Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte ab Mai für 50+ Betriebe
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 16:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen jetzt regelmäßig Sicherheitsbeauftragte benennen. Bei einer Belegschaft zwischen 20 und 49 Personen besteht diese Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungslagen.
Die rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraf 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die neuen Regelungen treiben viele Unternehmen zur Anpassung ihrer Sicherheitsorganisation.
Psychische Belastungen rücken in den Fokus
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung im Juni 2026 aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen detaillierte Leitfäden zu psychischen Faktoren am Arbeitsplatz. Die rechtliche Basis bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.
Das Ziel: Psychische Belastungen systematisch erfassen und bewerten – nach den geltenden DIN-Normen.
Auch der technologische Wandel fordert neue Qualifizierungen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verlangt für den Umgang mit Elektro- und Wasserstofffahrzeugen eine jährliche Unterweisung. Betroffen sind Hersteller, Zulieferer, Service-Werkstätten sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Spezielle Informationen zu Hochvoltsystemen und Gasantrieben sollen die Sicherheit an modernen Antriebssystemen gewährleisten.
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Fachtagungen und Qualifizierungsangebote
Bildungsträger reagieren auf die steigenden Anforderungen mit spezialisierten Seminaren. Im Herbst 2026 plant Wiesloch eine erste Fachtagung für Krantechnik und Hebezeuge. Schwerpunkte sind Betreiberpflichten, Gefährdungsbeurteilungen für Hebezeuge in explosionsgefährdeten Bereichen und aktuelle Rettungskonzepte.
Bundesweit stehen Schulungen für Unternehmer, Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte bereit. Ein Beispiel: Qualifizierungen in Magdeburg im August 2027. Die zweitägigen Kurse vermitteln Fachkenntnisse für rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen und werden von Berufsgenossenschaften mit Fortbildungspunkten anerkannt. Auch spezialisierte Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz sind Thema – etwa bei Seminaren im Oktober 2026 in Dresden.
Digitalisierung der Prüfprozesse
Die Dokumentation wird digitaler. Da laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-Vorschriften auch Bürogeräte wie Ladegeräte und Verlängerungskabel prüfpflichtig sind, setzen Unternehmen vermehrt auf digitale Prüfmanagementsysteme. Für Handwerksbetriebe – besonders in der Holzverarbeitung – gibt es webbasierte Assistenten. Sie erstellen Gefährdungsbeurteilungen mit Fotodokumentationen und geführten Fragen.
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Ein weiterer Schwerpunkt: die Organisation der Ersten Hilfe. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse empfiehlt Betrieben eine regelmäßige Überprüfung ihrer Notfallorganisation. Dazu gehört die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (die Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft) sowie die Sicherstellung von Rettungswegen und automatisierten externen Defibrillatoren (AED).
Die Ausbildung zum Techniker in Elektrotechnik, Maschinenbau oder Mechatronik bleibt ein wichtiger Baustein für die Fachkräftequalifizierung im Arbeitsschutz. Über berufsbegleitende Lehrgänge und Finanzierungsmöglichkeiten informieren Bildungsträger in regionalen Veranstaltungen – wie Mitte Juli 2026 in Aschaffenburg.
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