Sicherheitsbeauftragte, Schwelle

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwelle bei 50 Mitarbeitern ab Mai

Veröffentlicht am: 01.06.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 29. Mai 2026 gelten höhere Grenzen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Kleine Betriebe werden entlastet.

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwelle bei 50 Mitarbeitern ab Mai Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwelle bei 50 Mitarbeitern ab Mai Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 29. Mai 2026 gelten in Deutschland höhere Mitarbeiterschwellen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Reform entlastet vor allem kleine Betriebe.

Die Änderung des § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) bringt eine deutliche Verschiebung der Pflichtgrenzen mit sich. Während bisher Unternehmen ab 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen mussten, liegt die neue Standardgrenze nun bei 50 Mitarbeitern.

Anzeige

Die neuen Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte entlasten zwar viele Betriebe, doch die grundlegenden Pflichten im Arbeitsschutz bleiben bestehen. Wie Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die von Aufsichtsbehörden anerkannt werden, zeigt dieser kostenlose Ratgeber mit praktischen Checklisten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern

Was sich für kleine und mittlere Unternehmen ändert

Die neue Regelung schafft vor allem für Kleinstbetriebe spürbare Erleichterungen. Firmen mit weniger als 20 Angestellten sind künftig grundsätzlich von der Pflicht befreit. In der mittleren Kategorie – Betrieben mit 20 bis 49 Beschäftigten – besteht die Verpflichtung nur dann, wenn die Arbeitsstätte besondere oder erhöhte Gefahren aufweist.

Auch die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten wurde angepasst. Für Unternehmen ohne hohes Risikoprofil reicht nun ein einziger Beauftragter für bis zu 250 Mitarbeiter aus. Bislang waren hier oft mehrere Personen erforderlich.

Risikobasierter Ansatz statt starrem Schema

Das Bundesarbeitsministerium betont, dass die Reform keine Abstriche beim Arbeitsschutz bedeutet. Ganz im Gegenteil: Durch die Entkopplung von einer festen Mitarbeiterzahl und die stärkere Ausrichtung an tatsächlichen Gefährdungen soll das System flexibler werden.

„Die Verwaltungslast für kleinere Unternehmen sinkt, während die Sicherheitsressourcen dort konzentriert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden", heißt es aus dem Ministerium. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl bleibt die Pflicht bestehen, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn die betrieblichen Risiken dies erfordern. Für Branchen mit hohem Gefahrenpotenzial ändert sich daher faktisch nichts.

Anzeige

Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der Risikobewertung – ein Risiko, das gerade bei den neuen gesetzlichen Spielräumen teuer zu stehen kommen kann. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, welche 7 häufigen Irrtümer Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unbedingt vermeiden sollten. Kostenlosen Report mit GBU-Checklisten herunterladen

Hintergrund und Umsetzung

Die Novelle setzt die EU-Verordnung 2024/2748 in nationales Recht um. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 26. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte kurz darauf.

Als direkte Konsequenz hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Überarbeitung ihrer „Regel 1" begonnen. Die technischen Sicherheitsrichtlinien sollen an die neuen gesetzlichen Schwellenwerte angepasst werden.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Berufsgenossenschaften empfehlen betroffenen Firmen, ihre Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. Besonders Betriebe, die zwischen den alten und neuen Schwellenwerten liegen, sollten klären, ob ihre bisherigen Sicherheitsbeauftragten weiterhin rechtlich erforderlich sind oder ob die Position künftig auf freiwilliger Basis fortgeführt werden kann.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69465083 |