Sicherheitsbeauftragte, Schwelle

Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Mitarbeiter ab Mai

03.06.2026 - 20:01:07 | boerse-global.de

Ab Mai 2026 müssen Betriebe erst ab 50 Mitarbeitern Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Reform entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Mitarbeiter ab Mai - Bild: über boerse-global.de
Sicherheitsbeauftragte: Schwelle steigt auf 50 Mitarbeiter ab Mai - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 29. Mai 2026 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Die Reform erhöht die Beschäftigtenschwelle für die Pflicht zur Benennung deutlich – ein Schritt, der vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll.

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Höhere Schwellenwerte treten in Kraft

Der Bundestag hatte die Änderungen bereits am 26. März 2026 beschlossen. Nun sind sie in Kraft: Statt wie bisher ab 20 Beschäftigten müssen Unternehmen erst ab 50 Mitarbeitern zwingend einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Neuregelung betrifft Paragraf 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Betriebe mit 50 bis 249 Angestellten müssen künftig mindestens eine Sicherheitsfachkraft benennen. Für kleinere Unternehmen zwischen 21 und 49 Beschäftigten besteht die Pflicht nur noch dann, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern folgen weiterhin den Kriterien der DGUV Vorschrift 1.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Die Bundesregierung sieht die Reform als Teil eines größeren Pakets zur Entlastung der Wirtschaft – ein Signal, das vor allem im Mittelstand auf Zustimmung stoßen dürfte.

Digitale Betreuung und neue Berufsgruppen

Parallel dazu ist am 1. Juni 2026 eine überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Sie richtet sich zwar primär an Arzt- und Zahnarztpraxen, bringt aber grundlegende Veränderungen für das gesamte Arbeitsschutzsystem mit sich.

Besonders interessant: Für Kleinstbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten wurde das Modell der Regelbetreuung ausgeweitet. Zudem dürfen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit künftig bis zu einem Drittel ihrer vorgeschriebenen Einsatzzeit digital leisten – eine Anpassung an die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt.

Auch die Qualifikationsanforderungen wurden gelockert: Psychologen und Biologen können nun ebenfalls Sicherheitsfachkräfte werden. Die betroffenen Unternehmen haben bis zum 31. Mai 2027 Zeit, die neuen Standards umzusetzen.

Sicherheit in Lagern und bei Alleinarbeit

Die gesetzlichen Änderungen fallen in eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit für technische Sicherheit in der Logistik. Experten betonen: Bodenmarkierungen in Lagern und Produktionshallen bleiben unverzichtbar, um Fußgänger- und Fahrzeugverkehr zu trennen – vorgeschrieben durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln ASR A1.3 und A2.3.

Ein weiterer kritischer Punkt: Regelmäßige technische Wartung. Nach DGUV 208-043 müssen kommerzielle Regalsysteme mindestens einmal jährlich professionell überprüft werden. Diese Inspektionen finden meist im laufenden Betrieb statt, um strukturelle Schäden frühzeitig zu erkennen und Ausfallzeiten zu vermeiden.

Für besondere Risiken wie Alleinarbeit setzen Unternehmen zunehmend auf Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), umgangssprachlich „Totmannschalter" genannt. Diese Geräte nach DGUV Regel 112-139 lösen bei Bewegungsunfähigkeit automatisch Alarm aus oder können manuell aktiviert werden, um den Standort eines Mitarbeiters zu übermitteln. Die Technik ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung – ein Punkt, den Fachleute immer wieder betonen.

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Politische Initiativen für weitere Reformen

Die Reform welle könnte noch nicht abgeschlossen sein. Stefanie Drese, Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, hat eine Bundesratsinitiative zur Reform des bundesweiten Arbeitsschutzrechts angekündigt. Der Vorschlag, der bereits die Kabinettszustimmung in Schwerin erhalten hat, zielt darauf ab, ähnliche Vorschriften zusammenzuführen und Kosten für Pflichtuntersuchungen zu senken – insbesondere im Bereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Ein ungewöhnlicher Ansatz kommt derweil aus der Industrie: Der Hersteller MARTOR hat zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine spezielle Toolbox entwickelt, die Sicherheitsschulungen mit Teambuilding verbindet. Enthalten sind Materialien für Arbeitsschutzplakate und Messerhandhabung – eine kreative Verbindung von Sicherheit und aktuellen Ereignissen.

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