StaRUG, Geschäftsführer

StaRUG: Geschäftsführer haften persönlich für fehlende Krisenerkennung

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das StaRUG verlangt von GmbH-Geschäftsleitungen laufende Krisenüberwachung. Datenbasierte Systeme helfen, doch Haftungs- und Datenschutzregeln gelten strikt.

StaRUG verschärft Haftung: Krisenfrüherkennung wird zur Pflicht
Ein leerer, minimalistischer Konferenztisch in einem modernen Büro mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensleitung von Kapitalgesellschaften haben sich deutlich verschärft. Nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) sind Geschäftsleitungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie GmbH & Co.

KG ausdrücklich dazu verpflichtet, fortlaufend über ein System zur Krisenfrüherkennung zu verfügen. Bei Pflichtverletzungen droht den verantwortlichen Organen die persönliche Haftung mit dem eigenen Vermögen.

Standards und Planungszeiträume für Frühwarnsysteme

Für die Ausgestaltung eines solchen Systems bietet der Standard IDW S 16 des Instituts der Wirtschaftsprüfer eine fachliche Orientierung. Obwohl das Regelwerk rechtlich nicht bindend ist, beschreibt es wesentliche Kernbestandteile eines wirksamen Frühwarnsystems. Dazu zählen eine integrierte Unternehmensplanung, ein engmaschiges Liquiditätsmonitoring sowie klar definierte Schwellenwerte und institutionalisierte Eskalationsprozesse.

Rechtsexperten empfehlen beim Aufbau dieser Strukturen einen vorausschauenden Betrachtungszeitraum. Der Planungszeitraum für die Krisenfrüherkennung sollte demnach mindestens 12 Monate, besser 24 Monate umfassen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Aufwand für eine spätere Sanierung oder ein Insolvenzverfahren ungleich höher ausfalle als die Investition in eine funktionierende Krisenfrüherkennung.

Datenpotenziale in der Beratung und berufsrechtliche Grenzen

Um Bestandsgefährdungen rechtzeitig sichtbar zu machen, gewinnen vorhandene Unternehmensdaten an Bedeutung. Steuerkanzleien können aus bereits vorliegenden Datenquellen – darunter Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, offene Posten, Bankbewegungen, Steuerzahlungen und Darlehensverträge – datenbasierte Beratungsangebote entwickeln. Diese ermöglichen neben der Liquiditäts- und Krisenfrüherkennung auch eine kontinuierliche Ergebnis- und Kostensteuerung.

Rechtsexperten betonen jedoch die strikten Voraussetzungen für eine solche Datenverarbeitung. Die genutzten Daten müssen strukturiert, aktuell und technisch verknüpfbar sein. Zudem sind strenge rechtliche Vorgaben einzuhalten: Neben der Zweckbindung müssen berufs- und strafrechtliche Rahmenbedingungen wie § 203 des Strafgesetzbuches sowie die §§ 57, 62 und 62a des Steuerberatungsgesetzes beachtet werden.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Verarbeitung von Unternehmensdaten befasst, muss auch die komplexen Vorgaben der EU-KI-Verordnung kennen. Dieser kostenlose Download verschafft Ihnen den nötigen Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen, den Ihre Rechts- und IT-Abteilung jetzt dringend braucht. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Verschärfter Haftungsrahmen fordert Management heraus

Die Pflichten aus dem StaRUG stehen nicht isoliert, sondern fügen sich in einen allgemein wachsenden Haftungsdruck auf Entscheidungsträger ein. Ähnliche Tendenzen zeigen sich bei der Regulierung von Cyberrisiken: Während in Österreich das NIS-Gesetz 2026 ab dem 1. Oktober 2026 das bisherige Recht ablöst und für rund 4.000 Betriebe persönliche Leitungsverantwortung sowie Bußgelder vorsieht, zwingt die NIS2-Umsetzung bis Herbst 2026 auch in Bayern tausende Betriebe in Branchen wie Energie, Gesundheit und Chemie zur Überprüfung ihrer Sicherheitsvorkehrungen.

Wie stark haftungsrechtliche Themen Führungskräfte belasten, verdeutlicht auch eine von Censuswide zwischen dem 21. und 27. April 2026 durchgeführte Erhebung unter 1.000 Entscheidungsträgern im EMEA-Raum im Auftrag von Veeam.

Demnach unterliegen 58 Prozent der befragten Unternehmen in dieser Region neuen Gesetzen zur Unternehmenshaftung. In der Folge äußerten 40 Prozent der Befragten Besorgnis über eine persönliche Haftung, 39 Prozent berichteten von einer verstärkten Vorstandskontrolle, 37 Prozent von erhöhtem Stress und 32 Prozent von internen Konflikten.

Anzeige

Die neuen gesetzlichen Regeln für KI-Systeme stellen viele Unternehmen vor zusätzliche Dokumentationspflichten, die oft noch unbekannt sind. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen und welche Systeme als Hochrisiko eingestuft werden. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act anfordern

Gleichzeitig meldeten 70 Prozent der Unternehmen in der EMEA-Region KI-Workflows mit sensiblen Daten ohne vollständige Kontrolle; in Deutschland gaben dies sogar 81 Prozent an. Angesichts dieser Gemengelage wird die lückenlose Erfüllung gesetzlicher Überwachungspflichten zur zentralen Absicherung für Geschäftsführer.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70120214 |