Steuer-Aktionsplan, Registrierkassenpflicht

Steuer-Aktionsplan: Registrierkassenpflicht ab 2028 für 100.000-Euro-Betriebe

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 10:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Registrierkassenpflicht ab 2028 und härtere Strafen für Steuerbetrug geplant. Zoll erhält erweiterte Befugnisse zur Vermögenssicherung.

Bundesregierung: 26-Punkte-Plan gegen Steuerkriminalität
Nahaufnahme einer Restaurantrechnung mit einem Stift, der zum Unterzeichnen bereitliegt, vor verschwommenem Hintergrund eines Geschäftsessens. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Maßnahmenpaket umfasst 26 Einzelpunkte und zielt auf lückenlose Dokumentation sowie härtere Sanktionen ab. Für Unternehmen und Gewerbetreibende ergeben sich künftig strengere Anforderungen an die Nachweisführung betrieblicher Aufwendungen.

Verschärfte Registrierkassenpflicht ab 2028

Ein zentraler Bestandteil des Regierungsplans ist die Einführung einer verschärften Registrierkassenpflicht. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro zertifizierte Kassenlösungen einsetzen. Die Maßnahme soll die Manipulation von Umsatzzahlen erschweren und die Nachvollziehbarkeit von Belegen sicherstellen.

Die Bundesregierung erwartet durch die flächendeckende Einführung technischer Standards Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Die Neuregelung zielt besonders auf bargeldintensive Branchen wie die Gastronomie ab.

Härtere Strafen und neue Zoll-Befugnisse

Der Aktionsplan sieht eine deutliche Verschärfung der strafrechtlichen Konsequenzen vor. Der Strafrahmen für bandenmäßige Steuerkriminalität steigt von maximal 10 auf bis zu 15 Jahre. Zudem erhält der Zoll erweiterte Befugnisse: Bei begründetem Verdacht auf Finanzstraftaten können Vermögenswerte künftig bis zu 180 Tage vorläufig beschlagnahmt werden.

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Zur Bündelung der Expertise entsteht ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität direkt beim Zoll. Diese strukturelle Anpassung soll die Zusammenarbeit zwischen Prüfungs- und Ermittlungsorganen optimieren.

Ende der generellen Straffreiheit bei Selbstanzeigen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Selbstanzeige. Künftig führt eine Selbstanzeige nicht mehr automatisch zur Strafbefreiung. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die anhaltend hohen Schätzungen zum Steuerausfall. Vertreter der Steuer-Gewerkschaft beziffern den jährlichen Schaden durch Steuerhinterziehung und Betrug auf rund 100 Milliarden Euro.

Ergänzend plant die Bundesregierung eine umfassende Regelung zur Besteuerung von Kryptowährungen. Auch in diesem digitalen Segment soll eine lückenlose steuerliche Erfassung gewährleistet werden.

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Gastronomie unter doppelter Beobachtung

Während die fiskalischen Anforderungen steigen, steht die Gastronomiebranche auch bei der Online-Transparenz unter Beobachtung. Aktuelle Stichproben in Berlin, Köln und Frankfurt zeigen: Fast jeder dritte Betrieb hat bereits Rezensionen entfernen lassen. Verbraucherschützer warnen vor Wettbewerbsverzerrung durch eine sogenannte Löschindustrie. Betroffene Betriebe betonen dagegen, dass lediglich unsachliche oder falsche Kritik beanstandet werde.

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