Spanien ab 1. Dezember: Neue Krankschreibung bei schweren Menopausen-Beschwerden
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deSpanien fĂŒhrt zum 1. Dezember 2026 eine eigenstĂ€ndige Regelung zur Krankschreibung fĂŒr Arbeitnehmerinnen ein, die unter schweren Beschwerden durch eine sekundĂ€re Menopausen-Störung leiden. Die MaĂnahme betrifft FĂ€lle, in denen die Symptome vorĂŒbergehend zu einer ArbeitsunfĂ€higkeit fĂŒhren.
Die spanische Regierung verabschiedete die Regelung am 20. Oktober 2026 im Kabinett als Gesetzesdekret (Real Decreto-ley 31/2026). Einen Tag spĂ€ter, am 21. Oktober 2026, erfolgte die offizielle Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BoletĂn Oficial del Estado.
Strenge medizinische Kriterien und digitale Abwicklung
Die Inanspruchnahme der Krankschreibung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Das Auftreten von Wechseljahren an sich oder unspezifische Symptome ohne gesicherte Diagnose begrĂŒnden keinen Anspruch. Eine automatische GewĂ€hrung gibt es nicht.
Erforderlich ist vielmehr eine offizielle Ă€rztliche Diagnose einer sekundĂ€ren Menopausen-Störung mit entsprechendem medizinischem Code, aus der hervorgeht, dass die AusĂŒbung der beruflichen TĂ€tigkeit vorĂŒbergehend nicht möglich ist.
Zudem schreibt die Neuregelung vor, dass sowohl die Diagnose als auch die weitere Behandlung zwingend innerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems stattfinden mĂŒssen. Der bĂŒrokratische Prozess wird digital organisiert: Die Abwicklung erfolgt vollstĂ€ndig elektronisch ĂŒber die Sozialversicherung, was auch die direkte digitale Ăbermittlung der Krankmeldung an den jeweiligen Arbeitgeber einschlieĂt.
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Entlastung bei BeitrÀgen und gestaffelte Lohnfortzahlung
Bei der finanziellen Ausgestaltung unterscheidet sich das Modell deutlich von der regulĂ€ren Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei gewöhnlichen Erkrankungen erhalten Arbeitnehmer in Spanien in den ersten drei Tagen keine gesetzliche Leistung, wĂ€hrend der Arbeitgeber fĂŒr die Tage vier bis 15 aufkommt.
Im Fall der neu geregelten Menopausen-Krankschreibung greift die finanzielle Absicherung hingegen unmittelbar ab dem zweiten Krankheitstag. Am ersten Tag der ArbeitsunfÀhigkeit zahlt der Arbeitgeber das regulÀre Gehalt in voller Höhe fort.
Ab Tag zwei ĂŒbernimmt die Sozialversicherung die Kosten: FĂŒr die ersten 20 Tage zahlt sie 60 % der Berechnungsgrundlage, ab dem 21. Tag steigt der Satz auf 75 %.
Bei einer exemplarischen Berechnungsgrundlage von 1.500 Euro/Monat belÀuft sich die Leistung somit auf etwa 900 Euro bei 60 % beziehungsweise auf rund 1.125 Euro bei 75 %.
Zudem verzichtet der Gesetzgeber auf HĂŒrden beim Zugang: Die sonst bei Krankheiten ĂŒbliche Mindestbeitragszeit von 180 Tagen in den letzten 5 Jahren entfĂ€llt fĂŒr diese Regelung vollstĂ€ndig.
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Vorreiterrolle im europÀischen Vergleich
Mit dem gleichen Gesetzesdekret regelt die spanische Regierung auch Krankschreibungen bei Verletzungen infolge geschlechtsspezifischer Gewalt. Nach Angaben von Ministerin Elma Saiz tragen inzwischen ĂŒber 10,5 Mio. Frauen zum spanischen Sozialversicherungssystem bei. Bereits im Jahr 2023 hatte Spanien als erstes Land in Europa eine spezielle Regelung zur Krankschreibung bei arbeitsunfĂ€higen Menstruationsbeschwerden eingefĂŒhrt.
Auf europĂ€ischer Ebene bleibt der VorstoĂ bislang ein Einzelfall. Berichten zufolge gibt es in Deutschland, Italien, Griechenland, Portugal und der TĂŒrkei bislang keine speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen fĂŒr Beschwerden in den Wechseljahren. Der EuropĂ€ische Gewerkschaftsbund drĂ€ngt angesichts der Unterschiede auf europĂ€ischer Ebene bereits darauf, entsprechende Schutzregelungen zur Menopause im EU-Arbeitsrecht verbindlich zu verankern.
Mehr zum Thema bei Augsburger Allgemeine: âVideo: Spanien fĂŒhrt ab Dezember eine Krankschreibung fĂŒr Wechseljahre einâ
