Sicherheitswandel in Deutschland: Neue Regeln für Arbeitsschutz und Krankschreibung
04.05.2026 - 14:13:36 | boerse-global.de
Gleich mehrere Gesetzesänderungen im Frühjahr 2026 stellen Unternehmen und ihre Sicherheitsfachkräfte vor neue Herausforderungen – von höheren Schwellenwerten für Sicherheitsbeauftragte bis hin zur Einführung der Teilkrankschreibung.
Höhere Grenzen für Sicherheitsbeauftragte
Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am 25. März 2026 dafür, die Schwelle von bisher 20 auf 50 Mitarbeiter anzuheben. Erst ab dieser Größe müssen Unternehmen künftig einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Für einen zweiten Beauftragten liegt die Grenze künftig bei 250 statt bisher 20 Beschäftigten.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der EU-Verordnung 2024/2748. Während Industrie- und Wirtschaftsverbände die größere Flexibilität für kleine und mittlere Unternehmen begrüßen, äußern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Gewerkschaften Bedenken. Sie befürchten Sicherheitslücken in Betrieben, die nun ohne feste Ansprechpartner auskommen müssen.
Wichtig: Für Betriebe mit besonders gefährlichen Tätigkeiten bleibt die 20-Mitarbeiter-Grenze bestehen. Für EHS-Spezialisten bedeutet die Reform einen strategischen Wandel: Sie müssen Sicherheitsstandards künftig mit weniger dezentralen Kräften aufrechterhalten.
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Strengere Regeln für Gefahrstoffe
Seit dem 20. Dezember 2025 gelten zudem verschärfte Vorschriften für den Umgang mit Asbest. Die novellierte Gefahrstoffverordnung schreibt neue Genehmigungspflichten für Abriss- und Instandhaltungsarbeiten vor, abhängig von der Faserkonzentration. Die Genehmigungen sind sechs Jahre gültig.
EHS-Manager müssen künftig detaillierte Dokumentationen vorlegen – inklusive namentlicher Nennung der eingesetzten Mitarbeiter und Nachweisen über arbeitsmedizinische Vorsorge.
Teilkrankschreibung kommt 2027
Das Bundeskabinett verabschiedete am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kernstück: die Einführung der Teilkrankschreibung ab 1. Januar 2027. Arbeitnehmer können dann mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer üblichen Leistungsfähigkeit an den Arbeitsplatz zurückkehren – vorausgesetzt, Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse stimmen zu.
Das Ziel ist ein sanfterer Wiedereinstieg nach Krankheit. Für EHS- und Gesundheitsmanager entsteht jedoch eine neue Herausforderung: Sie müssen beurteilen, ob ein teilweise genesener Mitarbeiter bestimmte Tätigkeiten sicher ausführen kann, ohne Rückfälle oder chronische Erkrankungen zu riskieren.
Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Laut einer DAK-Auswertung fehlten Arbeitnehmer 2025 durchschnittlich 19,5 Krankheitstage. Die Techniker Krankenkasse meldet für das erste Quartal 2026 einen leichten Rückgang auf 5,00 Tage (Vorjahreszeitraum: 5,35 Tage). Besonders auffällig: Während Atemwegserkrankungen zurückgingen, stiegen psychisch bedingte Fehlzeiten leicht auf 0,99 Tage pro Mitglied.
Brandkatastrophen mahnen zur Vorsicht
Gleich mehrere Großbrände Anfang Mai 2026 unterstreichen die Bedeutung des technischen Arbeitsschutzes. In Weißenfels brach am Abend des 1. Mai ein Feuer auf einem Abfallwirtschaftsgelände aus. Rund 20.000 Kubikmeter Müll gerieten in Brand, die Löscharbeiten dauerten Tage. Am 3. Mai folgten Brände bei einem Holzverarbeitungsbetrieb in Eisenach und einem Automobilunternehmen in Neu-Isenburg – letzterer verursachte Schäden von über einer Million Euro.
Die Behörden warnen: Rund ein Drittel aller Gewerbebrände entsteht durch elektrische Defekte. Verstöße gegen Prüfvorschriften wie die DGUV Vorschrift 3 können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro und dem Verlust des Versicherungsschutzes enden.
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Umweltstrafrecht wird verschärft
Am selben Tag beschloss das Bundeskabinett eine Verschärfung des Umweltstrafrechts. Das neue Gesetz sieht härtere Strafen und erweiterte Ermittlungsbefugnisse vor. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Verbände kritisieren den Schritt scharf. Sie befürchten, dass Familienbetriebe bei Routineaufgaben wie Pflanzenschutz und Düngung unter Generalverdacht geraten.
Für EHS-Manager bedeutet das: Noch strengere Dokumentations- und Prüfpflichten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Gefragte Experten mit breitem Profil
Der Arbeitsmarkt spiegelt die wachsende Komplexität der EHS-Rolle wider. Große Industrieunternehmen wie OPTERRA Wössingen und Viega GmbH suchen händeringend nach Spezialisten, die technisches Ingenieurwissen mit strategischer Sicherheitskultur verbinden können. Gefordert werden unter anderem:
- Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
- Fundierte Kenntnisse der ISO 45001
- Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsstrategien
- Durchführung von Ursachenanalysen (Root Cause Analysis)
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und interne Audits
- Beratung des Managements zu rechtlichen Vorgaben wie der Betriebssicherheitsverordnung
- Integration von Umwelt- und Strahlenschutzaufgaben
Digitalisierung als Schlüsselkompetenz
Auch die Digitalisierung hält Einzug in den Arbeitsschutz. Moderne Plattformen bieten KI-Assistenten zur Zusammenfassung von Dokumenten, Verbesserung der Datenqualität und Echtzeit-Unterstützung bei Sicherheitsaudits – meist in sicheren Cloud-Umgebungen nach DSGVO-Standards.
Paradoxe Entwicklung für Unternehmen
Die gleichzeitige Lockerung bei den Personalvorschriften und Verschärfung bei der Haftung schafft ein paradoxes Umfeld. Während der bürokratische Aufwand für kleine Firmen sinkt, wächst die Verantwortung der einzelnen EHS-Spezialisten. Sie müssen künftig ein breiteres Risikospektrum mit potenziell weniger dezentralen Helfern managen.
Die Teilkrankschreibung ab 2027 verschiebt zudem das Verständnis von Genesung im deutschen Arbeitsrecht. Durch die Möglichkeit von 25 bis 75 Prozent Arbeitsfähigkeit erhofft sich die Regierung Einsparungen von 110 bis 120 Millionen Euro jährlich bei den Krankengeldzahlungen. Gleichzeitig wird die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen künftig krankheitsübergreifend innerhalb von drei Jahren berechnet.
EHS-Spezialisten stehen an vorderster Front, wenn es darum geht, die praktischen Grenzen dieser Teilzeit-Einsätze auszuloten – und wirtschaftliche Ziele mit der langfristigen Gesundheit der Belegschaft in Einklang zu bringen.
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