Sozialgerichte: 3.083 EilantrÀge im Halbjahr durch KI-Texte mehr als verdoppelt
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landratsamt Freising verzeichnet eine zunehmende Zahl von WidersprĂŒchen gegen Behördenbescheide, die unter Einsatz KĂŒnstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden. Wie aus einem Bericht vom 30. September 2026 hervorgeht, stellen dabei insbesondere sogenannte Halluzinationen der Software ein Problem dar: Die verwendeten KI-Systeme erfinden in den Schreiben Gerichtsurteile und Rechtsgrundlagen, die in der RealitĂ€t nicht existieren.
Belastung der Verwaltung durch KI-generierte Massentexte
Tobias Diepold, Leiter fĂŒr Allgemeine Rechtsangelegenheiten am Landratsamt Freising, thematisierte das PhĂ€nomen jĂŒngst in einer Sitzung des Kreisausschusses. Er erlĂ€uterte, dass die KI-verfassten Schreiben deutlich umfangreicher ausfallen als herkömmliche WidersprĂŒche. Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten in der Behörde, da die langen Texte sowie die darin angefĂŒhrten, oft fiktiven Referenzen geprĂŒft werden mĂŒssten.
LandrÀtin Susanne Hoyer verwies zudem auf die formale QualitÀt der Dokumente. Demnach handele es sich um sehr wohlformulierte Anschreiben, was die Identifizierung als KI-Produkt auf den ersten Blick erschweren könne.
Eine statistische Erfassung der Fallzahlen oder eine detaillierte Auswertung der Bearbeitungsverzögerungen findet im Landratsamt derzeit noch nicht statt. Auch liegen bislang keine spezifischen Handlungsempfehlungen durch das bayerische Innenministerium oder die Regierung von Oberbayern vor.
Trotz der Herausforderungen prĂŒft das Amt den Angaben zufolge einen eigenen Einsatz von KI-Technologien. Die entsprechende PrĂŒfung unterliegt jedoch strengen regulatorischen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die KI-Verordnung der EuropĂ€ischen Union.
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Massive Klagewelle an den Sozialgerichten
Parallel zur Entwicklung in der Kommunalverwaltung berichten auch die Justizbehörden von einer erheblichen Zunahme KI-gestĂŒtzter Verfahrenseinleitungen. An den Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen hat sich die Zahl der AntrĂ€ge auf einstweiligen Rechtsschutz im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt.
WÀhrend im ersten Halbjahr 2025 noch 1.495 AntrÀge eingingen, stieg diese Zahl im ersten Halbjahr 2026 auf 3.083. Auch die Gesamtzahl der Klagen nahm um 21 Prozent auf 14.120 FÀlle zu (Vorjahr: 11.685).
Besonders betroffen sind laut VizeprĂ€sidentin Lioba Huss die Rechtsgebiete der Krankenversicherung sowie existenzsichernde Leistungen wie die Grundsicherung fĂŒr Arbeitsuchende.
Die VizeprĂ€sidentin fĂŒhrt den Anstieg ĂŒberwiegend auf den Einsatz von KI beim Erstellen der Klageschriften zurĂŒck. Diese seien oft langwierig und mit irrelevanten oder frei erfundenen Gerichtsentscheidungen versehen. BegĂŒnstigt werde diese Entwicklung durch die Gerichtskostenfreiheit fĂŒr Versicherte und LeistungsempfĂ€nger sowie den fehlenden Anwaltszwang in der Sozialgerichtsbarkeit.
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Ăhnliche Tendenzen zeigen sich in Hamburg. Dort stieg die Zahl der Verfahren gegenĂŒber dem Vorjahr um rund 36 Prozent. Das dortige Sozialgericht geht ebenfalls davon aus, dass ein Teil des Zuwachses, insbesondere bei Eilverfahren zur Grundsicherung, auf die Nutzung von KI-Tools zurĂŒckzufĂŒhren ist. Die Fehlerhaftigkeit dieser Dokumente erfordere eine zeitintensive PrĂŒfung durch die Gerichte.
Forderungen nach regulatorischen Anpassungen
Angesichts dieser Entwicklung fordert der Sozialverband VdK eine RĂŒckbesinnung auf persönliche, fachkundige Rechtsberatung in Widerspruchs- und Klageverfahren, um die QualitĂ€t der Rechtssuche zu sichern. Auch aus der Richterschaft werden Rufe nach gesetzlichen Ănderungen laut. Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) schlĂ€gt vor, im Zuge des Kindschaftsrechts-Modernisierungsgesetzes MaĂnahmen zur Missbrauchsabwehr zu implementieren.
Die NRV betont, dass groĂe Sprachmodelle (LLM) es ermöglichen, in kĂŒrzester Zeit enorme Textmengen zu produzieren, wĂ€hrend technische Abwehrlösungen kurzfristig nicht verfĂŒgbar seien. Vorgeschlagen werden unter anderem Anpassungen im Gerichtskostengesetz fĂŒr wiederholte AntrĂ€ge. Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2026 habe die ZulĂ€ssigkeit solcher Missbrauchsregeln bereits bestĂ€tigt.
Auf europĂ€ischer Ebene wird das Risiko bereits adressiert: Die EU-KI-Verordnung stuft den Einsatz von KI in der Justiz zur Sachverhalts- und Rechtsauslegung grundsĂ€tzlich als Hochrisiko-Anwendung ein. Als zentrale Gefahren gelten dabei neben dem sogenannten Automation-Bias ausdrĂŒcklich die halluzinierten Fundstellen, die nun vermehrt in der deutschen Verwaltungspraxis auftreten.
