen G?
Das Bundessozialgericht hat die Regeln fĂŒr das Merkzeichen G prĂ€zisiert. Am 11. Juni 2026 (Az. B 9 SB 1/25 R) entschieden die Richter: Eine Adipositas permagna mit Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck oder Kniearthrose kann ausreichen. Entscheidend ist die Gesamtschau der BeeintrĂ€chtigungen â und dass diese das Gehen im öffentlichen Raum erheblich erschweren.
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Das hat direkte steuerliche Folgen. Zudem bringt das Merkzeichen G einen monatlichen Mehrbedarf von rund 96 Euro bei Sozialleistungen.
Parallel bestĂ€tigte das Sozialgericht Landshut im MĂ€rz 2025 die KostenĂŒbernahme fĂŒr einen behindertengerechten Fahrzeugumbau â 18.700 Euro, unabhĂ€ngig von Einkommen und Vermögen. Das Landessozialgericht Baden-WĂŒrttemberg schrĂ€nkte im Februar 2026 jedoch ein: Wer ĂPNV oder Taxi zumuten kann, hat keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug.
Behinderten-Pauschbetrag: Fehler im Steuerbescheid möglich
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG kann 2026 im Bescheid fehlen â wenn die Steuer-ID nicht beim Versorgungsamt hinterlegt ist. Die gestaffelten BetrĂ€ge reichen von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100). Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl sind sogar 7.400 Euro drin.
Fehlt der Betrag: Einspruch einlegen â innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt. Gleichzeitig die Steuer-ID beim Versorgungsamt nachreichen, damit die Daten kĂŒnftig automatisch an das Finanzamt ĂŒbermittelt werden.
Zuzahlungsbefreiung und Wohngeld: FreibetrÀge nutzen
Auch bei Krankenkassen-Zuzahlungen gibt es Entlastung. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, fĂŒr chronisch Kranke bei 1 Prozent. Ein hoher GdB allein reicht fĂŒr den Chronikerstatus nicht.
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2026 gelten FreibetrĂ€ge von 7.119 Euro fĂŒr Partner und 9.756 Euro je Kind.
Beim Wohngeld gibt es einen Freibetrag von 1.800 Euro auf das anzurechnende Einkommen â bei GdB 100 oder PflegebedĂŒrftigkeit.
Frist fĂŒr SteuererklĂ€rung 2025 lĂ€uft
Selbstveranlager mĂŒssen die SteuererklĂ€rung 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 kann viele Rentner erstmals steuerpflichtig machen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.
Und: Der Handwerkerbonus soll ab 2027 gekĂŒrzt werden. Wer noch heuer Handwerkerleistungen plant, sichert sich den aktuellen Satz von 20 Prozent der Arbeitskosten.
