Sicherheitssysteme: 35,9% MĂ€ngelquote im TĂV-Report 2026
04.06.2026 - 16:24:22 | boerse-global.de
Ein neuer Rechtsleitfaden, steigende MĂ€ngelquoten in der GebĂ€udetechnik und mehrere Gerichtsurteile â fĂŒr deutsche Unternehmen wird das Arbeitsrecht zunehmend komplexer. Arbeitgeber mĂŒssen sich auf strengere Auflagen bei Sicherheit, Arbeitszeit und Diskriminierungsschutz einstellen.
TĂV-Report: Jedes dritte Sicherheitssystem mangelhaft
Der TĂV-Baurechtsreport 2026 zeigt alarmierende Zahlen: 35,9 Prozent aller geprĂŒften Sicherheitssysteme wiesen erhebliche MĂ€ngel auf â ein Anstieg um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nur gut jedes vierte System (26,9 Prozent) war komplett beanstandungsfrei.
Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der GefĂ€hrdungsbeurteilung, was bei mangelhaften Sicherheitssystemen zu hohen Haftungsrisiken fĂŒhrt. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und SicherheitsfachkrĂ€ften, rechtssichere GBUs zu erstellen, die vor Behörden standhalten. Rechtssichere GefĂ€hrdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern
Besonders betroffen sind LĂŒftungsanlagen mit einer MĂ€ngelquote von 44,2 Prozent, gefolgt von Feuerlöschanlagen (40,6 Prozent). Auch bei Notstromversorgungen (35,2 Prozent) und Sicherheitsbeleuchtungen (35,0 Prozent) gibt es erhebliche Probleme. Die Durchfallquote bei ErstprĂŒfungen stieg von 19,7 Prozent (2024) auf 26,3 Prozent (2025). Der TĂV-Verband fordert einheitlichere Standards und eine konsequente MĂ€ngelbeseitigung.
Neuer Praxisleitfaden zum ArbeitsstÀttenrecht
Am 4. Juni veröffentlichte der VDE VERLAG einen neuen Leitfaden mit dem Titel âArbeitsstĂ€ttenrecht â Praxisleitfaden und Urteilssammlung". Das 656-seitige Werk des Rechtsexperten Prof. Dr. Thomas Wilrich analysiert 60 Gerichtsurteile zu ArbeitsstĂ€ttenverordnungen. Im Fokus stehen technische Standards, Arbeitsschutzpflichten und die rechtliche Verantwortung von Betreibern nach der ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV) und den Technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASR).
Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte seit Mai
Eine wichtige Ănderung betrifft die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Seit dem 29. Mai gilt eine Anhebung der Schwellenwerte durch die Novelle des § 22 SGB VII:
- Ab 50 Mitarbeitern: GrundsÀtzlich Pflicht zur Bestellung
- 21 bis 49 Mitarbeiter: Nur bei konkretem GefÀhrdungspotenzial
- Unter 250 Mitarbeiter ohne GefÀhrdung: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter nötig
VerstöĂe können mit BuĂgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
AGG-Reform: LĂ€ngere Klagefristen und mehr Schutz
Das Bundeskabinett billigte am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die wichtigsten Ănderungen:
- Klagefrist verlÀngert sich von zwei auf vier Monate
- Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts gilt kĂŒnftig fĂŒr alle GeschĂ€ftsvorfĂ€lle
- Schutz vor sexueller BelĂ€stigung wird auf VorfĂ€lle auĂerhalb des Arbeitsplatzes ausgeweitet
- Eine unabhÀngige Schlichtungsstelle wird eingerichtet
Arbeitszeit: Elektronische Erfassung kommt
Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas kĂŒndigte am 6. Mai an, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes im Juni 2026 vorgelegt werden soll. Geplant sind:
- Verpflichtende elektronische Zeiterfassung
- Wochenarbeitszeit statt tĂ€glicher Höchstgrenzen â bis zu zwölf Stunden pro Tag sind möglich, wenn sie innerhalb der Woche ausgeglichen werden
- Die EU-weite 48-Stunden-Grenze im Wochendurchschnitt und die elfstĂŒndige Ruhezeit bleiben bestehen
Ein Inkrafttreten wird frĂŒhestens 2027 erwartet.
Die angekĂŒndigte Reform zur verpflichtenden Zeiterfassung setzt Betriebe unter Zugzwang, da rechtswidriges Handeln bereits jetzt sanktioniert werden kann. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen alle gesetzlichen Vorgaben sowie fertige Mustervorlagen zur sofortigen Umsetzung der Dokumentationspflicht. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Berufskrankheiten: Parkinson durch Pestizide anerkannt
Das Bundeskabinett beschloss am 27. Mai die 7. Verordnung zur Ănderung der Berufskrankheiten-Verordnung. Neu aufgenommen wird das Parkinson-Syndrom durch langjĂ€hrigen und hĂ€ufigen Umgang mit Pestiziden. Betroffen sind vor allem Landwirte, GĂ€rtner und Gleisbauarbeiter.
Aktuelle Gerichtsurteile: Was Arbeitgeber wissen mĂŒssen
Arbeitszeugnisse: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 7. Mai, dass Arbeitgeber ein Zeugnis auf Basis eines vom Arbeitnehmer erstellten Entwurfs ausstellen mĂŒssen, wenn dies in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde. Abweichungen sind nur aus wichtigem Grund erlaubt. Bei VerstöĂen drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.
Urlaubsrecht: Das Landesarbeitsgericht (LAG) ThĂŒringen erklĂ€rte am 2. MĂ€rz betriebliche Regelungen fĂŒr unwirksam, die den zusammenhĂ€ngenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz mĂŒssen Arbeitgeber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume gewĂ€hren, es sei denn, dringende betriebliche GrĂŒnde sprechen dagegen.
Schwarzarbeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 19. MĂ€rz klar, dass logistische Dienstleistungen fĂŒr ein bekanntes System illegaler BeschĂ€ftigung als strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten von SozialversicherungsbeitrĂ€gen gelten. Im konkreten Fall entstand ein Schaden von mindestens 604.219,54 Euro.
