Sicherheitssysteme, MĂ€ngelquote

Sicherheitssysteme: 35,9% MĂ€ngelquote im TÜV-Report 2026

04.06.2026 - 16:24:22 | boerse-global.de

TÜV-Report zeigt hohe MĂ€ngelquoten bei Sicherheitssystemen. Neue Gesetze zu Arbeitszeit, AGG und Sicherheitsbeauftragten treten in Kraft.

Arbeitsrecht 2026: Strengere Regeln fĂŒr deutsche Unternehmen
Sicherheitssysteme - A legal textbook on workplace law open to a page on safety regulations, with a blurred office background. 04.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ein neuer Rechtsleitfaden, steigende MĂ€ngelquoten in der GebĂ€udetechnik und mehrere Gerichtsurteile – fĂŒr deutsche Unternehmen wird das Arbeitsrecht zunehmend komplexer. Arbeitgeber mĂŒssen sich auf strengere Auflagen bei Sicherheit, Arbeitszeit und Diskriminierungsschutz einstellen.

TÜV-Report: Jedes dritte Sicherheitssystem mangelhaft

Der TÜV-Baurechtsreport 2026 zeigt alarmierende Zahlen: 35,9 Prozent aller geprĂŒften Sicherheitssysteme wiesen erhebliche MĂ€ngel auf – ein Anstieg um neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nur gut jedes vierte System (26,9 Prozent) war komplett beanstandungsfrei.

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Viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der GefĂ€hrdungsbeurteilung, was bei mangelhaften Sicherheitssystemen zu hohen Haftungsrisiken fĂŒhrt. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und SicherheitsfachkrĂ€ften, rechtssichere GBUs zu erstellen, die vor Behörden standhalten. Rechtssichere GefĂ€hrdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen sichern

Besonders betroffen sind LĂŒftungsanlagen mit einer MĂ€ngelquote von 44,2 Prozent, gefolgt von Feuerlöschanlagen (40,6 Prozent). Auch bei Notstromversorgungen (35,2 Prozent) und Sicherheitsbeleuchtungen (35,0 Prozent) gibt es erhebliche Probleme. Die Durchfallquote bei ErstprĂŒfungen stieg von 19,7 Prozent (2024) auf 26,3 Prozent (2025). Der TÜV-Verband fordert einheitlichere Standards und eine konsequente MĂ€ngelbeseitigung.

Neuer Praxisleitfaden zum ArbeitsstÀttenrecht

Am 4. Juni veröffentlichte der VDE VERLAG einen neuen Leitfaden mit dem Titel „ArbeitsstĂ€ttenrecht – Praxisleitfaden und Urteilssammlung". Das 656-seitige Werk des Rechtsexperten Prof. Dr. Thomas Wilrich analysiert 60 Gerichtsurteile zu ArbeitsstĂ€ttenverordnungen. Im Fokus stehen technische Standards, Arbeitsschutzpflichten und die rechtliche Verantwortung von Betreibern nach der ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV) und den Technischen Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASR).

Sicherheitsbeauftragte: Neue Schwellenwerte seit Mai

Eine wichtige Änderung betrifft die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Seit dem 29. Mai gilt eine Anhebung der Schwellenwerte durch die Novelle des § 22 SGB VII:

  • Ab 50 Mitarbeitern: GrundsĂ€tzlich Pflicht zur Bestellung
  • 21 bis 49 Mitarbeiter: Nur bei konkretem GefĂ€hrdungspotenzial
  • Unter 250 Mitarbeiter ohne GefĂ€hrdung: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter nötig

VerstĂ¶ĂŸe können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

AGG-Reform: LĂ€ngere Klagefristen und mehr Schutz

Das Bundeskabinett billigte am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die wichtigsten Änderungen:

  • Klagefrist verlĂ€ngert sich von zwei auf vier Monate
  • Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts gilt kĂŒnftig fĂŒr alle GeschĂ€ftsvorfĂ€lle
  • Schutz vor sexueller BelĂ€stigung wird auf VorfĂ€lle außerhalb des Arbeitsplatzes ausgeweitet
  • Eine unabhĂ€ngige Schlichtungsstelle wird eingerichtet

Arbeitszeit: Elektronische Erfassung kommt

Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas kĂŒndigte am 6. Mai an, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes im Juni 2026 vorgelegt werden soll. Geplant sind:

  • Verpflichtende elektronische Zeiterfassung
  • Wochenarbeitszeit statt tĂ€glicher Höchstgrenzen – bis zu zwölf Stunden pro Tag sind möglich, wenn sie innerhalb der Woche ausgeglichen werden
  • Die EU-weite 48-Stunden-Grenze im Wochendurchschnitt und die elfstĂŒndige Ruhezeit bleiben bestehen

Ein Inkrafttreten wird frĂŒhestens 2027 erwartet.

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Die angekĂŒndigte Reform zur verpflichtenden Zeiterfassung setzt Betriebe unter Zugzwang, da rechtswidriges Handeln bereits jetzt sanktioniert werden kann. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen alle gesetzlichen Vorgaben sowie fertige Mustervorlagen zur sofortigen Umsetzung der Dokumentationspflicht. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Berufskrankheiten: Parkinson durch Pestizide anerkannt

Das Bundeskabinett beschloss am 27. Mai die 7. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung. Neu aufgenommen wird das Parkinson-Syndrom durch langjĂ€hrigen und hĂ€ufigen Umgang mit Pestiziden. Betroffen sind vor allem Landwirte, GĂ€rtner und Gleisbauarbeiter.

Aktuelle Gerichtsurteile: Was Arbeitgeber wissen mĂŒssen

Arbeitszeugnisse: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 7. Mai, dass Arbeitgeber ein Zeugnis auf Basis eines vom Arbeitnehmer erstellten Entwurfs ausstellen mĂŒssen, wenn dies in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde. Abweichungen sind nur aus wichtigem Grund erlaubt. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro.

Urlaubsrecht: Das Landesarbeitsgericht (LAG) ThĂŒringen erklĂ€rte am 2. MĂ€rz betriebliche Regelungen fĂŒr unwirksam, die den zusammenhĂ€ngenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz mĂŒssen Arbeitgeber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume gewĂ€hren, es sei denn, dringende betriebliche GrĂŒnde sprechen dagegen.

Schwarzarbeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 19. MĂ€rz klar, dass logistische Dienstleistungen fĂŒr ein bekanntes System illegaler BeschĂ€ftigung als strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten von SozialversicherungsbeitrĂ€gen gelten. Im konkreten Fall entstand ein Schaden von mindestens 604.219,54 Euro.

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