Sicherheitsbeauftragte: Grenze von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben
05.06.2026 - 12:29:58 | boerse-global.de
Seit dem 29. Mai gelten neue Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte. Die Grenze wurde von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben. Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern müssen nur noch bei besonderer Gefährdung einen Beauftragten benennen.
Die Bundesregierung sieht darin einen Schritt zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont: Das Schutzniveau bleibe durch die weiterhin verpflichtende Gefährdungsbeurteilung gewahrt.
Auch bei neuen Schwellenwerten bleibt die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element für die Sicherheit in Ihrem Betrieb. Dieser kostenlose Report hilft Ihnen mit praxiserprobten Checklisten, rechtssichere Beurteilungen zu erstellen, die vor jeder Aufsichtsbehörde standhalten. Gefährdungsbeurteilung: Kostenlose Vorlagen und Checklisten herunterladen
Doch es gibt Widerspruch. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Vertreter der Linken kritisieren die Anhebung. Das aktuelle DGUV Barometer vom 26. Mai warnt: Gerade in Krisenzeiten dürfe der Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden.
Brandschutz: Neue Norm für Lithium-Batterien
Auf der Messe Interschutz in Hannover (1. bis 6. Juni) zeigen Hersteller neue Technologien. Modernisierte Drehleitern mit smarter Steuerung und neue Pumpensysteme für Hochwassereinsätze sind zu sehen.
Ein wichtiger Fortschritt kam bereits Mitte Mai: Die neue Brandklasse L (ISO 3941:2026) schafft eine eigene Kategorie für Brände von Lithium-Ionen-Batterien. Die Normierung ermöglicht gezieltere Löschstrategien – angesichts der wachsenden Zahl von Energiespeichern in Industrie und Logistik ein dringend nötiger Schritt.
Cybersicherheit wird zur Chefsache
Auf der Sicherheitskonferenz „State of Security“ am 3. Juni in Berlin warnte ein Experte: Künstliche Intelligenz treibe Cyberkriminalität wie Ransomware und Phishing massiv an.
Seit Jahresbeginn 2026 ist die NIS-2-Richtlinie für regulierte Sektoren verbindlich. Betroffen sind Betriebe ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Die Richtlinie macht Cybersicherheit zur Managementpflicht. Wer Risikoanalyse, Meldewesen oder Incident-Response-Prozesse vernachlässigt, haftet persönlich.
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Hitzeschutz und psychische Gesundheit
Eine Anfang Juni veröffentlichte Studie zeigt: Unternehmen müssen ihre Arbeitsplätze an klimatische Veränderungen anpassen. Besonders beim betrieblichen Hitzeschutz gibt es Nachholbedarf.
Branchenberichte aus dem Mai belegen zudem: Die meisten Firmen erfüllen zwar die grundlegenden Anforderungen. Doch bei der psychischen Gesundheitsförderung und erweiterten Gefährdungsbeurteilungen klaffen Lücken.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik bietet kleinen Unternehmen derzeit verstärkt kostenlose Unterstützung an – von Betriebsanweisungen bis zur Organisation der betriebsärztlichen Betreuung. Das Ziel: Auch ohne verpflichtende Sicherheitsbeauftragte ein stabiles Sicherheitsniveau halten.
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