Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Beschäftigte ab Mai
19.06.2026 - 23:34:08 | boerse-global.de
Die Reform hebt die Schwellenwerte für die verpflichtende Bestellung deutlich an. Während die Bundesregierung von Bürokratieabbau spricht, warnen Unfallversicherungsträger vor Qualitätseinbußen bei der Prävention.
Weniger Pflicht, mehr Ausnahmen
Die Änderung des § 22 SGB VII trat am 29. Mai 2026 in Kraft. Kern der Reform: Unternehmen müssen künftig erst ab 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten bestellen – bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Ab 250 Personen sind mindestens zwei Beauftragte vorgeschrieben.
Eine Ausnahme gibt es für Betriebe mit besonderen Gefährdungslagen. Dort kann die Pflicht bereits ab 20 Beschäftigten greifen. Die genauen Kriterien dafür sind gesetzlich nicht im Detail definiert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) will ihre Vorschrift 1 entsprechend überarbeiten.
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Regierung verteidigt Reform
Die Neuregelung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 um und soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion betonte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Das Arbeitsschutzniveau bleibe gesichert.
Die DGUV sieht das anders. Sie warnt vor einer Schwächung der betrieblichen Präventionsstrukturen. Sicherheitsbeauftragte sind traditionell das Bindeglied zwischen Belegschaft und Führungsebene – sie unterstützen den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Unfallverhütung.
Parallel: Neue Berufskrankheit anerkannt
Ergänzend zur Reform beschloss das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 die Aufnahme des Parkinson-Syndroms durch Pestizide in die offizielle Liste der Berufskrankheiten. Das betrifft vor allem die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau.
Streit um Arbeitszeitflexibilisierung
Die Debatte um den Arbeitsschutz wird von weiteren Diskussionen begleitet. Mitte Juni legte das BMAS einen Referentenentwurf zur Arbeitszeitflexibilisierung vor – und stieß damit auf erheblichen Widerstand.
Der Entwurf hält am Acht-Stunden-Tag als Grundsatz fest. Eine Flexibilisierung auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten soll ausschließlich tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten sein. Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisieren das scharf. Dulger spricht von einer Zumutung und einem Rückfall in alte Regulierungsmuster.
Auch die Union lehnt den Vorstoß ab. Generalsekretär Carsten Linnemann und Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann werfen der Regierung vor, gegen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu verstoßen. Dieser hatte eine Flexibilisierung für alle Unternehmen ohne pauschale Tarifbindung vorgesehen.
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Weitere Kritikpunkte: die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und der Ausschluss nicht-tarifgebundener Firmen von flexiblen Modellen. Für den 1. Juli ist ein Koalitionsausschuss geplant – auch diese Differenzen dürften dort Thema werden.
