Shakira gewinnt: 55 Millionen Euro Steuernachzahlung zurĂŒck
Veröffentlicht am: 05.06.2026 um 12:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Jetzt bekam sie vor Gericht recht. Das Urteil zeigt: Bei der steuerlichen AnsÀssigkeit zÀhlt mehr als nur die 183-Tage-Regel.
Lebensmittelpunkt: Shakira gewinnt â Behörden legen Berufung ein
Mitte Mai 2026 sprach ein spanisches Gericht Shakira vom Vorwurf der Steuerhinterziehung frei. Die KĂŒnstlerin muss keine Strafzahlungen leisten, erhĂ€lt sogar 55 Millionen Euro plus Zinsen zurĂŒck. Zuvor hatte sie fĂŒr den Zeitraum 2012 bis 2014 bereits 24,5 Millionen Euro akzeptiert.
Die Richter betonten: Die 183-Tage-Regel allein entscheidet nicht ĂŒber den steuerlichen Lebensmittelpunkt. Entscheidend sind das wirtschaftliche Interesse und der soziale Fokus einer Person. Die spanischen Steuerbehörden kĂŒndigten bereits Berufung gegen das Urteil an.
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Zweitwohnsitzsteuer: GrĂŒnen-Chef Banaszak unter Druck
Auch in Deutschland sorgen Wohnsitzfragen fĂŒr Ărger. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den GrĂŒnen-Vorsitzenden Felix Banaszak. Vorwurf: Er soll seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt haben.
Banaszak rĂ€umte ein, seine Angaben nach mehreren UmzĂŒgen nicht rechtzeitig aktualisiert zu haben, und kĂŒndigte eine Nachzahlung an. In Berlin liegt die Zweitwohnungsteuer seit 2019 bei 15 Prozent der Nettokaltmiete â seit 2025 sogar bei 20 Prozent. Der Fall zeigt: Wer umzieht, muss seine Meldedaten konsequent mit den Finanzbehörden abgleichen.
Profisportler: PrĂ€mien aus AusrĂŒstervertrĂ€gen bleiben steuerfrei
Das Finanzgericht DĂŒsseldorf brachte am 31. MĂ€rz 2026 Klarheit fĂŒr Profisportler. Leistungsbezogene SportprĂ€mien aus AusrĂŒstervertrĂ€gen sind keine gewerblichen EinkĂŒnfte, sondern sonstige EinkĂŒnfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Die Gewerbesteuerpflicht entfĂ€llt.
ZusĂ€tzlich entschieden die Richter: Die unentgeltliche Ăberlassung von Sportartikeln ist als Arbeitsmittel zu werten â kein Einnahmecharakter. Eine wichtige Orientierung fĂŒr Sportler und Berater bei der Strukturierung von Sponsoringeinnahmen.
Vorsteuerabzug: Mehr LiquiditĂ€t fĂŒr Unternehmen
Das EuropĂ€ische Gericht (EuG) lockerte am 11. Februar 2026 die formalen HĂŒrden. Ein Vorsteuerabzug ist bereits in dem Monat zulĂ€ssig, in dem die Leistung erbracht wurde â sofern die Rechnung vor Abgabe der SteuererklĂ€rung vorliegt.
Bisher scheiterte der Abzug oft daran, dass die Rechnung zwingend am Monatsende vorliegen musste. Branchenanalysten sehen darin das Ende unnötiger Formalismen im Umsatzsteuerrecht. Unternehmen profitieren von schnelleren RĂŒckerstattungen.
Die neuen Lockerungen beim Vorsteuerabzug bieten Unternehmen echte LiquiditĂ€tsvorteile, erfordern aber auch eine fehlerfreie Handhabung der Umsatzsteuer. In diesem kostenlosen PDF-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Voranmeldungen korrekt abgeben und den Vorsteuerabzug rechtssicher fĂŒr sich nutzen. Kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber hier sichern
DFB wechselt Finanzamt â Opposition fordert AufklĂ€rung
Der Deutsche FuĂball-Bund (DFB) bekommt eine neue ZustĂ€ndigkeit: Vom Finanzamt Frankfurt geht es zum Finanzamt Bad Homburg. Der DFB betont, den Wechsel nicht selbst initiiert zu haben.
Vor dem Hintergrund frĂŒherer Auseinandersetzungen wie der Bandenwerbung-AffĂ€re fordern Oppositionsparteien im hessischen Landtag AufklĂ€rung. Der Haushaltsausschuss tagt am 10. Juni 2026 zu dem Thema.
Steuerkanzlei ohne Examen: Geldstrafe fĂŒr FĂ€lscher
Das Amtsgericht Dillingen verurteilte einen Mann zu einer Geldstrafe. Er hatte nach dem Tod seines Vaters die Steuerkanzlei zwei Jahre lang ohne Examen weitergefĂŒhrt â und dabei Unterschriften gefĂ€lscht. Die Botschaft: Fachliche Qualifikation bleibt zwingende Voraussetzung fĂŒr den Kanzleibetrieb.
Krypto: Strengere Regeln ab 2026
Anleger mĂŒssen sich auf mehr Ăberwachung einstellen. Ab 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie DAC8 Krypto-Dienstleister zur Meldung von Transaktionsdaten an die Finanzbehörden.
Bereits jetzt gilt: Eine einjĂ€hrige Haltefrist fĂŒr steuerfreie Gewinne, Freigrenze bei 1.000 Euro. Der Tausch von KryptowĂ€hrungen untereinander gilt als steuerpflichtige VerĂ€uĂerung.
Ausblick: Einkommensteuerreform ab 2027
Die Bundesregierung plant eine Entlastung fĂŒr Gering- und Mittelverdiener. Ab 1. Januar 2027 soll die Reform greifen. FĂŒr 2026 ist der Grundfreibetrag bereits auf 12.348 Euro festgesetzt.
Die Finanzierung ist noch offen. Zur Diskussion stehen eine Anhebung der Reichensteuer und eine Reform des Ehegattensplittings â um Fehlanreize am Arbeitsmarkt zu reduzieren.
