Solarstrom-Verkauf: Neue Regeln seit Juni, doch Smart Meter fehlen
17.06.2026 - 01:00:51 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Hauseigentümer in Deutschland überschüssigen Solarstrom offiziell an Nachbarn verkaufen. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft eine Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG), die den bürokratischen Aufwand senken soll. Doch Netzbetreiber und Branchenexperten warnen vor technischen Hürden und geringen finanziellen Anreizen.
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Warum der Start holpert
Viele Energiegemeinschaften sind technisch kaum umsetzbar. Das geht aus internen Unterlagen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor. Hauptproblem: Der Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) kommt nicht voran. Laut Branchenberichten warten über 80 Prozent der betroffenen Anschlüsse noch auf die notwendige Technik. Ohne Smart Meter lässt sich der geteilte Strom aber nicht genau abrechnen.
Auch finanziell ist das Modell wenig attraktiv. Gibt ein Hausbesitzer Solarstrom für 10 Cent pro Kilowattstunde an den Nachbarn weiter, schnellen Gebühren, Steuern und Netzentgelte den Preis auf rund 25 Cent hoch. Bei aktuellen Stromkosten von etwa 30 Cent beim Versorger bleibt die Ersparnis minimal. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Kombination verschiedener Quellen wie Windkraft und Photovoltaik ist im Sharing-Modell nicht vorgesehen.
Studie: Lokale Nutzung ist längst Realität
Eine Untersuchung des Anbieters E3/DC zeigt: Solarstrom aus Dachanlagen bleibt bereits heute meist im Ortsnetz. Daten von rund 110.000 Anlagen am Pfingstwochenende im Mai 2026 belegen, dass 80 bis 90 Prozent der Energie vor Ort verbraucht werden. Über das Jahr gesehen liegt der Wert sogar bei 95 Prozent. Netzüberlastungen durch Abregelung treten nur im Promillebereich auf.
Andreas Piepenbrink, Geschäftsführer von E3/DC, spricht von einem „faktischen Energy Sharing zum Nulltarif". Der Strom versickere lokal, ohne die Netze zu belasten. Doch der offizielle Rahmen bremse das Modell aus – durch volle Netzentgelte und den blockierten Smart-Meter-Rollout.
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Österreich macht es vor
Unser Nachbarland ordnet die Bürgerenergie ebenfalls neu. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gilt teilweise seit Ende 2024, die zentralen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Österreich setzt auf Peer-to-Peer-Verträge ohne eigene Rechtsperson. Zudem müssen Gemeinden zehn Prozent ihrer Erzeugungsmenge für schutzbedürftige Haushalte bereitstellen. Vergünstigungen bei den Netzentgelten richten sich nach räumlicher Nähe.
EEG-Novelle 2027: Einspeisevergütung vor dem Aus?
In Deutschland steht die nächste Reform an. Ein Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 Kilowatt Leistung zu streichen. Zudem könnte die Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Der Solarenergie-Förderverein warnt vor drastisch schlechteren Amortisationszeiten für Hausbesitzer.
Speicher und KI als Ausweg
Die Hersteller reagieren. Angesichts sinkender Vergütungen setzen sie verstärkt auf Speicherlösungen und intelligentes Energiemanagement. Anfang 2026 waren in Deutschland bereits rund 2,4 Millionen Hausbatteriespeicher in Betrieb. Neue Systeme von Fenecon oder Solaredge optimieren den Eigenverbrauch und erleichtern die Integration von Gewerbeanlagen. KI-Algorithmen und Peak Shaving sollen Anlagen effizienter betreiben – doch die Direktvermarktung für kleine Anlagen unter 100 Kilowatt bleibt eine Herausforderung.
