Solar-Aufschlag, VerbÀnde

Solar-Aufschlag ab 2029? Elf VerbÀnde schlagen Alarm

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 06:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Haushalte mit einer grĂ¶ĂŸeren Solaranlage sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis fĂŒrs Stromnetz zahlen: Gegen diese PlĂ€ne der Bundesnetzagentur haben sich jetzt elf VerbĂ€nde aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk ausgesprochen.

Dies bedeute erhebliche Nachteile fĂŒr den Ausbau der Solarenergie, heißt es in einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorab vorlag.

Die VerbĂ€nde wollen erreichen, dass dieser sogenannte Prosumer-Aufschlag nicht erhoben wird. Er könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen, heißt es.

Der Begriff Prosumer ist eine Neubildung aus den englischen Begriffen "producer" (Produzent) und "consumer" (Konsument) und meint Stromerzeuger, die einen Teil ihres Stroms auch selbst verbrauchen. Von der Neuregelung ausgenommen werden sollen Haushalte, die nur eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, betreiben.

VerbÀnde: Netzentgelte an tatsÀchlicher Beanspruchung orientieren

"Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafĂŒr nicht mit zusĂ€tzlichen GebĂŒhren bestraft werden", erklĂ€rte der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig. "Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsĂ€chlich beansprucht wird - und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt."

Die VerbĂ€nde verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Rechtsgutachten, das vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben worden war. Demnach verstĂ¶ĂŸt die geplante Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung.

"Die zusĂ€tzlichen Kosten fĂŒr diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen", hatte die Netzagentur im Mai mitgeteilt. Nach Angaben der VerbĂ€nde kann der Aufschlag bis zu 165 Euro im Jahr betragen.

Aufschlag soll auch bei bestehenden Anlagen fÀllig werden

Der Aufschlag soll nach Angaben der VerbÀnde unabhÀngig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom tatsÀchlich verbraucht wird, und wie viel NetzkapazitÀt beansprucht wird. Auch bestehende PV-Anlagen sollen erfasst werden. Die Behörde will die neuen Regeln der "Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom" (AgNes) noch in diesem Jahr festlegen. Ab 2029 soll die Reform dann gelten.

Mit der Neuregelung sollen die Prosumer stĂ€rker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", begrĂŒndete die Bundesnetzagentur ihre PlĂ€ne. Bei der Agnes-Reform sind noch zahlreiche andere Neuregelungen geplant.

VerbĂ€nde halten AufschlĂ€ge fĂŒr finanzielle HĂŒrden

Anstelle der Prosumer-AufschlĂ€ge fordern die VerbĂ€nde eine "faire und verursachungsgerechte Verteilung" der Netzkosten. Sollte eine zusĂ€tzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, mĂŒsse sich diese an der tatsĂ€chlich vereinbarten EinspeisekapazitĂ€t orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.

"Deutschland braucht mehr SolardĂ€cher, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze - keine neuen finanziellen HĂŒrden fĂŒr die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, WĂ€rme- und MobilitĂ€tsbereich", so Körnig.

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