Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwelle bei 50 Mitarbeitern ab Mai
01.06.2026 - 18:39:54 | boerse-global.deAb dem 29. Mai 2026 gelten in Deutschland höhere Mitarbeiterschwellen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Reform entlastet vor allem kleine Betriebe.
Die Änderung des § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) bringt eine deutliche Verschiebung der Pflichtgrenzen mit sich. Während bisher Unternehmen ab 20 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen mussten, liegt die neue Standardgrenze nun bei 50 Mitarbeitern.
Die neuen Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte entlasten zwar viele Betriebe, doch die grundlegenden Pflichten im Arbeitsschutz bleiben bestehen. Wie Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die von Aufsichtsbehörden anerkannt werden, zeigt dieser kostenlose Ratgeber mit praktischen Checklisten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern
Was sich für kleine und mittlere Unternehmen ändert
Die neue Regelung schafft vor allem für Kleinstbetriebe spürbare Erleichterungen. Firmen mit weniger als 20 Angestellten sind künftig grundsätzlich von der Pflicht befreit. In der mittleren Kategorie – Betrieben mit 20 bis 49 Beschäftigten – besteht die Verpflichtung nur dann, wenn die Arbeitsstätte besondere oder erhöhte Gefahren aufweist.
Auch die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten wurde angepasst. Für Unternehmen ohne hohes Risikoprofil reicht nun ein einziger Beauftragter für bis zu 250 Mitarbeiter aus. Bislang waren hier oft mehrere Personen erforderlich.
Risikobasierter Ansatz statt starrem Schema
Das Bundesarbeitsministerium betont, dass die Reform keine Abstriche beim Arbeitsschutz bedeutet. Ganz im Gegenteil: Durch die Entkopplung von einer festen Mitarbeiterzahl und die stärkere Ausrichtung an tatsächlichen Gefährdungen soll das System flexibler werden.
„Die Verwaltungslast für kleinere Unternehmen sinkt, während die Sicherheitsressourcen dort konzentriert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden", heißt es aus dem Ministerium. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl bleibt die Pflicht bestehen, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, wenn die betrieblichen Risiken dies erfordern. Für Branchen mit hohem Gefahrenpotenzial ändert sich daher faktisch nichts.
Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der Risikobewertung – ein Risiko, das gerade bei den neuen gesetzlichen Spielräumen teuer zu stehen kommen kann. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, welche 7 häufigen Irrtümer Sie bei der Gefährdungsbeurteilung unbedingt vermeiden sollten. Kostenlosen Report mit GBU-Checklisten herunterladen
Hintergrund und Umsetzung
Die Novelle setzt die EU-Verordnung 2024/2748 in nationales Recht um. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 26. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte kurz darauf.
Als direkte Konsequenz hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit der Überarbeitung ihrer „Regel 1" begonnen. Die technischen Sicherheitsrichtlinien sollen an die neuen gesetzlichen Schwellenwerte angepasst werden.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Berufsgenossenschaften empfehlen betroffenen Firmen, ihre Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. Besonders Betriebe, die zwischen den alten und neuen Schwellenwerten liegen, sollten klären, ob ihre bisherigen Sicherheitsbeauftragten weiterhin rechtlich erforderlich sind oder ob die Position künftig auf freiwilliger Basis fortgeführt werden kann.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
