Schwerbehinderung, Köln

Schwerbehinderung: LAG Köln erklärt vier Kündigungen für unwirksam

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Köln erlaubt falsche Angaben zur Behinderung im Vorstellungsgespräch und erklärt Kündigungen ohne Integrationsamt für unwirksam.

LAG Köln stärkt Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Bewerbung und Kündigung
Ein Richterhammer auf Rechtsdokumenten in einem modernen Büro als Symbol für Arbeitsrecht und Diskriminierungsschutz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einer Entscheidung die Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern im Bewerbungsprozess und im bestehenden Arbeitsverhältnis präzisiert. Laut dem Urteil vom 16. April 2026 sind Bewerber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine bestehende Schwerbehinderung gegenüber einem potenziellen Arbeitgeber von sich aus zu offenbaren (Az. 6 SLa 574/25).

Recht auf Unwahrheit bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsprozess

Das Gericht befasste sich intensiv mit der Frage, inwieweit falsche Angaben im Einstellungsverfahren rechtliche Konsequenzen für den späteren Bestand des Arbeitsverhältnisses haben. Die Richter stellten fest, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung im Rahmen der Einstellung in der Regel unzulässig ist. Da eine solche Frage eine potenzielle Diskriminierung darstellt, darf ein Bewerber darauf wahrheitswidrig antworten.

Eine solche falsche Antwort wird rechtlich nicht als arglistige Täuschung gewertet. Dies hat zur Folge, dass ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag später nicht wegen Täuschung anfechten kann, wenn er Kenntnis von der Schwerbehinderung erlangt. Das Urteil unterstreicht damit den Vorrang des Diskriminierungsschutzes vor dem Informationsinteresse des Arbeitgebers in diesem sensiblen Bereich.

Unwirksamkeit von Kündigungen ohne Beteiligung des Integrationsamts

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Entscheidung betrifft den besonderen Kündigungsschutz, der schwerbehinderten Menschen gesetzlich zusteht. Das LAG Köln bekräftigte, dass eine Kündigung ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Integrationsamts rechtlich unwirksam ist.

Anzeige

Aktuelle Urteile machen das Betriebliche Eingliederungsmanagement zur Pflicht und zeigen, wie sensibel der Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen im Betrieb ist. Experten des VNR Verlags erklären in diesem kostenlosen Leitfaden, wie ein rechtssicheres BEM in der Praxis funktioniert. Rechtssicheren BEM-Leitfaden jetzt gratis nachlesen

Im verhandelten Fall ging es um eine Reinigungskraft mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60. Der Arbeitgeber hatte gegenüber dieser Person im Verlauf des Arbeitsverhältnisses insgesamt vier Kündigungen ausgesprochen. Das Gericht erklärte jedoch alle vier Kündigungen für unwirksam. Der Schutzstatus der Reinigungskraft und das Fehlen der behördlichen Zustimmung führten dazu, dass die Beendigungsversuche des Arbeitgebers vor Gericht keinen Bestand hatten.

Anforderungen an die HR-Praxis und rechtliche Sicherheit

Für Unternehmen und Personalabteilungen verdeutlicht das Urteil die Notwendigkeit, Rekrutierungsprozesse und Kündigungsverfahren streng nach den gesetzlichen Vorgaben auszurichten. Fragen nach dem Gesundheitszustand oder einer Behinderung sind in Vorstellungsgesprächen nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig – etwa wenn die Einschränkung die Ausübung der spezifischen Tätigkeit unmöglich macht.

Anzeige

Um langwierige Rechtsstreitigkeiten und unwirksame Personalentscheidungen zu vermeiden, benötigen Betriebsräte und Arbeitgeber klare Leitlinien für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Sichern Sie sich die vollständige BEM-Anleitung inklusive einer Muster-Betriebsvereinbarung als kostenlosen Download. Kostenlose BEM-Anleitung mit Mustervorlage sichern

HR-Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, ihre Interview-Leitfäden und Personalfragebögen so zu gestalten, dass keine unzulässigen Fragen gestellt werden, die Bewerber zu einer geschützten falschaussage berechtigen. Zudem zeigt der Fall der vier unwirksamen Kündigungen, wie wichtig die Einhaltung formaler Hürden im Umgang mit schwerbehinderten Beschäftigten ist. Die Missachtung des Sonderkündigungsschutzes und der notwendigen Einbeziehung des Integrationsamts führt dazu, dass Arbeitgeber über lange Zeiträume an Arbeitsverhältnisse gebunden bleiben können, die sie eigentlich beenden wollten.

Das Urteil des LAG Köln sichert somit ab, dass der Schutz vor Benachteiligung bereits mit dem ersten Kontakt im Bewerbungsverfahren beginnt und auch bei Beendigungsabsichten des Arbeitgebers konsequent gewahrt bleibt.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69897629 |